Ein Duplikat der Konformitätsbescheinigung meines Fahrzeugs erhalten

Zusammengefasst

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Konformitätsbescheinigung können Sie beim Öffentlichen Dienst der Wallonie nur dann ein Duplikat dieser Bescheinigung erhalten, wenn das Fahrzeug in Belgien zugelassen ist und der Fahrzeughersteller oder sein Beauftragter nicht mehr tätig ist oder wenn das Fahrzeug Gegenstand einer Genehmigung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie ist. Die vom Öffentlichen Dienst der Wallonie erteilten Genehmigungen betreffen hauptsächlich umgebaute Fahrzeuge oder importierte Fahrzeuge, die nicht durch eine europäische Genehmigung abgedeckt sind.

Achtung

Wenn der Fahrzeughersteller oder sein Beauftragter noch im Geschäft ist, muss der Antrag auf ein Duplikat an Letzteren gerichtet werden. Der Öffentliche Dienst der Wallonie kann unter keinen Umständen den Hersteller oder seinen Beauftragten ersetzen. Darüber hinaus hat der ÖDW keinen Zugang zu den Archiven der Hersteller.
Wenn der Hersteller oder sein Beauftragter nicht in der Lage ist, das Dokument auszustellen, wird vom Öffentlichen Dienst der Wallonie eine Bescheinigung über die Unfähigkeit des Herstellers oder seines Beauftragten verlangt.

Im Detail

Bedingungen

Die Kosten für den Erhalt eines Duplikats der Konformitätsbescheinigung vom Öffentlichen Dienst der Wallonie betragen 76 €. Dieser Betrag ist indexierbar.
Da es den Fahrzeugherstellern frei steht, ihre eigenen Tarife festzulegen, ist es sinnlos, Ihren Antrag beim Öffentlichen Dienst der Wallonie einzureichen, mit dem alleinigen Ziel, einen günstigeren Tarif zu erzielen. Außerdem hat der ÖDW keinen Zugriff auf die Archive der Hersteller.

Vorteile

Die Konformitätsbescheinigung oder die Einzelgenehmigungsbescheinigung bescheinigt, dass das Fahrzeug genehmigt wurde und somit ein Zulassungskennzeichen erhalten kann, das den Verkehr auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Prozedur

Die Genehmigungsnummer Ihres Fahrzeugs finden Sie im Feld „K“ des Zulassungsausweises, auf dem am Fahrzeug angebrachten Typenschild oder über die Anwendung "Mon véhicule, ma plaque" durch Eingabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.
Wenn das Fahrzeug durch eine europäische Genehmigung gedeckt ist und der Fahrzeughersteller noch tätig ist, muss Ihr Antrag obligatorisch an diesen gerichtet werden. EG-Typgenehmigungen ermöglichen es den Fahrzeugherstellern, ihre Fahrzeuge auf dem Markt bereitzustellen. Die Hersteller sind verpflichtet, für jedes Fahrzeug eine gültige Konformitätsbescheinigung auszustellen.
Eine EG-Typgenehmigungsnummer setzt sich wie folgt zusammen:

  • Teil 1: Ein kleines „e“, gefolgt von der Nummer des Mitgliedstaates, der die EG-Typgenehmigung erteilt;
  • Teil 2: Die Nummer der zugrunde liegenden Richtlinie oder Verordnung;
  • Teil 3: Eine vierstellige fortlaufende Nummer;
  • Teil 4: Eine zweistellige fortlaufende Nummer im Falle einer Erweiterung der Genehmigung.

Beispiel einer EG-Typgenehmigungsnummer, die vom belgischen Staat in Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie 2007/46/EG erteilt wurde: e6*2007/46*0000*00
In anderen Fällen und für Fahrzeuge, die nicht unter die europäische Genehmigung fallen, gibt es je nach Fahrzeugtyp und Baujahr unterschiedliche Genehmigungsnummern. Der Hersteller des Fahrzeugs kann Sie an unsere Dienste verweisen, wenn es sich um eine zuvor vom Öffentlichen Dienst der Wallonie ausgestellte Bescheinigung handelt.
Um ein Duplikat von unseren Diensten anzufordern, füllen Sie bitte das Antragsformular für ein Duplikat der Konformitätsbescheinigung aus und senden Sie es ausgefüllt an folgende Adresse: homologation.vehicules@spw.wallonie.be. Vergessen Sie nicht, die folgenden Dokumente beizufügen:

  • Eine von der Polizei ausgestellte Bescheinigung über die Enteignung, die auf den Namen des Antragstellers ausgestellt ist;
  • Eine Kopie beider Seiten des Personalausweises des Antragstellers;
  • Ein Foto des an das Fahrzeug geklebten oder genieteten Fahrzeugkennzeichens;
  • Eine Kopie aller in Ihrem Besitz befindlichen Dokumente des Fahrzeugs: Zulassungsbescheinigung und/oder Bescheinigung über den Besuch der technischen Kontrolle.

Kontakte

Dienste

Service homologation
Boulevard du Nord 8
5000 Namur
081/77.29.34

Pour toute question générale ou administrative:

  • Lundi de 9h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Mardi de 10h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Mercredi de 9h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Jeudi de 9h30 à 11h30 et de 14h00 à 16h00
  • Vendredi de 9h30 à 11h30

 

 

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