Genehmigung eines Fahrzeugs zum Zweck der Registrierung (Kategorie L)

Zusammengefasst

Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne europäische Genehmigung oder ein umgebautes Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zunächst zur Genehmigung vorlegen, um seine Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu kontrollieren.

Die Genehmigung, auch als Typgenehmigung bekannt, ist eine Erklärung der Genehmigung oder Zertifizierung durch eine zuständige Behörde. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Fahrzeuge, Bauteile und technische Einheiten allen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Genehmigung gewährleistet somit ein hohes Niveau der Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes.

Achtung

Die Informationen auf unten stehender Website sind, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig festgelegt, allgemeiner Art.  Sie zielen daher nicht auf bestimmte oder persönliche Situationen ab und können nicht als rechtliche, berufliche oder persönliche Beratung für den Benutzer betrachtet werden.  Wenn Sie eine persönliche oder spezifische Beratung benötigen, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Direktion der Fahrzeugregelung und der Zertifizierungen unter homologation.vehicules@spw.wallonie.be zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie die entsprechenden Schritte unternehmen. Dem Benutzer sollte gleichfalls bewusst sein, dass diese Informationen ohne vorherige Ankündigung geändert werden können.  Daher lehnt der Öffentliche Dienst der Wallonie jegliche Haftung für den Inhalt dieser Informationen oder den Gebrauch, der davon gemacht werden könnte, ab.
Das Verfahren gilt für die folgenden Fahrzeuge:

  1. Motorisierte zweirädrige Fahrzeuge (E-Bike, Moped, Motorrad usw.).
  2. Dreirädriges Fahrzeug mit Motor (Auto-Rikscha, Trike usw.).
  3. Leichtes und schweres vierrädriges Fahrzeug (Auto, Quad, Buggy usw. „ohne Genehmigung“).

Die Gesamtfahrzeugklassifizierung der Kategorie „L“ finden Sie im Königlichen Erlass vom 10. Oktober 1974 - Kapitel 1 - Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich.

Im Detail

Bedingungen

Die Dokumente des importierten Fahrzeugs dürfen keine restriktiven Bemerkungen in Bezug auf die nationalen Vorschriften des Ausfuhrlandes enthalten. Von zugelassenen Prüflaboratorien oder Überwachungseinrichtungen im Ausland ausgestellte Dokumente werden nicht als gleichwertig betrachtet und können daher nicht berücksichtigt werden.
Für ausländische Dokumente, in denen die Motorleistung und/oder die Leistung in kW nicht ausdrücklich angegeben ist, ist eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich, die vom Hersteller, seinem Beauftragten oder von einem in Belgien zugelassenen Labor ausgestellt wird und in der die tatsächliche Leistung des betreffenden Fahrzeugs angegeben ist (Marke, Typ, Fahrgestellnummer, Motorleistung).
Für Fahrzeuge, die von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz importiert werden, ist eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers oder eines seiner Beauftragten erforderlich, wenn die Schadstoffemissionswerte nicht ausdrücklich in den Fahrzeugpapieren angegeben sind.

Vorteile

Die Konformitätsbescheinigung oder der Einzelgenehmigungsbogen bescheinigt, dass das Fahrzeug genehmigt wurde und somit zur Benutzung auf öffentlichen Straßen zugelassen werden kann.

Prozedur

Validierung der Zulassungsbescheinigung oder der nationalen Konformitätsbescheinigung, die von einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ausgestellt wurde:
Dokumente, die der Direktion der Zertifizierungen und Genehmigungen zur Validierung vorgelegt werden müssen:

  • Eine Kopie des Zulassungsantrags, versehen mit der Vignette 705 oder dem Signal E705 (Nachweis der zollamtlichen Abfertigung);
  • Eine Kopie beider Seiten des Personalausweises des Antragstellers;
  • Ein Foto des am Fahrzeug angebrachten Typenschildes (einschließlich Marke, Typ, Fahrgestellnummer, TGP-Nummer);
  • Ein Foto der auf dem Fahrzeug eingravierten Fahrgestellnummer;
  • Ein Foto von jeder Seite des Fahrzeugs;
  • Eine vollständige Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung (mit einer Registrierungsnummer auf der Grundlage der Typ- oder Einzelgenehmigung) und/oder eine vollständige Kopie der im Ausland ausgestellten nationalen Konformitätsbescheinigung (beschreibende Notiz, rot durchgestrichen usw.).
  • Eine Kopie der Rechnung über den Fahrzeugkauf;

Die Kosten für die Analyse des Validierungsantrags (vgl. Punkt VI).

 
Einfuhr eines Fahrzeugs der Kategorie „L“ aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder durch die Schweiz:
Für Fahrzeuge, die aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums importiert werden, muss im Voraus beim Öffentlichen Dienst der Wallonie unter homologation.vehicules@spw.wallonie.be ein Antrag gestellt werden, dem die folgenden Dokumente beizufügen sind:

  • Eine Kopie des Zulassungsantrags, versehen mit der Vignette 705 oder dem Signal E705 (Nachweis der zollamtliche Abfertigung);
  • Eine Kopie der Rechnung über den Fahrzeugkauf;
  • Eine Kopie der ausländischen Zulassungsbescheinigung;
  • Ein vom Hersteller ausgestelltes Fahrzeugdatenblatt;
  • Eine vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung zu den verschiedenen Regelwerken.
  • Eine Kopie der Rechnung über den Fahrzeugkauf

Wenn das Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, muss der Antragsteller das Fahrzeug bei einer zugelassenen technischen Kontrollstelle oder einem anderen anerkannten technischen Dienst vorführen.

Die Kosten für die Analyse des individuellen Aufnahmeantrags (vgl. Punkt I – 3°).

Kontakte

Dienste

Service homologation
Boulevard du Nord 8
5000 Namur
081/77.29.34

Pour toute question générale ou administrative:

  • Lundi de 9h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Mardi de 10h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Mercredi de 9h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Jeudi de 9h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Vendredi de 9h30 à 11h30

 

 

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