Zusammengefasst
Sie möchten Ihre Zufriedenheit oder Ihren Unmut über die Art und Weise, wie Ihre Anfrage bearbeitet wurde, oder über eine Dienststelle des FÖD Mobilität und Verkehrswesen zum Ausdruck bringen?
Wir sind für Sie da!
Achtung
Achtung! Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, sollten Sie sich vergewissern, dass es keine Schritte gibt, mit denen wir Ihre Forderung erfüllen können.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie:
- Schadenersatz nach einem Unfall oder Schaden auf einer regionalen Straße oder Autobahn oder auf dem RAVeL-Netz beantragen
- Informationen über den Fortschritt einer bei FÖD Mobilität und Verkehrswesen eröffneten Akte anfordern
- Eine Anomalie auf dem Straßennetz melden (Schlaglöcher, Beschädigungen,...)
- Ein Problem an Fahrradwegen melden
Im Detail
Im Falle einer Beschwerde darf sich diese nicht auf einen gesetzlichen Widerspruch beziehen (Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid, eine rechtliche Entscheidung, eine Entscheidung über eine öffentliche Ausschreibung, ...).
Um zulässig zu sein, muss eine Beschwerde außerdem:
- mit einer konkreten Tatsache verbunden sein, die nicht länger als ein Jahr zurückliegt;
- sich auf Tatsachen beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich des FÖD Mobilität und Verkehrswesen fallen;
- über das Online-Formular (oder das Papierformular für Personen ohne Internetzugang) übermittelt werden, wobei alle erforderlichen Felder auszufüllen sind;
- die Beschwerde darf nicht anonym sein.
Postanschrift, an die die Beschwerde gesendet werden soll, wenn sie in Papierform vorliegt:
SPW Mobilität Infrastrukturen - Generaldirektion
Boulevard du Nord 8
B-5000 Namur
- Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, finden Sie das Formular hierzu auf dem Portal Wallonie.be. Beschwerden werden gesondert behandelt, deshalb möchten wir Sie bitten, dieses Formular zu verwenden und von anderen Kontaktmöglichkeiten abzusehen. Dort finden Sie Anweisungen, wie Sie uns die gewünschte Beschwerde einreichen können. Eine Beschwerde muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um zulässig zu sein (siehe „Bedingungen“ oben).
- Wie lange dauert es, bis eine Beschwerde bearbeitet wird?
- Wenn die Beschwerde online eingereicht wird: Zwischen dem Eingang der Beschwerde und dem Versand der ausführlichen Antwort müssen Sie mit maximal 40 Kalendertagen rechnen.
- Wenn die Beschwerde in Papierform eingereicht wird, gilt eine Frist von höchstens50 Kalendertagen.
- Wie lange dauert es, bis eine Beschwerde bearbeitet wird?
- Wenn Sie uns Ihre Zufriedenheit mitteilen möchten, erreichen Sie uns unter der Nummer 1719 oder Sie nehmen direkt an unserer (anonymen) Umfrage teil.
Kontakte
Dienste
die Rufnummer 1719 auf Deutsch (1718 auf Französisch) ist kostenlos und wochentags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Concernant les plaintes: plaintes.spwim@spw.wallonie.be