Zusammengefasst
Sind Sie Jäger oder Sportschütze? Planen Sie einen Umzug in Belgien oder ins Ausland? Möchten Sie eine Waffe, Einzelteile, Zubehör oder Munition mitnehmen? In diesem Fall müssen Sie spezielle Genehmigungen einholen.
Informieren Sie sich über die Bedingungen und Verfahren, die Sie je nach Ihrer Situation beachten müssen.
Im Detail
Jäger und Sportschützen mit Wohnsitz in der Wallonie.
- Eine Waffenbesitzerlaubnis (Muster 4 oder 9), einen belgischen Jagdschein, eine Lizenz für Sportschützen besitzen.
Welches Dokument Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab: ob Sie von oder nach Belgien umziehen und ob das Auszugs- oder Zuzugsland in der Europäischen Union liegt oder nicht. Bitte lesen Sie den für Sie relevanten Abschnitt.
Umzug in ein EU-Land - Antrag auf Verbringungsgenehmigung
Um mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition in ein Land der Europäischen Union umzuziehen, müssen Sie eine Verbringungsgenehmigung beantragen.
Im Vorfeld müssen Sie Schritte beim Bestimmungsland unternehmen, um dessen Vorabgenehmigung einzuholen.
Die Verbringungsgenehmigung ist 12 Monate lang gültig.
Umzug in ein Nicht-EU-Land - Ausfuhrgenehmigung und Verpflichtung zur endgültigen Ausfuhr
Um mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition in ein Land außerhalb der Europäischen Union umzuziehen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Sie müssen auch ein Verpflichtungsformular für die endgültige Ausfuhr ausfüllen.
Im Vorfeld müssen Sie im Bestimmungsland Schritte unternehmen, um eine internationale Einfuhrgenehmigung oder eine Einfuhrgenehmigung zu erhalten.
Die Ausfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.
Umzug nach Belgien aus einem EU-Land - Vorabgenehmigung
Um mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition aus einem Land der Europäischen Union nach Belgien umzuziehen, müssen Sie eine Vorabgenehmigung einholen.
Die Vorabgenehmigung ist 12 Monate lang gültig.
Umzug aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien - Einfuhrgenehmigung
Wenn Sie mit einer Waffe, Ersatzteilen, Zubehör oder Munition aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Belgien umziehen möchten, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung.
Die Einfuhrgenehmigung ist 18 Monate lang gültig.
Erstellung Ihrer Akte
Füllen Sie das/die entsprechende(n) Formular(e) aus und fügen Sie die geforderten Dokumente bei (siehe Belege).
- Umzug aus Belgien
- in ein EU-Land: Antrag auf Verbringungsgenehmigung:
- in ein Land außerhalb der EU:
- Antrag auf eine Genehmigung für die Ausfuhr oder den Transfer von Waffen
- Antrag auf eine Verpflichtung zur endgültigen Ausfuhr
- Umzug nach Belgien
- aus einem EU-Land: Formular für die vorherige Zustimmung zur Verbringung von Feuerwaffen und Munition
- aus einem Land außerhalb der EU: Antrag auf Einfuhrgenehmigung
Versenden Sie Ihre Akte
Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden:
- Per Post:
ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR
- Per E-Mail: licences.dgo6@spw.wallonie.be
Bearbeitung Ihres Antrags
Wir werden Ihren Antrag prüfen. Wenn dieser bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu.
Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.
Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterschriebenen Formularen müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Belege beifügen:
- eine Kopie eines der vier unten aufgeführten offiziellen Dokumente:
- Ihr belgischer Jagdschein
- Ihre Lizenz als Sportschütze
- Ihre Waffenbesitzerlaubnis (Muster 4 oder 9)
- Bei einem Umzug in die EU: die Vorabgenehmigung der zuständigen Behörden des Ziellandes.
- Bei einem Umzug außerhalb der EU: die internationale Einfuhrbescheinigung oder Einfuhrgenehmigung, die von den zuständigen Behörden des Bestimmungslandes ausgestellt wurde.
- 29 DECEMBRE 2006. - Arrêté royal exécutant certaines dispositions de [...] la loi du 8 juin 2006 réglant des activités économiques et individuelles avec des armes.
- 20 SEPTEMBRE 1991. - Arrêté royal exécutant la loi sur les armes
- Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (kodifizierter Text)
- 8 JUIN 2006. - Loi réglant des activités économiques et individuelles avec des armes. (aussi appelée "Loi sur les armes") (NOTE : Consultation des versions antérieures à partir du 09-06-2006 et mise à jour au 06-12-2024)
- 21 juin 2012 - Décret relatif à l'importation, à l'exportation, au transit et au transfert d'armes civiles et de produits liés à la défense
- 22 septembre 2005 - Arrêté du Gouvernement wallon réglementant l'emploi des armes à feu et de leurs munitions en vue de l'exercice de la chasse, ainsi que certains procédés ou techniques de chasse
- 24 AVRIL 1997. - Arrêté royal déterminant les conditions de sécurité lors du stockage, de la détention, du transport et de la collection d'armes à feu, de munitions ou de chargeurs
Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage beim Staatsrat.
Diese Beschwerde muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.