Durchführung oder Teilnahme an einem Forschungsprojekt in internationaler Zusammenarbeit - Eureka

Zusammengefasst

Die 1985 gegründete zwischenstaatliche Initiative Eureka umfasst 46 Mitglieder. Die Eureka-Initiative hat die Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit über seine Unterstützung von Unternehmen, Forschungszentren und Universitäten, die internationale Projekte der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Leistungen durchführen, zum Ziel.

Die Eureka-Initiative hat eine „bottom-up“-Philosophie, ohne vorgegebenes Thema oder eine Einreichungsfrist. Die Projekte, die von den industriellen Partnern getragen werden, sind marktorientiert.

Ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern aus zwei Eureka-Mitgliedsländern kann einen Vorschlag einreichen. Das Konsortium kann so viele Partner wie nötig mit einbeziehen. Die Partner der Länder, die keine Eureka-Mitglieder sind, können mit ihrer eigenen Finanzierung teilnehmen.

Achtung

Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts bei der Eureka-Initiative, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME einreichen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden.  Dieser Antrag muss unbedingt auf Französisch verfasst werden.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Die zulässigen Partnertypen sind:

  • Unternehmen
  • Zugelassene Forschungszentren
  • Universitäre Forschungseinheiten
  • Forschungseinheiten von Hochschulen und assoziierte Forschungszentren.
Bedingungen

Zielgruppe - Kriterien der Zulässigkeit

Ein Vorschlag ist auswählbar, wenn die folgenden Elemente positiv beantwortet werden können:

  • Die Partnerschaft muss aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus zwei verschiedenen Eureka-Mitgliedsstaaten bestehen, wobei das Forschungsbudget des oder der Partner für ein bestimmtes Land 70 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten darf.
  • Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts bei der Eureka-Initiative, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME einreichen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden.  Dieser Antrag muss unbedingt auf Französisch verfasst werden.
  • Das Forschungsbudget des oder der wallonischen Partnerunternehmen(s) muss mindestens 40 % des Gesamtbudgets der Gesamtheit der wallonischen Partner entsprechen.
  • Der/Die wallonische(n) industrielle(n) Partner müssen eine gesicherte finanzielle Lage haben.
  • Die wallonischen Teilnehmer müssen einen Betriebssitz in der Wallonie haben.
  • Das Projekt kann nicht zuvor bereits Gegenstand einer öffentlichen Finanzierung gewesen sein.
  • Das Zulieferungsbudget darf 20 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
  • Die Dauer des Projekts darf drei Jahre nicht überschreiten.

       Bewertungskriterien und Auswahl des Projektes

       Das Bewertungs- und Auswahlverfahren der Projekte umfasst mehrere Schritte:

  • Schritt 1: Der Vorschlag wird nach drei Kriterien (Qualität des Vorschlags, technologische Qualität und Verwertung) von einem Experten vom ÖDW Forschung und möglicherweise unabhängigen Experten bewertet.
  • Schritt 2: Der Auswahlvorschlag wird an das für die Forschung zuständige Ministerium geschickt.
  • Schritt 3: Nach Erhalt der Zustimmung der anderen an der Finanzierung beteiligten Länder, versieht Eureka das Projekt mit einem Gütesiegel.
  • Schritt 4: Die für die Finanzierung ausgewählten Vorschläge werden den Projektträgern mitgeteilt.
Vorteile

Die Beihilfe wird in Form einer Beihilfe oder eines rückforderbaren Zuschusses gewährt, mit einer Finanzierungssteuer zwischen 35 und 100 % des Budgets jeden wallonischen Partners entsprechend des Typs des Partners, der Forschungsqualifikation.

Die rückforderbaren Zuschüsse und Beihilfen sollen die in Verbindung mit der Umsetzung der Forschung stehenden Gesamtkosten abdecken.  Es handelt sich um:

  • Kosten in Bezug auf Forscher, Techniker und Verwalter/ Geschäftsführer;
  • Betriebsausgaben;
  • Gemeinkosten;
  • Kosten des Materialverbrauchs;
  • Zulieferungskosten.

Die Vereinbarung hat eine Dauer von maximal drei Jahren.

Prozedur

Es gibt für dieses Programm keine Ausschreibung. Es kann jederzeit ein Antrag eingereicht werden (offene Ausschreibung).

Vorzugsweise wird vor dem Einreichen eines Vorschlags ein Informationstreffen zwischen wallonischen Projektpartnern und den Verantwortlichen des Projektes beim ÖDW Forschung organisiert.

Die Projekte werden gleichzeitig über die Plattform ONTIME und die der Eureka-Initiative eingereicht.

Rechtsbehelfe

Wie kann man den Dienst kontaktieren, die die Entscheidung getroffen hat?

Unabhängig der unten angeführten Rechtsbehelfe ist es für Sie möglich, jederzeit mit dem Verwaltungsdienst, der die Entscheidung getroffen hat, Kontakt aufzunehmen, um: Informationen bezüglich der Ablehnungsgründe zu erhalten.

Sie müssen sich an folgenden Dienst wenden:

SPW Économie, Emploi, Recherche
Département de la Recherche et du Développement technologique
Place de la Wallonie, 1 (bât.
III) in 5100 NAMUR (JAMBES)
Tel.: +32(0) 81 33 45 32

Dieser kostenlose Schritt gegenüber der Verwaltung unterliegt keinen besonderen Formalitäten und unterbricht nicht die Fristen für die Einbringung eines Rechtsbehelfs. Das Fehlen einer Antwort der Verwaltung stellt keine Annahme Ihres Antrages dar.

Wie legt man einen Rechtsbehelf ein?

Ausgenommen der Fall, in dem die Anfechtung als über ein subjektives Recht handelnd analysiert werden könnte, für das die ordentlichen Gerichtshöfe und Gerichte zuständig sind, kann gemäß den unten beschriebenen Modalitäten ein Rechtsbehelf an den Staatsrat gerichtet werden.

Gesuch auf Annullierung

Die Annullierung der Entscheidung kann durch Einbringung eines Gesuchs an den Staatsrat (Conseil d’Etat) beantragt werden:

Conseil d’État

Greffe

Section du Contentieux administratif

Rue de la Science, 33

1040 Brüssel

Sie müssen Ihr Gesuch innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung einbringen.

Sie müssen in Ihrem Gesuch die „Mittel“ Ihres Rechtsbehelfs, d. h. die gesetzlichen Vorschriften ausführen, gegen die durch die Entscheidung verstoßen wurde, sowie die Art und Weise, wie dies geschehen ist.

Antrag auf Aussetzung

Die Einreichung eines Gesuchs auf Annullierung führt nicht zur Aussetzung der Wirkungen der Entscheidung

Besteht jedoch eine Dringlichkeit, die mit der Bearbeitung der zu annullierenden Rechtssache inkompatibel ist und wenn ein ernsthaftes Argument nachweislich zur Annullierung führen kann, ist es für Sie möglich, einen Antrag auf Aussetzung der Entscheidung vor dem Staatsrat einzubringen.

Der Antrag auf Aussetzung kann vor, gleichzeitig mit oder nach Einreichung des Gesuchs auf Annullierung eingebracht werden.

In Ausnahmefällen und gemäß besonderen Modalitäten, ist es für Sie außerdem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit außergewöhnlicher Dringlichkeit zu beantragen.

Praktische Informationen

Das Gesuch auf Annullierung und der Antrag auf Aussetzung ist nur dann gültig, wenn sie bestimmte Anhänge und Informationen enthalten Für Einzelheiten wird auf die koordinierten Gesetze und auf die unten erwähnten sowie die unterhttp://www.raadvst-consetat.be (Rubrik „Verfahren“) verfügbaren Erlasse verwiesen.

Jede antragstellende Partei muss eine Gebühr von 200 Euro (Betrag Stand 9. Januar 2017) bezahlen. Dies erfolgt mittels eines Überweisungsformulars, welches ihr nach Erhalt des Rechtsbehelfs übermittelt wird. Die Zahlung unterliegt gegenwärtig keinerlei Frist und die Bezahlung des Betrags kann daher bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgen.

Weitere Informationen: Gesetze über den Staatsrat, koordiniert am 12. Januar 1973, Erlass des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates, königlicher Erlass vom 5. Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Anordnung vor dem Staatsrat, verfügbar auf http://www.raadvst-consetat.be (Rubrik „Verfahren“).

Formulare

Obligatorische Anhänge: Finanzdokumente von Unternehmen, Unterschrift von Verwahrstellen

Optionale Anhänge: Abbildungen - Zeichnungen - Diagramme

Downloads

Kontakte

Dienste

Abteilung für Forschungsprogramme
Place de la Wallonie, 1 Bât 3
5100 Jambes

Kontaktpersonen

Madame JASMES Julie 
Monsieur QUERTAIN Fabrice  
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 146227
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