Vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waffen oder militärischer Ausrüstung

Zusammengefasst

Sie möchten eine Waffe, ein Ersatzteil, ein Zubehörteil, Munition oder militärische Ausrüstung zu Prospektions-, Instandsetzungs- oder Gravurzwecken vorübergehend ins oder aus dem Ausland exportieren? Dafür sind besondere Genehmigungen erforderlich.
Informieren Sie sich über die Bedingungen und das Verfahren, das auf Ihre Situation zutrifft.

Achtung

Für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Militärgütern sind nur die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union aufgeführten Güter zugelassen. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Unternehmen mit einem Firmensitz in der Wallonie. 
Für die Ein- oder Ausfuhr von Waffen und Munition ist eine Zulassung als Waffenhändler oder eine vorherige Lizenz erforderlich. 

Bedingungen
  • Die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Waffen, Ersatzteilen, Zubehör, Munition und Militärgütern ist aus drei Hauptgründen möglich:
    • Prospektion: Dieser Grund schließt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie kommerzielle Vorführungen ein. Beispielsweise kann ein Unternehmen vorübergehend Waffen einführen, um sie auf Fachmessen zu präsentieren oder im Rahmen von Forschungsprojekten zu testen.
    • Instandsetzung: Dazu können Wartungsarbeiten, Upgrades oder der Austausch von defekten Teilen gehören. 
    • Gravur: Dieser Grund bezieht sich auf die Personalisierung oder Markierung von Waffen. Beispielsweise kann eine Waffe exportiert werden, um ihr spezifische Gravuren hinzuzufügen, wie Seriennummern, Logos oder individuelle Verzierungen.
  • In Bezug auf militärische Ausrüstung dürfen nur Ausrüstungsgegenstände, die auf der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union stehen, ein- oder ausgeführt werden.
  • Für den Transfer von Waffen und Munition benötigen Sie eine Zulassung als Waffenhändler. 

Welche Dokumente Sie benötigen, hängt von Ihrer Situation ab: ob die Ausrüstung in der EU verbleibt oder aus der EU ausgeführt wird, ob Sie Waffenhändler sind oder nicht. Bitte lesen Sie den für Sie relevanten Abschnitt.

Vorübergehende Verlagerung einer Waffe oder von militärischer Ausrüstung innerhalb der EU

Wenn Sie ein Waffenhändler sind - Erlaubnis zur zeitweiligen Übergabe und vorherige Zustimmung

Wenn Sie als Waffenhändler eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör, Munition oder Militärmaterial aus oder in ein EU-Land importieren oder transferieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung für die zeitweilige Übergabe und eine vorherige Zustimmung beantragen, die 12 Monate lang gültig sind. 

Wenn Sie kein Waffenhändler sind - Durchfuhrgenehmigung und Verpflichtung zur zeitweiligen Übergabe

Wenn Sie eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör, Munition oder militärische Ausrüstung aus oder in ein EU-Land importieren oder transferieren möchten und Sie kein Waffenhändler sind, müssen Sie eine Durchfuhrgenehmigung beantragen, die 18 Monate lang gültig ist. Darüber hinaus müssen Sie ein Einfuhrregister führen und eine Verpflichtung zur zeitweiligen Übergabe vorlegen. 

Ausfuhr oder vorübergehende Einfuhr einer Waffe oder von militärischer Ausrüstung aus der EU (Waffenhändler oder Unternehmen) - Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr oder Ausfuhr

Um eine Waffe, Ersatzteile, Zubehör, Munition oder militärische Ausrüstung aus oder in ein Land außerhalb der Europäischen Union ein- oder auszuführen, benötigen Sie eine Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung und eine Verpflichtung zur vorübergehenden Ausfuhr

Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen sind 18 Monate lang gültig.

Prozedur

Erstellung Ihrer Akte

Füllen Sie das/die entsprechende(n) Formular(e) aus und fügen Sie die geforderten Dokumente bei (siehe Belege). 

  • Für eine vorübergehende Durchfuhr innerhalb der EU
    • Wenn Sie Waffenhändler sind:
      • Übertragungsantrag:
      • Antrag auf vorherige Zustimmung für die Verbringung von Feuerwaffen und Munition
    • Wenn Sie ein Unternehmen sind:
      • Antrag auf eine Genehmigung für die Ausfuhr oder den Transfer von Waffen
      • und eine Verpflichtung für die zeitweilige Übergabe
  • Für eine vorübergehende Ausfuhr aus der EU :
    • Antrag auf Einfuhrgenehmigung oder Antrag auf eine Genehmigung für die Ausfuhr oder den Transfer von Waffen
    • Verpflichtung zur vorübergehenden Ausfuhr

Versenden Sie Ihre Akte

Ihre vollständige Akte muss an die Direktion der Waffenlizenzen geschickt werden: 

  • Per Post: 

ÖDW WBF
Direktion der Waffenlizenzen
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR

Bearbeitung Ihres Antrags

Wir werden Ihren Antrag prüfen. Wenn dieser bestätigt wird, senden wir Ihnen die unterschriebenen Dokumente per Post oder E-Mail zu. 

Délais

Die Bearbeitungszeit ist nicht festgelegt und kann variieren, manchmal dauert sie mehrere Wochen.

Documents à fournir

Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterschriebenen Formularen und im Falle der Ein-/Ausfuhr von Waffen und Munition müssen Sie Ihren Unterlagen Ihre Zulassung als Waffenhändler (für Waffenhändler) oder Ihre vorherige Lizenz beifügen.

Voie de recours

Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage beim Staatsrat.

Diese Beschwerde muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden.

Kontakte

Dienste

Direktion der Waffenlizenzen – Abteilung für Einfuhr, Ausfuhr und vorübergehende Verbringung
Boulevard Cauchy 43
5000 NAMUR
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4351
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