Zusammengefasst
Müssen Sie Waffen oder militärische Ausrüstung durch die Wallonie befördern? Um derartige Art Waren durch die Region zu transportieren, ist eine Transitlizenz erforderlich.
Lernen Sie die Bedingungen und die zu befolgenden Verfahren kennen.
Achtung
In Bezug auf militärische Ausrüstung dürfen nur Ausrüstungsgegenstände, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union stehen, durch die Wallonie befördert werden.
Im Detail
Unternehmen mit einem Firmensitz in der Wallonie.
In Bezug auf militärische Ausrüstung dürfen nur Ausrüstungsgegenstände, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union stehen, durch die Wallonie befördert werden.
Für die Durchfuhr von Waffen oder militärischer Ausrüstung
- von einem EU-Mitgliedstaat über die Wallonie in ein Drittland außerhalb der EU
- oder von einem Drittland außerhalb der EU über die Wallonie in einen EU-Mitgliedstaat
ist eine Durchfuhrgenehmigung erforderlich.
Die Durchfuhrgenehmigung ist 18 Monate gültig.
Erstellung Ihrer Akte
Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie eine Kopie eines dieser drei Dokumente bei:
- Ausfuhrgenehmigung des Versandlandes;
- Endverbleibserklärung (EUC) des Empfängers;
- Einfuhrgenehmigung des Empfängers.
Versenden Sie Ihre Akte
Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden:
- Per Post:
ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR
- Per E-Mail: licences.dgo6@spw.wallonie.be
Behandlung Ihres Antrags
Wir prüfen Ihren Antrag:
- technische Prüfung des Materials;
- Bewertung der Nutzung und des Endbenutzers des Materials.
Wenn diese bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu.
Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.
Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular müssen Sie eine Kopie eines dieser drei Dokumente beifügen:
- Ausfuhrgenehmigung des Versandlandes;
- Endverbleibserklärung (EUC) des Empfängers;
- Einfuhrgenehmigung des Empfängers.
- Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text)
- 8 JUIN 2006. - Loi réglant des activités économiques et individuelles avec des armes. (aussi appelée "Loi sur les armes") (NOTE : Consultation des versions antérieures à partir du 09-06-2006 et mise à jour au 06-12-2024)
- 21 juin 2012 - Décret relatif à l'importation, à l'exportation, au transit et au transfert d'armes civiles et de produits liés à la défense
- 22 septembre 2005 - Arrêté du Gouvernement wallon réglementant l'emploi des armes à feu et de leurs munitions en vue de l'exercice de la chasse, ainsi que certains procédés ou techniques de chasse
Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage beim Staatsrat.
Diese Beschwerde muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.