Beförderung von weniger als 9 Personen - Eine Bescheinigung über den Zugang zum Beruf erhalten

Zusammengefasst

Gemäß Artikel 4 des Dekrets vom 28. September 2023  über Dienste zur entgeltlichen Beförderung von Personen auf der Straße mittels Fahrzeugen mit geringer Kapazität muss jede Person, die im Gebiet der Wallonischen Region einen Taxidienst oder einen Beförderungsdienst mit besonderer Zweckbestimmung betreiben möchte, zuvor eine von der Regierung ausgestellte Bescheinigung über den Zugang zum Beruf erhalten.

Achtung

Der Betreiber muss eine feste und tatsächliche Niederlassung auf dem Gebiet der Wallonischen Region haben.

Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.

Im Detail

Bedingungen

Bedingungen für die Niederlassung: Der auf dem Gebiet der Region tätige Betreiber verfügt über Räumlichkeiten, in denen er Zugang zu den Originalen seiner wichtigsten Unternehmensdokumente in elektronischer oder Papierform hat, insbesondere seine Beförderungsverträge, die Unterlagen zu den ihm zur Verfügung stehenden Fahrzeugen, die Buchhaltungsunterlagen, die Personalverwaltungsunterlagen, die Arbeitsverträge, die Sozialversicherungsunterlagen sowie alle anderen Unterlagen, zu denen die zuständige Kontrollbehörde Zugang hat, um die Einhaltung der im Dekret vom 28. September 2023 und seinen Ausführungserlassen festgelegten Bedingungen durch den Betreiber zu überprüfen.

Leumundsbedingungen  Der Antrag auf Genehmigung ist unzulässig, wenn gegen den Antragsteller in Belgien oder im Ausland eine der folgenden Verurteilungen durch ein Urteil vorliegt, gegen das kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann:
  1° eine Verurteilung wegen einer Kriminalstrafe, die weniger als zehn Jahre zurückliegt, mit oder ohne Bewährung;
2° eine Verurteilung wegen einer Straftat, die weniger als fünf Jahre zurückliegt, mit oder ohne Bewährung, wegen eines Verstoßes gegen:
  a) die Bestimmungen von Buch 2 Titel III Kapitel I bis V und Titel IX Kapitel I und II des Strafgesetzbuches;
  b) gegen die Bestimmungen von Buch IV Titel 1 Kapitel 1 oder Buch VI Titel 4 Kapitel 1 und 2 des Wirtschaftsgesetzbuches;
  c) das Gesetz vom 22. Mai 2014 zur Bekämpfung des Sexismus im öffentlichen Raum und zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf die Unterstrafestellung der diskriminierenden Handlung;
  d) die Bestimmungen von Titel IV des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern;
  e) die Bestimmungen von Titel IV des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung;
  f) die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Juli 1981 Gesetz zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen;
  g) die Artikel 269 bis 282 des Strafgesetzbuchs.
  Die aufgehobenen Verurteilungen oder diejenigen, für die der Betroffene seine Rehabilitation erhalten hat, werden nicht berücksichtigt.
  Was die von einem ausländischen Gericht verkündeten Verurteilungen angeht, werden alle Verurteilungen wegen einer Tat berücksichtigt, die laut belgischem Gesetz eine der in der vorliegenden Bestimmung erwähnten Straftaten darstellt.

Bedingung der Zahlungsfähigkeit und Erfüllung der steuerlichen und sozialen Verpflichtungen:  der Antragsteller erfüllt folgende Bedingungen:
  1° Eigentümer der von ihm bewirtschafteten Fahrzeuge sein oder auf der Grundlage eines Kreditverkauf-, Mietfinanzierungs- oder Mietkaufvertrags darüber verfügen, im Rahmen dessen er regelmäßig seine Raten zahlt;
2° nicht in Verzug sein, und zwar:
  a) mehr als sechs Monate bei der Zahlung von Steuern oder Abgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb seines Dienstes;
b) bei Sozialabgaben;
3° über eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Personenverkehr verfügen, um die bei Verwendung des bzw. der Fahrzeuge den beförderten Personen und Dritten zugefügten Schäden zu decken, und die Fristen für die Zahlung der diesbezüglichen Versicherungsprämien einhalten.
 
Bedingungen für die berufliche Qualifikation: Der Antragsteller verfügt über eine von der Verwaltung ausgestellte  Bescheinigung über die Gültigkeit der Kompetenz.

Prozedur

Der Antrag auf eine Bescheinigung über den Zugang zum Beruf muss zur Vermeidung der Unzulässigkeit Folgendes enthalten:
1° Name und Vorname oder Gesellschaftsname des Antragstellers;
2° seine Eigenschaft oder seinen Beruf;
3° die Anschrift seines Wohnsitzes oder Gesellschaftssitzes und seine Rechtsform;
4° eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme;
5° eine Identifikationsnummer bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen;
6° den Nachweis der Eintragung des Tätigkeitscodes für die Personenbeförderung im Landverkehr in der Zentralen Datenbank der Unternehmen und in der Satzung der juristischen Person den Nachweis, dass diese Tätigkeit in ihrem Gesellschaftszweck aufgeführt ist;
7° die Namen, Vornamen, Nationalregisternummer, Eigenschaft, Vollmacht, Wohnsitz, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Verkehrsleiters.

 

Der Antrag auf eine Bescheinigung über den Zugang zum Beruf erfolgt über die Online-Plattform der Verwaltung: Mein Bereich

Coût

Bei der Beantragung einer Bescheinigung über den Zugang zum Beruf sind keine Gebühren zu entrichten

Délais

Innerhalb von dreißig Werktagen nach Eingang des Antrags:
  1° Wenn die Verwaltung feststellt, dass die Unterlagen vollständig sind, stellt die Regierung die Bescheinigung aus.
2° Wenn die Verwaltung feststellt, dass die Unterlagen unvollständig sind, stellt sie eine Empfangsbestätigung für die unvollständigen Unterlagen aus, in der sie dem Antragsteller mitteilt, welche Angaben oder Unterlagen fehlen.
Innerhalb von dreißig Werktagen nach Eingang einer Bestätigung über den Erhalt der unvollständigen Unterlagen durch die Verwaltung:
  1° kommt der Antragsteller der Aufforderung der Verwaltung nach, sind die Bestimmungen von Absatz 2 erneut anwendbar;
2° kommt der Antragsteller der Aufforderung der Verwaltung nicht nach, sendet diese ihm eine Mahnung, mit der eine neue Frist von dreißig Werktagen beginnt, nach deren Ablauf der Antrag des Antragstellers automatisch hinfällig wird, sofern dieser nicht darauf reagiert hat.

Documents à fournir

Bedingungen für die Niederlassung: Anschrift in der Wallonischen Region, die in der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen ist.

Leumundsbedingung: Ein gemäß Artikel 596, Absatz 1 des Strafprozessgesetzbuches ausgestellter, weniger als drei Monate alter Auszug aus dem Strafregister des Verkehrsleiters.

Bedingung der Zahlungsfähigkeit und Erfüllung der steuerlichen und sozialen Verpflichtungen: 

  • Ehrenwörtliche Erklärung, in der das derzeitige oder zukünftige Eigentum an den Fahrzeugen und die Einhaltung der Zahlungsfristen bestätigt werden; 
  • Bescheinigung der Sozialversicherungskasse und des LASS, die nicht älter als drei Monate ist;
  • Ehrenwörtliche Erklärung, dass künftig eine Haftpflichtversicherung für die entgeltliche Beförderung von Personen abgeschlossen wird und dass die entsprechenden Prämien künftig pünktlich gezahlt werden;

Wenn der Antragsteller zum ersten Mal eine berufliche Tätigkeit ausübt, kann er die Erfüllung der steuerlichen und sozialen Verpflichtungen mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung belegen, in der er sich verpflichtet, die Zahlungen an die Sozialversicherungskasse für Selbstständige oder an das Landesamt für soziale Sicherheit regelmäßig zu tätigen.
 
Bedingung der beruflichen Qualifikation Von der Verwaltung ausgestellte Bescheinigung über die Gültigkeit der Qualifikationen.

Voie de recours

In Anwendung der Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 kann "gegen die Entscheidung eine Nichtigkeitsklage (und gegebenenfalls eine Aussetzungsklage) innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller die angefochtene Handlung notifiziert oder von ihr Kenntnis genommen hat, beim Staatsrat eingereicht werden.

Diese Klage wird durch einen datierten und unterschriebenen Antrag erhoben, der per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science 33 in 1040 BRÜSSEL gerichtet wird".

Gegebenenfalls kann eine Beschwerde beim gemeinsamen Vermittlungsdienstes der Französischen Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel) und der Wallonischen Region gemäß Artikel 12 des am 3. Februar 2011 zwischen ihnen geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung eines gemeinsamen Vermittlungsdienstes, dem mit Dekret vom 31. März 2011 zugestimmt wurde, eingereicht werden.

Diese Beschwerde kann schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche, Nr. 54
B-5000 Namur

Kontakte

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4260
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