Zusammengefasst
Die Kilometerabgabe ist eine Abgabe pro gefahrenen Kilometer für Kraftfahrzeuge (Lastkraftwagen) oder Gruppen von Gelenkfahrzeugen (Lastkraftwagen mit Anhänger oder Zugmaschinen mit Sattelanhängern), die entweder teilweise oder ausschließlich für die Beförderung von Gütern auf der Straße vorgesehen sind oder benutzt werden und deren höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Bei Gelenkfahrzeugen wird die Kilometerabgabe nur fällig, wenn das Zugfahrzeug ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen hat.
Vor der Benutzung einer belgischen Straße muss der Halter des Fahrzeugs, das der Kilometerabgabe unterliegt, einen Vertrag mit einem anerkannten Dienstleistungserbringer abschließen, der ihm eine elektronische Datenerfassungsvorrichtung, die so genannte On Board Unit (OBU), zur Verfügung stellt. Die Liste der Dienstleistungserbringer ist auf der VIAPASS-Website verfügbar: www.viapass.be.
Achtung
Der ÖDW Finanzen ist nur für die Kontrolle zuständig und nicht für :
- die Festlegung, Erhebung und Befreiung, die in die Zuständigkeit der SOFICO fallen: www.sofico.org,
- die technischen Aspekte (Ausgabe und Betrieb der OBU), die in der Zuständigkeit des Dienstleistungsanbieters (Satellic oder Axxes) liegen: www.satellic.be oder www.axxes.fr.
Im Detail
Der Halter des abgabepflichtigen Fahrzeugs, natürliche oder juristische Person, Verwaltung …