In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
16 gefundene Resultate
- Die Kilometerabgabe ist eine Abgabe pro gefahrenen Kilometer für Kraftfahrzeuge (Lastkraftwagen) oder Gruppen von Gelenkfahrzeugen (Lastkraftwagen mit Anhänger oder Zugmaschinen mit Sattelanhängern…
- Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen: A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen Die Schalter sind…
- Die Wallonische Region ist für die Erhebung der Verkehrssteuer zuständig, der alle Dampf- oder Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger unterliegen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Fahrzeuge in zwei…
- Sie möchten die erhaltene Zahlungsbenachrichtigung für die Verkehrssteuer, die Inbetriebsetzungssteuer oder den Ökomalus sowie die im Rahmen der Kilometerabgabe verhängte Geldbuße anfechten.
- In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird vorgesehen, dass der ÖDW Ihnen die Möglichkeit geben muss, darüber Bescheid zu wissen, ob Ihre Person Gegenstand einer Datenverarbeitung ist. Für…