Zusammengefasst
Die Wallonie ist für die Regelung der Fahrausbildung, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und die Ausstellung von Ad-hoc-Patenten zuständig. Außerdem überprüft sie die Bedingungen für den Marktzugang und lässt Fahrschulen zu.
Eine anerkannte Fahrschule muss die Zulassung ihres Personals beantragen, d. h. aller Personen, die in einem untergeordneten oder unabhängigen Verhältnis Leitungs- oder Lehraufgaben für die Fahrschule wahrnehmen. Die Personalmitglieder müssen die Bedingungen von Artikel 12 und 13 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 erfüllen. Dazu muss die Fahrschule, sobald sie ein neues Personal in der Fahrschule einstellt, eine Zulassung für dieses beantragen und eine Sondergebühr zahlen.
Achtung
Dieses Verfahren ist in französischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar.
Im Detail
Der Mitarbeiter erfüllt die Bedingungen, die in den Artikeln 12 und 13 des KE vom 11. Mai 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Fahrschulen für Motorfahrzeuge festgelegt sind.
Der Antrag auf Zulassung eines Personalmitglieds wird bei der Direktion der Straßenverkehrsregulierung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie über die E-Mail-Adresse formation.conduite.automobile@spw.wallonie.be zusammen mit den folgenden Dokumenten gestellt:
- Ein Formular AE015 - Antrag auf Zulassung eines Personalmitglieds befindet sich auf http://mobilite.wallonie.be/home/je-suis/une-ecole-de-conduite/formulaires.html
- Folgende Dokumente sind mit dem Antrag auf Zulassung eines Personalmitglieds einzureichen:
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- Eine Fotokopie (Vorder- und Rückseite) des Führerscheins;
- Ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist und aus dem hervorgeht, dass die Bedingungen nach Artikel 12 Paragraph 1, Ziffer 1 und 2 erfüllt sind.
- Eine Kopie der Lehr- oder Führungserlaubnis / der Praktikumsgenehmigung.
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Beim Verlassen des Personalmitglieds senden Sie dieses durchgestrichene Dokument unter Angabe des Abgangsdatums bitte zurück an: formation.conduite.automobile@spw.wallonie.be
Im Rahmen dieses Antrags muss die Fahrschule außerdem eine besondere Gebühr in Höhe von 55 Euro (nicht indexierter Betrag) pro Personalmitglied entrichten, bevor dieses seine Tätigkeit aufnimmt. Die Überweisung muss auf das Konto BE52 0912 1502 7609 mit der Mitteilung AE/Zulassungsnummer AE/Name und Vorname des Ausbilders erfolgen.
Der indizierte Betrag ist verfügbar auf: http://mobilite.wallonie.be/home/je-suis/une-ecole-de-conduite/versements-bancaires.html
Folgende Dokumente sind mit dem Antrag auf Zulassung eines Personalmitglieds einzureichen:
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- Eine Fotokopie (Vorder- und Rückseite) des Führerscheins;
- Ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist und aus dem hervorgeht, dass die Bedingungen nach Artikel 12 Paragraph 1, Ziffer 1 und 2 erfüllt sind.
- Eine Kopie der Lehr- oder Führungserlaubnis / der Praktikumsgenehmigung.
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Formulare
Online
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Eine Zulassung als Fahrschulmitarbeiter erhalten
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