Als jüngste föderale Einheit ist die
Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über politische Autonomie im Rahmen der Gemeinschaftsbefugnisse.
Bei ihren Befugnissen handelt es sich um die personenbezogenen Angelegenheiten (Gesundheitspflege in und außerhalb von Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsprävention und Hilfe für bestimmte Personengruppen: Personen mit einer Behinderung, Einwanderer, Jugendschutz), die kulturellen Angelegenheiten (Schutz und Förderung der Sprache, der bildenden Künste, Kulturerbes, der Medien, der Bibliotheken, des Tourismus, der Jugendpolitik und der Weiterbildung, des Sports und der Freizeit) und das Unterrichtswesen.
Außerdem wurden ihr Zuständigkeiten der Wallonischen Region übertragen: Denkmal- und Landschaftsschutz, Beschäftigungspolitik, Verwaltungsaufsicht über die neun deutschsprachigen Gemeinden und ihre Polizeizonen, allgemeine Finanzierung der Gemeinden, Bestattungen und Grabstätten, Kirchenfabriken, Einrichtungen, die für die Verwaltung der weltlichen Güter und der anerkannten Kulte zuständig sind, Energie, Wohnungswesen und Raumordnung.

