Zusammengefasst
Die finanziellen Beihilfen stellen einen der wichtigsten Hebel dar, die von der Wallonischen Region eingesetzt werden, um ihre Ziele in den Bereichen Forschung, Entwicklung und technologische Innovation zu erreichen.
Die Forderungsakte ist im Rahmen von Beihilfen zur Forschung, Entwicklung und Innovation das Mittel, durch welches Sie die Verwaltung über die Ausgaben informieren, die in einem bestimmten Zeitraum und für eine spezifische Forschungsvereinbarung entstanden sind.
Achtung
Sie können eine Forderungsakte übermitteln, sofern Sie zuvor ein technischer Bericht eingereicht haben, in dem die Fortschritte der Forschung für einen bestimmten Zeitraum erläutert werden.
Im Detail
Jede Einheit (Unternehmen, Forschungszentrum, Einrichtung), die eine Vereinbarung über eine Beihilfe zur Forschung, Entwicklung und Innovation mit der Wallonischen Region unterzeichnet hat.
Die beiden Hauptinstrumente im Rahmen der Finanzberichterstattung über Forschungsförderung, Entwicklung und Innovation sind die Ausgabenaufstellung und die Forderungsanmeldung
Wie sie ausgefüllt und übermittelt werden, hängt von der jeweiligen Art der Hilfe ab.
Laufende Hilfen sind fett gedruckt.
| Allgemeine Beihilfen | |||
| BELCOO | CORNET | ERANETS | EUREKA & EUROSTARS |
| IRASME | IPCEI | Wettbewerbspole | Win2WAL |
| Win4Company | Win4Collective | Win4Excellence | CWALity |
| WALinnov | |||
| Spezifische Beihilfen | |||
| BEWARE | DIFST | Win4Expertise - Patent |
Win4Expertise - Strategische Marketingberatung |
| Win4Expertise - technische Unterstützung | Win4Spinoff | Win4Doc | Software-Studie |
| RPR | FIRST Hochschule | FIRST spin-off | |
| Mitfinanzierte Beihilfen | |||
| Schecks Geistiges Eigentum | Technologische Schecks | EFRE-Ergänzungen | COOPILOT |
| COOTECH | FSE | Interreg | |
Wenn Sie auf die Art der Beihilfe klicken, die Sie betrifft (allgemeine, spezifische oder mitfinanzierte Beihilfe), finden Sie das eigene Verfahren, das im Rahmen der Finanzberichterstattung zu befolgen ist. Es ist auch möglich, über "Verwandte Inhalte" auf diese Informationen zuzugreifen.
An diese praktischen Modalitäten ist ein präzises Verfahren der finanziellen Kontrolle sowie eine klare Definition der zulässigen Ausgaben geknüpft. Sie sind in einem Leitfaden zusammengefasst, der die Haushaltsstruktur der Vereinbarungen über Beihilfen zur Forschung und die damit verbundenen Nachweise präzisiert. Außerdem werden die im Rahmen der Vereinbarungen angewendeten Pauschalen zur Vereinfachung der Begründung der Ausgaben präzisiert.
Dieser Leitfaden, der Leitfaden für beihilfefähige Ausgaben genannt, ist unbedingt anzuwenden. Die mit der Wallonie unterzeichnete Forschungsvereinbarung bezieht sich explizit auf die Version des anwendbaren Leitfadens.
Kontrollverfahren und Auszahlung
Die Ausgabenaufstellungen sind Gegenstand von Konsistenzüberprüfungen, von gezielten Kontrollen, nach deren Abschluss Ihnen eventuelle Anmerkungen übermittelt werden. Sobald diese Kontrollen abgeschlossen sind, erhalten Sie einen offiziellen Brief/eine E-Mail, in dem/der Ihnen der ausgezahlte Betrag mitgeteilt wird.
Die Festsetzung dieses Betrags hängt unter anderem von dem zu Beginn der Forschung erhaltenen Vorschuss (Umlaufmittel), der Höhe der im Analysezeitraum angenommenen Ausgaben und der zeitlichen Lage dieser Ausgaben im Verhältnis zur Forschungsdauer ab.
Kontrollen auf Übereinstimmung von Budget und Ausgaben und übergreifende Kontrollen („Empfänger mehrerer Projekte“) werden ebenfalls durchgeführt. Bei eventuellen Vor-Ort-Kontrollen werden die Bücher eingesehen und die ordnungsgemäße Abwicklung der vorgelegten Belege überprüft.
Solange die Forschungsakte nicht abgeschlossen ist, können Kontrollen durchgeführt werden und aus diesen Berichtigungen der zuvor akzeptierten Beträge hervorgehen.
- Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie
- Dekret vom 18. September 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie, geändert am 15. Mai 2014
- Text zum Rahmen der staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.(2014/C 198/01

