Zusammengefasst
Die Homologation – auch als Abnahme bezeichnet – ist eine Erklärung zur Zulassung oder Zertifizierung einer zuständigen Behörde. Sie ist erforderlich, um zu garantieren, dass Fahrzeuge, Bestandteile und technische Einheiten, die auf den Markt kommen, allen technischen und regulatorischen Anforderungen entsprechen. Die Homologation sorgt so für ein erhöhtes Niveau der Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes.
Achtung
Die unten angeführten Informationen sind, sofern nichts Gegenteiliges genannt ist, allgemein zu verstehen. Sie beziehen sich also nicht auf spezifische oder persönliche Situationen und dürfen nicht als rechtliche, professionelle oder persönliche Beratung für den Benutzer verstanden werden. Wenn Sie persönliche oder spezielle Beratung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit der Direktion für die Regulierung von Fahrzeugen und Zertifizierung unter der Adresse homologation.vehicules@spw.wallonie.be auf, um sich bezüglich der korrekten Vorgangsweise zu vergewissern. Der Benutzer ist sich auch dessen bewusst, dass diese Informationen ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Daraus ergibt sich, dass der Öffentliche Dienst der Wallonie keinerlei Haftung für den Inhalt dieser Informationen oder deren Anwendung übernimmt.
Im Detail
Wenn Sie ein Fahrzeug zu einem Nutzfahrzeug umbauen möchten, müssen Sie vorab die Zustimmung des Herstellers zur Änderung der Kategorie des Fahrzeugs (M1 zu N1) einholen.
Der Laderaum muss mindestens die Hälfte des Radstandes des Fahrzeugs einnehmen und hinter den Sitzen muss eine Ladesperre mit mindestens 20 cm installiert sein. Der Boden muss generell entlang der gesamten Länge flach sein sowie aus starrem Material bestehen.
Für Fahrzeuge, deren erste Inverkehrbringung nach dem 29. Oktober 2012 erfolgte, muss die Höhe der Beladeöffnung mindestens 60 cm betragen. Ein Maß mit 60 cm Höhe und 80 cm Breite muss horizontal durch die Ladeöffnung passen.
Das Konformitätszertifikat oder das Blatt der individuellen Abnahme bescheinigt, dass das Fahrzeug korrekt homologiert wurde und dass es somit eine Zulassung erhalten kann, welche es ihm erlaubt, auf den öffentlichen Straßen zu fahren.
Wenn Sie die Umbauten selbst durchführen, müssen Sie:
- Die Zustimmung für den Umbau beim Hersteller des Basisfahrzeugs einholen
- Die erforderlichen Ausrüstungen anbringen
- Das Fahrzeug an einer zugelassenen Station für die technische Kontrolle oder bei einem anerkannten technischen Dienst vorstellen
Wenn Sie die Umbauten durch einen anerkannten Umbauer (COP) durchführen lassen, bringt dieser die Ausrüstungen an und kümmert sich um die Homologation bei unseren Diensten.
Die Kosten für die Analyse der Einzelabnahmedatei im Rahmen einer Umwandlung in ein Versorgungsunternehmen (vgl. Punkt I – 4°).
Dieser Betrag ist indexierbar und beinhaltet nicht die Kosten für den technischen Dienst.