Benachrichtigung über den Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien, die dem Vorkaufsrecht der Wallonischen Region unterliegen

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Zusammengefasst

Sie sind ein Notar oder ein Erwerbsausschuss und müssen einen Verkauf in der Wallonie abwickeln? 

Bitte beachten Sie, dass die Wallonische Region unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht in der Landwirtschaft hat. 

Prüfen Sie, ob Sie davon betroffen sind und führen Sie dieses Verfahren online durch. 

Dieses Verfahren ist kostenlos und muss auf elektronischem Wege durchgeführt werden. 

 

Worin besteht dieses Vorkaufsrecht? 

Ein Vorkaufsrecht bei einem Verkauf ist die der Wallonischen Region eingeräumte Möglichkeit, vorrangig vor jeder anderen Person Eigentümerin zu werden. 

Das Vorkaufsrecht ist nicht mit der Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens zu verwechseln. 

Das Vorkaufsrecht ist im wallonischen Landwirtschaftsgesetzbuch festgelegt. Vorkaufsrechte zugunsten der Wallonischen Region, die in anderen Regelungen vorgesehen sind, finden hier keine Anwendung. 

 

Warum kann die Wallonische Region ein Vorkaufsrecht ausüben? 

Die landwirtschaftliche Nutzfläche der Wallonie macht 43 % des Gebiets aus. Da dieser Raum vielen Belastungen ausgesetzt ist, verändert er sich ständig. Oft muss eine Lösung gefunden werden, um die verschiedenen Nutzungsarten miteinander in Einklang zu bringen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Wallonische Region ermöglicht die Verfügbarkeit eines Puffers, der für die Planung des ländlichen Raums unter Einbeziehung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die allen ländlichen Akteuren gemeinsam sind, erforderlich ist. 

Die Direktion für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Bearbeitung von Vorkaufsrechten zuständig, die von Notaren und Erwerbsausschüssen vorgeschlagen werden. 

 

In welchen Fällen müssen Sie das Vorkaufsrecht berücksichtigen? 

Die Vorgehensweise betrifft nur den Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien in der Wallonie, die: 

  • die sich in einer Gemeinde befinden, in der eine Schaffung von Nutzflächen erfolgt ist und für die die Urkunde über die Einrichtung noch nicht erlassen wurde
  • die sich im Sektorenplan ganz oder teilweise in der Landwirtschaftszone befinden oder
  • die ganz oder teilweise im InVeKoS gemeldet wurden. 

Erfolgt keine Benachrichtigung an die Wallonische Region, kann diese verlangen: 

  • anstelle des Käufers Eigentümer des Immobilienguts zu werden oder
  • die Zahlung einer Entschädigung durch den Verkäufer in Höhe von 20 % des Verkaufspreises

Achtung

Prüfen Sie, ob der Verkauf unter eine der Ausnahmen des wallonischen Landwirtschaftsgesetzes fällt. 

Sie müssen ein separates Angebot unterbreiten, wenn nur ein Teil der verkauften Immobilie die unten aufgeführten Bedingungen erfüllt. 

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Notare 
  • Erwerbsausschüsse 
Bedingungen

Benachrichtigung 

Die Benachrichtigung betrifft: 

  • freihändige Verkäufe
  • öffentliche Verkäufe
  • entmaterialisierte Verkäufe

 

Eigenschaften der Immobilie 

Landwirtschaftliche Immobilien sind (eine Gesamtheit von) Parzellen/Parzellenteile(n): 

  • die sich in einer Gemeinde befinden, in der eine Schaffung von Nutzflächen erfolgt ist und für die die Urkunde über die Einrichtung noch nicht erlassen wurde
  • die sich im Sektorenplan in der Landwirtschaftszone befinden oder
  • die im InVeKoS gemeldet werden

Die Benachrichtigung stellt ein Verkaufsangebot dar. Sie sollten daher darauf achten, dass: 

  • alle angemeldeten Parzellen/Parzellenteile dem Vorkaufsrecht unterliegen
  • der mitgeteilte Preis sich auf die Parzellen bezieht, die dem Vorkaufsrecht unterliegen 

Besuchen Sie das Portal der wallonischen Landwirtschaft, um diese Bedingungen zu überprüfen (Nur auf Französisch).

Ausnahmen 

Überprüfen Sie, ob eine der im wallonischen Gesetzbuch über die Landwirtschaft vorgesehenen Ausnahmen auf Sie zutrifft, indem Sie den Fragebogen zur Überprüfung von Ausnahmefällen ausfüllen (verfügbar unter „Nützliche Dokumente“).  

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantworten, gilt das Vorkaufsrecht der Wallonischen Region nicht und Sie müssen keine Benachrichtigung vornehmen. 

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja, teilweise“ beantworten, müssen Sie nur die Parzellen/Parzellenteile mitteilen, die nicht unter diesen Ausnahmefall fallen. 

Vorteile

Dieses Verfahren ist kostenlos

Somit vermeiden Sie eine mögliche finanzielle Sanktion. 

Prozedur

Prüfen Sie, ob einer der im wallonischen Gesetzbuch über die Landwirtschaft vorgesehenen Ausnahmefälle auf Sie zutrifft

Sind Sie nach der Überprüfung verpflichtet, eine Benachrichtigung vorzunehmen?  Befolgen Sie die Schritte im Verfahren, um Ihre Benachrichtigung vorzunehmen. 

Die Schritte 

1. Sie können die Wallonische Region bitten, bei öffentlichen Versteigerungen und Online-Auktionen vorab auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten, indem Sie einen begründeten Antrag an die Adresse preemption.ruralite@spw.wallonie.be senden.  

2. Sie stellen die relevanten Dokumente zusammen. Folgende Angaben werden von Ihnen benötigt: 

  • die Identität des für den Verkauf zuständigen beurkundenden Beamten
  • die Einzelheiten zum Verkauf: Preis, Fläche der landwirtschaftlichen Immobilie, eventuelles Vorkaufsrecht des Übernehmers
  • die Identifizierung jeder Parzelle bzw. jedes Parzellenteils
  • ein Plan oder ersatzweise eine Skizze muss vorgelegt werden, wenn ein Teil einer Parzelle verkauft wird oder wenn ein Teil der zum Verkauf stehenden Parzelle dem Vorkaufsrecht unterliegt

Die Mitteilung ist nur für den mitgeteilten Verkauf gültig, d. h.: 

  • die betroffenen Parzellen
  • die Fläche
  • der Preis

3. Sie füllen das Online-Formular vor dem Verkauf bei der Direktion für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen aus und geben es ein. 

  • Das Formular zur Mitteilung des Vorkaufsrechts finden Sie weiter unten in der Rubrik „Formular“. 

4. Sie erhalten automatisch eine Empfangsbestätigung, sobald Ihr Formular ausgefüllt und eingegeben wurde.   

  • Diese Empfangsbestätigung ist wichtig für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags. 

5. Die Direktion für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen teilt Ihnen die Entscheidung der Wallonischen Region innerhalb einer Frist von maximal 3 Monaten mit (siehe Rubrik „Fristen“). 

  • Diese Entscheidung wird Ihnen per E-Mail und/oder Einschreiben zugesandt.
  • Nach Ablauf der Fristen kann die Wallonische Region ihr Vorkaufsrecht nicht mehr ausüben. 

6. Nach dem Verkauf informiert der Urkundsbeamte die Wallonische Region über den Preis und die Bedingungen des Verkaufs. Diese Verpflichtung wird durch die Meldung an die Beobachtungsstelle für landwirtschaftliche Grundstücke erfüllt. 

Coût

Dieses Verfahren ist kostenlos

Délais

Die Fristen beginnen am Tag nach dem Eingang Ihres Formulars. Es gilt die Empfangsbestätigung. 

Die Frist, innerhalb derer die Direktion für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen Ihnen die Entscheidung der Wallonischen Region mitteilt, hängt von der Art des Verkaufs ab: 

1. Freihändiger Verkauf: 

  • Wenn ein Pachtvertrag gilt: Die Wallonische Region verfügt über eine Frist von zwei Monaten nach der Frist, über die der Landwirt verfügt, um sein Vorkaufsrecht auszuüben
  • Wenn kein Pachtvertrag existiert: Die Wallonische Region hat drei Monate Zeit, um ihre Antwort zu schicken. 

2. Öffentlicher Verkauf:  

  • Ohne Überbietungsmöglichkeit: Wenn es keinen Pachtvertrag gibt oder der Landwirt sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, verfügt die Wallonische Region über eine Frist von einem Monat nach der Versendung des Zuschlagsbetrags
  • Mit der Möglichkeit der Überbietung: Wenn es keinen Pachtvertrag gibt oder der Landwirt sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat oder die Überbietung vom Urkundsbeamten abgelehnt wurde, verfügt die Wallonische Region über eine Frist von zwei Monaten nach der Mitteilung des Betrags des letzten Angebots. Im Falle eines gültigen Übergebots teilt der Urkundsbeamte den neuen Verkauf mit. 

3. Online-Auktion: 

  • Wenn es keinen Pachtvertrag gibt oder der Landwirt sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, hat die Wallonische Region zwei Monate nach der Versendung des zugeschlagenen Betrags Zeit, ihre Antwort zu versenden. 

Die Entscheidung wird Ihnen per E-Mail und/oder Einschreiben zugesandt. 

Nach Ablauf der Fristen kann die Wallonische Region ihr Vorkaufsrecht nicht mehr ausüben. 

Documents à fournir

Sie müssen einen Plan oder ersatzweise eine Skizze vorlegen, wenn ein Teil der Parzelle verkauft wird oder wenn ein Teil der Parzelle, der zum Verkauf angeboten wird, dem Vorkaufsrecht unterliegt. 

Voie de recours

Bei Beschwerden oder Berichten über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf unsere Dienste steht Ihnen der Ombudsmann zur Verfügung: 

Rue Lucien Namêche 54 in 5000 - 0800 19 199 

courrier@le-médiateur.be - www.le-mediateur.be

 

Eine Nichtigkeitsklage oder ein Antrag auf Aussetzung beim Staatsrat ist möglich

 

Formulare

Online

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Verwaltungsschritt Nr. 3080
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