Einen Gesundheitspflegeberuf zulassen

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En bref

Inhaber einer belgischen Zusatzausbildung oder einer Spezialisierung in den Bereichen Krankenpflege, Kinesiotherapie können einen Antrag auf Zulassung dieser Zusatzausbildung oder Spezialisierung stellen.  

Inhaber eines belgischen Ausbildungsnachweises als Krankenhausapotheker, für Personen, die die erforderlichen Weiterbildungen zwecks Verlängerung absolviert haben, können einen Antrag auf Verlängerung ihrer Zulassung als Krankenhausapotheker beantragen.

En détail

Public cible - Détails
  • Inhaber einer belgischen Zusatzausbildung oder Spezialisierung im Bereich der Krankenpflege
  • Inhaber einer belgischen Zusatzausbildung oder Spezialisierung im Bereich der Kinesiotherapie
  • Inhaber eines belgischen Ausbildungsnachweises als Krankenhausapotheker, für Personen, die eine Verlängerung ihres Fachtitels beantragen möchten
Conditions
  • Über eine Berufserlaubnis in Belgien als Krankenpfleger, Kinesiotherapeut oder Krankenhausapotheker verfügen;
  • Für Krankenpfleger: über einen Abschluss einer Weiterbildung zur Erlangung einer besonderen Berufsqualifikation (BBQ) oder eines Fachtitels im Bereich der Krankenpflege verfügen;
  • Für Kinesiotherapeuten: über einen Abschluss einer Weiterbildung zur Erlangung einer besonderen Berufsqualifikation (BBQ) im Bereich der Kinesiotherapie verfügen;
  • Für die Verlängerung des Krankenhausapothekers: über den Nachweis der Weiterbildungen im Umfang von 120 Akkreditierungspunkten innerhalb von fünf Jahren verfügen.
Procédure
  1. Einreichen des Antrags: Das Antragsformular in deutscher Sprache ausfüllen und mit den auf Seite 2 aufgelisteten Dokumenten beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Sofern die einzureichenden Dokumente nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen diese von einem offiziellen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.
  2. Empfangsbestätigung: Innerhalb eines Monats ab Einreichen des Antrags erteilt Ihnen das Ministerium eine schriftliche Empfangsbestätigung mit der Mitteilung, ob der Antrag vollständig ist oder ob noch Unterlagen/Informationen fehlen. Erst wenn der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet.
  3. Erstellung eines Gutachtens: Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu vier Monaten ab Vollständigkeit des Antrags.
  4. Beschwerde: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und der Minister entschieden hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.
  5. Nichtigkeitsklage: Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief  oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.

Formulaires

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Contacts

Services

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Gesundheit und Senioren
Gospertstraße 1
4700 Eupen
087/596 300
Mis à jour le
Démarche n° : 3252
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