Aufgaben und Arbeitsweise

Das Wallonische Parlament hat unterschiedliche Funktionen, wobei die wesentlichen Funktionen folgende sind:

  • Die Ausübung der gesetzgebenden Gewalt durch die Einbringung, Prüfung und Abstimmung von Dekretvorschlägen, einschließlich solcher haushaltstechnischer Art
  • Die Kontrolle der Tätigkeit der Wallonischen Regierung, die insbesondere durch die Hinterlegung von Fragen, Interpellationen und Anträgen erfolgt
  • Die Formulierung von Empfehlungen mittels Resolutionsvorschlägen
  • Der Beitrag zum Funktionieren der Europäischen Union

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Die Plenarsitzungen des Wallonischen Parlaments und seiner Ausschüsse sind im Prinzip öffentlich. In bestimmten Fällen, die in der Geschäftsordnung des Wallonischen Parlaments vorgesehen sind, finden die Sitzungen jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies gilt beispielsweise für bestimmte Aspekte bei Haushaltsfragen sowie für bestimmte Ausschüsse, wie den Ausschuss für die Prüfung der Vollmachten, den Ausschuss für die Anklageerhebung oder den Unterausschuss für die Kontrolle von Waffenlizenzen.

Zugang zu Plenarsitzungen und öffentlichen Ausschusssitzungen wird jedem volljährigen Bürger gewährt.

Jede Sitzung kann, mit bestimmten Ausnahmen, ganz oder teilweise von Radio und Fernsehen oder anderen Medien aufgezeichnet werden.

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