Gemeinden

Die Wallonie umfasst 262 Gemeinden, von denen 9 im Gebiet deutscher Sprache (Deutschsprachige Gemeinschaft) liegen. Die Gemeinden setzen die Entscheidungen der verschiedenen Regierungsebenen um, sie verfügen jedoch auch über eigene Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten von kommunalem Interesse. Es steht den Gemeinden frei, Initiativen zu ergreifen, sofern die betreffende Angelegenheit nicht durch die Verfassung, ein Gesetz oder ein Dekret aus ihrer Zuständigkeit ausgeschlossen ist.

Zu den obligatorischen Aufgaben der Gemeinden gehören:

  • die Organisation und Kofinanzierung des ÖSHZ;
  • die Organisation des kommunalen Primarschulwesens;
  • die Verwaltung des Standesamts;
  • die Führung von Bevölkerungsregistern;
  • die Erstellung von Wählerlisten;
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung;
  • die Instandhaltung des kommunalen Straßen- und Wegenetzes.

Die Gemeinden haben auch fakultative Aufgaben, wie z.B. das Unterrichtswesen außerhalb des Primarschulwesens, den Tourismus oder die Förderung kultureller Aktivitäten.

Die Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben durch die Gemeindeverwaltung, die sich aus Gemeindebediensteten zusammensetzt. Jede Gemeinde hat als spezifische Mitglieder ihrer Verwaltung einen Generaldirektor (ehemals Gemeindesekretär) und einen Finanzdirektor (ehemals Gemeindeeinnehmer).

Die Gemeindewahlen werden alle 6 Jahre gleichzeitig mit den Provinzialwahlen durchgeführt. Die politischen Organe bestehen aus einem Rat, einem Kollegium und einem Gouverneur.

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