Allgemeine Beihilfe - Finanzberichterstattung (e-Report) der Beihilfen für Forschung und Entwicklung der Innovation

Zusammengefasst

Die finanziellen Beihilfen stellen einen der wichtigsten Hebel dar, die von der Wallonischen Region eingesetzt werden, um ihre Ziele in den Bereichen Forschung, Entwicklung und technologische Innovation zu erreichen.

Die Forderungsakte ist im Rahmen von Beihilfen zur Forschung, Entwicklung und Innovation das Dokument, mit dem Sie die Verwaltung über die Ausgaben informieren, die in einem bestimmten Zeitraum und für eine spezifische Forschungsvereinbarung entstanden sind. 

Da die anfallenden Ausgaben je nach durchgeführtem Forschungsprojekt unterschiedlich sind, bezieht sich dieser Teil auf allgemeine Beihilfen.

Achtung

Sie können eine Forderungsakte einreichen, sofern zuvor ein technischer Bericht eingereicht wurde, in dem die Fortschritte der Forschung für einen bestimmten Zeitraum erläutert werden.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Einheit (Unternehmen, Forschungszentrum, Einrichtung), die eine Vereinbarung über eine Beihilfe zur Forschung, Entwicklung und Innovation mit der Wallonischen Region unterzeichnet hat.

Prozedur

Wie gestaltet sich der Ablauf?

Für Beihilfen für den Zeitraum nach 2023:

Sie loggen sich auf unserer neuen Plattform e-report ein.

Für die erste Verbindung:

  • Wenn Sie zur Einreichung der getätigten Ausgaben befugt sind, beantragen Sie über das unten herunterladbare Formular mit dem Titel "Hauptkontaktzertifikat" einen Zugang als Hauptzugangsberechtigter. Dieses Zertifikat ist zu unterschreiben und an die Direktion der Finanzverwaltung zu übermitteln:
    • handschriftliche Unterschrift und Postversand;
    • elektronische Unterschrift und E-Mail.
  • Wenn Ihre Organisation bereits einen Hauptzugangsberechtigten benannt hat, kann dieser Ihnen den Zugang direkt in der Plattform gewähren.

Für Beihilfen für den Zeitraum vor 2023:

  1. Es muss eine Ausgabenaufstellung heruntergeladen werden. (Siehe unten Abschnitt "Formular zum Herunterladen");
  2. Im Anschluss muss diese Aufstellung entsprechend der Ausgaben, die in einem bestimmten Zeitraum (6 Monate) entstanden sind, ausgefüllt werden. Falls notwendig, findet sich auch am Ende der Seite eine Erläuterung;
  3. Wenn dieses Dokument ausgefüllt wurde, reicht es aus, es gleichzeitig mit der Forderungsanmeldung, wie in der Erläuterung angegeben, per E-Mail aan die Direktion der Finanzverwaltung zu übermitteln. 

Ab dem 1. Januar 2025, wenn Sie Ihre Forderungsanmeldung nicht per E-Mail versenden möchten, ist es möglich, sie über den Schalter Mon Espace einzureichen. Alle nützlichen Informationen im Zusammenhang mit dieser Änderung finden Sie in den unten stehenden Erläuterungen (Documents utiles). Ihre früheren Akten gehen nicht verloren und Sie können sie jederzeit einsehen.

Kontrollverfahren und Auszahlung

An diese praktischen Modalitäten ist ein präzises Verfahren der finanziellen Kontrolle sowie eine klare Definition der zulässigen Ausgaben geknüpft. Sie sind in einem Leitfaden zusammengefasst, der die Haushaltsstruktur der Vereinbarungen über Beihilfen zur Forschung und die damit verbundenen Nachweise präzisiert. Außerdem werden die im Rahmen der Vereinbarungen angewendeten Pauschalen zur Vereinfachung der Begründung der Ausgaben präzisiert.

Dieser Leitfaden, Leitfaden für anwendbare Ausgaben genannt, ist unbedingt anzuwenden. Die mit der Wallonie unterzeichnete Forschungsvereinbarung bezieht sich explizit auf die Version des anwendbaren Leitfadens.

Die Ausgabenaufstellungen sind Gegenstand von Konsistenzüberprüfungen, von gezielten Kontrollennach deren Abschluss Ihnen eventuelle Anmerkungen übermittelt werden. Sobald diese Kontrollen abgeschlossen sind, erhalten Sie einen offiziellen Brief/eine E-Mail, in dem/der Ihnen der ausgezahlte Betrag mitgeteilt wird. Die Festsetzung dieses Betrags hängt insbesondere vom Fortschritt der zu Beginn der Forschung erhaltenen Mittel (Umlaufmittel), der Menge der

über den Verlauf des analysierten Zeitraums akzeptierten Ausgaben und der Temporalität dieser Ausgaben hinsichtlich der Forschungsdauer ab.

Kontrollen auf Übereinstimmung von Budget und Ausgaben und übergreifende Kontrollen („Empfänger mehrerer Projekte“) werden ebenfalls durchgeführt. Des Weiteren ermöglichen Vor-Ort-Prüfungen die Einsichtnahme in die Rechnungsbücher und die Identifizierung der im Rahmen der Forschung eingesetzten Verfahren.

Solange das Forschungsdossier nicht abgeschlossen ist, können Kontrollen durchgeführt werden und aus diesen Berichtigungen der zuvor akzeptierten Beträge hervorgehen.

Kontakte

Dienste

Abteilung Finanzmanagement
Direktion Finanzverwaltung

Kontaktpersonen

Dandois Annick
081/77.87.34
Lechat Jean
081/77.87.45
Viatour Jean-Philippe
081/77.87.60
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3708
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