Föderalstaat

Seit 1993 ist Belgien ein Föderalstaat. Die sechste Staatsreform verleiht dem Föderalstaat Zuständigkeiten in zahlreichen Bereichen, wie z.B.: die auswärtigen Angelegenheiten, die Landesverteidigung, die Justiz, die Finanzen, die soziale Sicherheit, sowie einen umfangreichen Teil der Volksgesundheit und der inneren Angelegenheiten. Die föderalen Behörden bestehen aus einer Regierung, einem Parlament, den Föderalen Öffentlichen Diensten (FÖD) und den Öffentlichen Programmierungsdiensten (ÖPD).