Europa

Die Zuständigkeiten der Europäischen Union sind in den Europäischen Verträgen festgelegt. Sie bestehen aus ausschließlichen Zuständigkeiten (Zollunion, Festlegung von Wettbewerbsregeln, Währungspolitik usw.), geteilten Zuständigkeiten (Binnenmarkt, Sozialpolitik, Landwirtschaft und Fischerei usw.), unterstützenden Zuständigkeiten (Industrie, Kultur, Tourismus usw.) und besonderen Zuständigkeiten.

Die europäischen Organe und Einrichtungen bestehen aus dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und anderen Organen und Einrichtungen (Gerichtshof, Rechnungshof, Europäische Zentralbank usw.).