Kauf oder Verkauf von Waffen, Ersatzteilen, Zubehör und Munition im Ausland

Zusammengefasst

Sie beabsichtigen, eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör oder Munition im Ausland zu kaufen oder zu verkaufen? Um diese Arten von Waren ein- oder auszuführen, müssen Sie eine Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung, eine Vorabgenehmigung oder eine Verbringungsgenehmigung beantragen.

Informieren Sie sich über die Bedingungen und Verfahren, die Sie je nach Ihrer Situation beachten müssen.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Jäger, Sammler und Sportschützen mit Wohnsitz in der Wallonie.
  • Unternehmen und Waffenhändler mit einem Firmensitz in der Wallonie.
Bedingungen
  • Eine Waffenbesitzerlaubnis (Muster 4 oder 9), einen belgischen Jagdschein, eine Lizenz für Sportschützen, eine Zulassung als Sammler oder Waffenhändler besitzen. 
  • Für Sammler: Die ausgeführte oder eingeführte Waffe muss mit dem Thema Ihrer Sammlung übereinstimmen und Sie dürfen nicht mehrere Modelle derselben Waffe besitzen. 

 

Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab: ob Sie eine Ausrüstung kaufen oder verkaufen und ob die Ausrüstung in der EU bleibt oder nicht. Bitte lesen Sie den für Sie relevanten Abschnitt.

Einfuhr einer Waffe aus einem EU-Land - Vorabgenehmigung

Um eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör oder Munition aus einem Land der Europäischen Union zu kaufen, müssen Sie eine Vorabgenehmigung einholen.

Die Vorabgenehmigung ist 12 Monate lang gültig. 

Import einer Waffe aus einem Nicht-EU-Land - Einfuhrgenehmigung

Wenn Sie eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör oder Munition aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kaufen möchten, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung.

Die Einfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

Ausfuhr einer Waffe in ein EU-Land - Verbringungsgenehmigung

Um eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör oder Munition in ein Land der Europäischen Union zu verkaufen, müssen Sie eine Verbringungsgenehmigung beantragen. Im Vorfeld müssen Sie Schritte beim Bestimmungsland unternehmen, um dessen vorherige Zustimmung einzuholen. 

Die Verbringungsgenehmigung ist 12 Monate lang gültig.

Ausfuhr einer Waffe in ein Nicht-EU-Land - Ausfuhrgenehmigung und Verpflichtung zur endgültigen Ausfuhr

Um eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör oder Munition in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu verkaufen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Sie müssen auch ein Verpflichtungsformular für die endgültige Ausfuhr ausfüllen.

Im Vorfeld müssen Sie im Bestimmungsland Schritte unternehmen, um eine internationale Einfuhrgenehmigung oder eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten. 

Die Ausfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.

Prozedur

Erstellung Ihrer Akte

Füllen Sie das/die entsprechende(n) Formular(e) aus und fügen Sie die geforderten Dokumente bei (siehe Belege). 

  • Für die Einfuhr einer Waffe
    • aus einem EU-Land - Formular für die vorherige Zustimmung zur Verbringung von Feuerwaffen und Munition
    • aus einem Nicht-EU-Land - Antrag auf Einfuhrgenehmigung 
  • Für die Ausfuhr einer Waffe
    • in ein EU-Land - Antrag auf Verbringungsgenehmigung
    • in ein Nicht-EU-Land - Antrag auf eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung für Waffen und Verpflichtungsformular für die endgültige Ausfuhr.

Versenden Sie Ihre Akte

Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden: 

  • Per Post: 

ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR

Bearbeitung Ihres Antrags

Wir werden Ihren Antrag prüfen. Wenn dieser bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu. 

Délais

Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.

Documents à fournir

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterschriebenen Formularen müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Belege beifügen:

  • eine Kopie eines der vier unten aufgeführten offiziellen Dokumente
    • Ihr belgischer Jagdschein
    • Ihre Lizenz als Sportschütze
    • Ihre Waffenbesitzerlaubnis (Muster 4 oder 9)
    • Ihre Zulassung als Sammler
  • Für die Ausfuhr
    • in die EU: die Vorabgenehmigung der zuständigen Behörden des Ziellandes.
    • außerhalb der EU: die internationale Einfuhrbescheinigung oder Einfuhrgenehmigung, die von den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes ausgestellt wurde.
  • Sammler und Waffenhändler müssen außerdem die Rechnung für den Kauf oder Verkauf ihren Unterlagen beifügen. 
rechtliche Grundlagen
Voie de recours

Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage beim Staatsrat.

Diese Beschwerde muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

Kontakte

Dienste

Direktion der Waffenlizenzen - Exportabteilung
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
Direktion der Waffenlizenzen - Importdienstleistung
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4353
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