Beantragen Sie Ihre ESW-Arbeitgeberbescheinigung, um von den ESW-Vergünstigungen bei der Einstellung zu profitieren.

Zusammengefasst

Die ESW-Bescheinigung bietet anerkannten Arbeitgebern zwei Hauptvorteile: eine Senkung der LSS-Arbeitgeberbeiträge und eine finanzielle Unterstützung des LfA für die Zahlung des Nettolohns (Wiedereingliederungsbeihilfe). Diese Vorteile gelten bei der Einstellung von Arbeitslosen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben.

Achtung

Um den ESW-Vorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen die Schritte vor der Einstellung des neuen Mitarbeiters unternommen werden.

Im Detail

Zielpublikum - Details
Bedingungen

Um Ihre Bescheinigung „Sozialwirtschaft“ als Arbeitgeber zu erhalten, müssen Sie eine der unter dem Punkt „Zielgruppe“ aufgelisteten Zulassungen oder Anerkennungen besitzen.

Gültigkeit der Bescheinigung

Die Gültigkeitsdaten der Bescheinigung stimmen immer mit den Gültigkeitsdaten der Zulassung überein:

  • Beschützte Werkstatt: Unbefristet (Inspektion alle 6 Jahre)
  • ASW: 10 Jahre
  • SLP (Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft): Unbefristet
  • ALE: 6 Jahre
  • CISP: 6 Jahre
Vorteile

Die ESW-Bescheinigung bietet anerkannten Arbeitgebern zwei wesentliche Vorteile:

  • eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum LSS
  • eine finanzielle Unterstützung des LfA für die Zahlung des Nettolohns (Wiedereingliederungsbeihilfe).

Diese Vorteile gelten bei der Einstellung von Arbeitslosen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche haben.

Weitere Informationen

Prozedur

Die Beantragung der ESW-Bescheinigung erfolgt per E-Mail.

Senden Sie Ihren Antrag an die Adresse economie.sociale@spw.wallonie.be:

  • Geben Sie als Betreff an: „ESW-Bescheinigung“ + Name des Antragstellers. 
  • Fügen Sie Ihrer E-Mail alle Nachweise bei, die belegen, dass Ihre Einrichtung in einer der unter dem Punkt „Zielgruppe“ genannten Kategorien anerkannt ist (Zulassung, Anerkennung, Satzung usw.). 
Documents à fournir

Alle Nachweise, die belegen, dass Ihre Einrichtung in einer der unter dem Punkt „Zielgruppe“ genannten Kategorien anerkannt ist (Zulassung, Anerkennung, Satzung usw.).

Voie de recours

Jede natürliche oder juristische Person, die der Ansicht ist, dass eine wallonische Verwaltungsbehörde in einer sie betreffenden Angelegenheit nicht in Übereinstimmung mit der Funktion des öffentlichen Dienstes, die sie gewährleisten muss, gehandelt hat, kann eine individuelle Beschwerde schriftlich oder vor Ort beim Ombudsmann für die Wallonie und die Föderation Wallonie-Brüssel einreichen: 

Diese Beschwerde kann schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden: 

Ombudsmann für die Wallonie und die Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche 54 
B-5000 Namur

Kontakte

Dienste

GDO6 – Direktion für Soziale Wirtschaft
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
+32 81/77.85.27

Kontaktpersonen

DEBLEUMORTIER Ghislaine
081/77.85.32
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1495
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