Durchführung oder Teilnahme an einem Forschungsprojekt in internationaler Zusammenarbeit – Eurostars

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Zusammengefasst

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaft für innovative KMU. Diese Partnreschaft wird von der Europäischen Union über Horizont Europa kofinanziert.

Das Eurostars-Programm soll marktorientierte KMU mit hoher Forschungs- und Innovationsintensität und mit hohem Wachstumspotenzial unterstützen, die ein Forschungsprojekt im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit durchführen-möchten.

Dieses Programm zielt auf Projekte ab, die von KMU mit hoher Forschungsintensität getragen werden, d. h. von KMU, die mindestens 10 % ihres Umsatzes oder ihrer Arbeitsplätze in F&E investieren. Dies unterscheidet diese Projekte von Eureka-Projekten (zusätzlich zu einem integrierten Bewertungssystem). Die Projekte sind bottom-up: sie können in allen Bereichen eingereicht werden, müssen aber eine eindeutige Marktorientierung aufweisen.

Ein Konsortium von mindestens zwei Partnern aus zwei Eurostars-Mitgliedsländern kann einen Vorschlag einreichen und er kann so viele Partner wie nötig einbeziehen. Der Hauptpartner muss ein KMU mit hoher Forschungsintensität sein und mehr als 50 % der Forschung muss von dieser Art von KMU durchgeführt werden.

Achtung

Die Antragsteller müssen unbedingt zusätslich zum Einreichen des Projekts bei dem Eurostars-Programm einen Antrag auf Finanzierung bei dem ÖDW Forschung über das Portal ONTIME stellen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden. Dieser Antrag muss unbedingt auf Französisch verfasst werden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Eurostars-Aufrufs über das ONTIME-Portal eingereicht werden.

Das Eurostars-Programm möchte sich versichern, dass die Projektpartner nicht für betrügerisches Verhalten, andere finanzielle Unregelmässigkeiten oder illegale Geschäftspraxis verurteilt wurden. Zu diesem Zweck fordert der ÖDW Forschung jeden wallonischen Partner (juristische Personen) auf, spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschalgs auf ONTIME einen Auszug aus dem Strafregister hochzuladen.

Alle Organisationen, die an Eurostars-3-Projekten teilnehmen, müssen im Einreichungsformular ihren Teilnehmercode (PIC) angeben. Um einen Teilnehmercode (PIC) zu erhalten, müssen Organisationen einen Antrag über das Portal "Funding and Tenders" der Europäischen Kommission stellen und dabei genügend Zeit vor dem Einreichungsdatum einplanen (weitere Details sind in den 'guidelines for applicants' von Eurostars-3 zu finden).

Im Detail

Zielpublikum - Details

Zielgruppe - Details

Die zugelassenen Partnertypen sind:

  • Unternehmen
Bedingungen

Zielgruppe - Zulässigkeitskriterien

Ein Vorschlag ist zulässig, wenn die folgenden Elemente positiv beantwortet werden :

  • Die Partnerschaft muss aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus zwei verschiedenen Eurostars-Mitgliedsländern bestehen und die Forschung muss zu mehr als 50 % von dem bzw. den KMU/s mit hoher Forschungsintensität ohne Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer durchgeführt werden. Des Weiteren darf das Forschungsbudget des bzw. der Partner(s) eines bestimmten Landes 70 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
  • Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts beim Eurostars-Programm, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME stellen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden.  Dieser Antrag muss unbedingt auf Französisch verfasst werden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Eurostars-Aufrufs über das ONTIME-Portal eingereicht werden.
  • Der bzw. die wallonischen industriellen Partner müssen eine gesunde Finanzlage haben. Bei der Einreichung der Akte können Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sein.
  • Die wallonischen Teilnehmer müssen einen Betriebssitz in der Wallonie haben.
  • Das Projekt kann nicht zuvor bereits Gegenstand einer öffentlichen Finanzierung gewesen sein.
  • Die Dauer eines Projekts darf 3 Jahre nicht überschreiten.
  • Das Eurostars-Programm möchte sich versichern, dass die Projektpartner nicht für betrügerisches Verhalten, anderen finanzielle Unregelmässigkeiten oder illegale Geschäftspraxis verurteilt wurden. Zu diesem Zweck fordert der ÖDW Forschung jeden wallonischen Partner auf, spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags auf ONTIME einen Auszug aus dem Strafregister hochzuladen.
  • Alle Organisationen, die an Eurostars-3-Projekten teilnehmen, müssen im Einreichungsformular ihren Teilnehmercode (PIC) angeben. Um einen Teilnehmercode (PIC) zu erhalten, müssen Organisationen einen Antrag über das Portal "Funding and Tenders" der Europäischen Kommission stellen und dabei genügend Zeit vor dem Einreichungsdatum einplanen (weitere Details sind in den 'guidelines for applicants' von Eurostars-3 zu finden).

Bewertungskriterien und Auswahl des Projektes

Nach der Annahme der Einstufung der Projekte, die spätestens vier Monate nach dem Abschluss des Aufrufs erfolgt, erhalten Sie eine Mitteilung.

Das Bewertungs- und Auswahlverfahren der Projekte umfasst mehrere Schritte:

  • Schritt 1: Das Verwertungspotenzial in der Wallonie wird von einem Experten des ÖDW Forschung bewertet.
  • Schritt 2: Der Vorschlag wird nach drei Kriterien (Qualität des Vorschlags, technologische Qualität und Verwertung) von drei unabhängigen Experten bewertet, die vom Eurostars-Programm beauftragt wurden.
  • Schritt 3: Die Gesamtheit der Vorschläge wird einem vom Eurostars-Programm beauftragten Auswahlkomitee präsentiert, das die Klassifizierung der finanzierbaren Vorschläge festlegt.
  • Schritt 4: Die ausgewählten Vorschläge werden den Projektträgern über das Eurostars-Programm mitgeteilt.
  • Schritt 5: Die ausgewählten Vorschläge werden in der Maßnahme des Budgets finanziert, die bei jeder einbezogenen Finanzierungsagentur verfügbar ist.
Vorteile

Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses oder eines rückforderbaren Zuschusses mit einem Finanzierungssatz von 40 bis 80 % des Budgets jedes wallonischen Partners gewährt, je nach der Größe des Unternehmens und der Qualifikation der Forschung (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung).

Die rückforderbaren Zuschüsse und Beihilfen sollen die in Verbindung mit der Umsetzung der Forschung stehenden Gesamtkosten abdecken.  Es handelt sich um:

  • Kosten in Bezug auf Forscher, Techniker und Verwalter/ Geschäftsführer;
  • Betriebsausgaben;
  • Gemeinkosten;
  • Kosten des Materialverbrauchs;
  • Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer.

Die Vereinbarung hat eine Dauer von maximal drei Jahren.

Prozedur

Vor dem Einreichen eines Vorschlags wird vorzugsweise eine Informationsveranstaltung zwischen den wallonischen Projektpartnern und den für das Programm zuständigen Bediensteten bei dem ÖDW Forschung organisiert.

Die Projekte werden gleichzeitig über die Plattform ONTIME und die des Eurostars-Programms eingereicht. Das Eurostars-Programm öffnet zwei Aufrufe pro Jahr (im März und September).

 

Documents à fournir

Obligatorische Anhänge: Finanzdokumente von Unternehmen, Unterschrift von Verwahrstellen

Optionale Anhänge: Abbildungen - Zeichnungen - Diagramme

rechtliche Grundlagen
Voie de recours

Rechtsbehelfe

Wie kann man den Dienst kontaktieren, die die Entscheidung getroffen hat?

Unabhängig der unten angeführten Rechtsbehelfe ist es für Sie möglich, jederzeit mit dem Verwaltungsdienst, der die Entscheidung getroffen hat, Kontakt aufzunehmen, um: Informationen bezüglich der Ablehnungsgründe zu erhalten.

 Sie müssen sich an folgenden Dienst wenden:

SPW Économie, Emploi, Recherche
Département de la Recherche et du Développement technologique
Boulevard Cauchy 43-45, 5000 NAMUR

Dieser kostenlose Schritt gegenüber der Verwaltung unterliegt keinen besonderen Formalitäten und unterbricht nicht die Fristen für die Einbringung eines Rechtsbehelfs. Das Fehlen einer Antwort der Verwaltung stellt keine Annahme Ihres Antrages dar.

Wie legt man einen Rechtsbehelf ein?

Ausgenommen der Fall, in dem die Anfechtung als über ein subjektives Recht handelnd analysiert werden könnte, für das die ordentlichen Gerichtshöfe und Gerichte zuständig sind, kann gemäß den unten beschriebenen Modalitäten ein Rechtsbehelf an den Staatsrat gerichtet werden.

Gesuch auf Annullierung

Die Annullierung der Entscheidung kann durch Einbringung eines Gesuchs an den Staatsrat (Conseil d’Etat) beantragt werden:

Conseil d’État

Greffe

Section du Contentieux administratif

Rue de la Science, 33

1040 Brüssel

Sie müssen Ihr Gesuch innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung einbringen.

Sie müssen in Ihrem Gesuch die „Mittel“ Ihres Rechtsbehelfs, d. h. die gesetzlichen Vorschriften ausführen, gegen die durch die Entscheidung verstoßen wurde, sowie die Art und Weise, wie dies geschehen ist.

Antrag auf Aussetzung

Die Einreichung eines Gesuchs auf Annullierung führt nicht zur Aussetzung der Wirkungen der Entscheidung

Besteht jedoch eine Dringlichkeit, die mit der Bearbeitung der zu annullierenden Rechtssache inkompatibel ist und wenn ein ernsthaftes Argument nachweislich zur Annullierung führen kann, ist es für Sie möglich, einen Antrag auf Aussetzung der Entscheidung vor dem Staatsrat einzubringen.

Der Antrag auf Aussetzung kann vor, gleichzeitig mit oder nach Einreichung des Gesuchs auf Annullierung oder nach Einreichung des Gesuchs auf Annullierung eingebracht werden.

In Ausnahmefällen und nach besonderen Modalitäten, ist es für Sie außerdem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit außergewöhnlicher Dringlichkeit zu beantragen.

Praktische Informationen

Das Gesuch auf Annullierung und der Antrag auf Aussetzung die nur dann gültig, wenn sie bestimmte Anhänge und Informationen enthalten. Für Einzelheiten wird auf die koordinierten Gesetze und auf die unten erwähnten sowie unterhttp://www.raadvst-consetat.be (Rubrik „Verfahren“) verfügbaren Erlasse verwiesen.

Jede antragstellende Partei muss eine Gebühr von 200 Euro (Betrag Stand 9. Januar 2017) bezahlen. Dies erfolgt mittels eines Überweisungsformulars, welches ihr nach Erhalt des Rechtsbehelfs übermittelt wird. Die Zahlung unterliegt gegenwärtig keinerlei Frist und die Bezahlung des Betrags kann daher bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgen.

Weitere Informationen: Gesetze über den Staatsrat, koordiniert am 12. Januar 1973, Erlass des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates, königlicher Erlass vom 5. Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Anordnung vor dem Staatsrat, verfügbar auf http://www.raadvst-consetat.be (Rubrik „Verfahren“).

Kontakte

Aktualisiert am
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