Notifier la mise en vente de biens immobiliers agricoles publics soumis au droit de préférence de la Région wallonne

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Zusammengefasst

Sie sind ein öffentlicher Eigentümer, Notar oder Kaufkomitee?

Sie möchten mindestens einen Hektar landwirtschaftlicher Immobilien verkaufen, die einem öffentlichen Eigentümer gehören?

 In diesem Fall wird der Wallonischen Region normalerweise ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind und machen Sie dies online.

Dieser Vorgang ist kostenlos und muss zwingend elektronisch durchgeführt werden.

Worin besteht dieses Vorkaufsrecht?
Dieses Vorzugsrecht verpflichtet den öffentlichen Eigentümer, der mindestens einen Hektar landwirtschaftlicher Immobilien zum Verkauf anbieten möchte, die Region Wallonien über den Inhalt des von ihm zu schließenden Vertrags zu unterrichten. Wenn die Wallonische Region den Bedingungen zustimmt, ist der Verkauf abgeschlossen. Wenn die Wallonische Region nicht zustimmt, kann der öffentliche Eigentümer das Grundstück zu denselben oder ungünstigeren Bedingungen an eine andere Person verkaufen.

Warum kann die Wallonische Region ein Vorkaufsrecht haben?
Das öffentliche landwirtschaftliche Grundstück umfasst etwa 60.000 ha und ist ausschließlich für die Vermietung an Landwirte bestimmt.

Dieses öffentliche Grundstück fördert dank der im Pachtvertrag festgelegten gemeinsamen Verpachtungsregeln die Erneuerung der Generationen von Landwirten. Die Aufrechterhaltung dieses Grundstücksschwungs ist daher vorrangig, um das vom Gesetzgeber angestrebte Modell der familiengeführten Landwirtschaft zu gewährleisten.

Die wallonische Landbehörde ist für die Behandlung der der Region Wallonien unterbreiteten Präferenzansprüche zuständig.

In welchen Fällen müssen Sie das Vorkaufsrecht vorweisen?
 Die Maßnahme betrifft nur den Verkauf von mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Immobilien in der Wallonie durch öffentliche Eigentümer

 Die öffentlichen Eigentümer sind:

der Staat
die Regionen
die Gemeinschaften
die Provinzen
die Gemeinden
und alle sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Wird die Anmeldung nicht bei der Wallonischen Region vorgenommen, so kann diese verlangen:

  • anstelle des Käufers Eigentümer der Waren werden oder
  • die Zahlung einer Entschädigung durch den Verkäufer in Höhe von 10 % des Verkaufsbetrags

Achtung

Sie müssen ein separates Angebot abgeben, wenn nur ein Teil der zum Verkauf angebotenen Ware dem Vorkaufsrecht unterliegt (vgl. Abschnitt "Bedingungen" unten).

Das Verfahren ist kostenlos.

Kontakte

Dienste

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agricultural Land Agency (nur auf Französisch verfügbar)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4215
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