Immobiliensteuervorabzug zahlen

Zusammengefasst

Der Immobiliensteuervorabzug ist eine regionale Steuer auf Grundstückseigentum, das sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befindet. 

Der Immobiliensteuervorabzug wird auf Grundlage des Katastereinkommens berechnet, das von der Föderalverwaltung festgelegt wird. Sie erhalten die Zahlungsbenachrichtigung (Steuerbescheid) für den Vorabzug im 2. Halbjahr.   

Der Satz des Immobiliensteuervorabzugs zu Gunsten der Wallonischen Region beträgt 1,25 % des indexierten Katastereinkommens. Die Provinzen und Gemeinden können Zuschlaghundertstel auf den Immobiliensteuervorabzug erheben

Achtung

Die Zuständigkeit für den Immobiliensteuervorabzug geht ab dem 1. Januar 2021 auf den ÖDW Steuerwesen über. 

Vor diesem Datum sind unsere Dienststellen nicht in der Lage, Akten zu dieser Angelegenheit zu bearbeiten. Daher ist der FÖD Finanzen bis zum 31. Dezember 2020 für die Akten und Anträge zuständig. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Der Immobiliensteuervorabzug ist am 1. Januar des Steuerjahres vom Eigentümer, Besitzer, Erbpächter, Erbbauberechtigten oder Nießbraucher einer steuerpflichtigen Immobilie zu entrichten. 

Vorteile

Vom Immobiliensteuervorabzug befreit: 

  • Immobilien, die ohne Gewinnerzielungsabsicht benutzt werden (Kultstätten, Unterricht, Krankenhäuser usw.);
  • Immobilien, die ein ausländischer Staat zur Unterbringung seiner diplomatischen oder konsularischen Missionen oder von kulturellen Einrichtungen, die keine Geschäfte mit gewinnbringendem Zweck betreiben, nutzt (unter der Bedingung der Gegenseitigkeit);
  • Immobilien, die den Charakter nationalen Eigentums haben;
  • Das Material und die Ausrüstung, deren Katastereinkommen weniger als 795 € beträgt; 
  • Das Material und die Ausrüstung, die ab dem 1. Januar 2006 auf dem Gebiet der Wallonischen Region in neuwertigem Zustand erworben bzw. erschaffen wurden;
  • Naturschutzgebiete oder Forstschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete;
  • Bestimmte Einrichtungen, die aufgrund besonderer Gesetze oder Dekrete befreit sind;
  • Unternehmen, die Investitionsprämien von der Wallonischen Region erhalten (zeitlich begrenzte Befreiung). 

An Personen, die Anspruch auf eine Befreiung haben, wird grundsätzlich keine Zahlungsbenachrichtigung versandt.  

Ermäßigungen beim Immobiliensteuervorabzug können auch in folgenden Fällen beantragt werden: 

  • bescheidene Wohnung
  • Familie zu Lasten
  • Behinderung 

Bei Nichtbenutzung eines Gutes, Ertraglosigkeit oder Zerstörung einer Immobilie oder des Materials und der Ausrüstung kann ein Erlass oder eine proportionale Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs beantragt werden.

Kontakte

Dienste

ÖDW Finanzen
Hütte 79 (Quartum Center)
4700 Eupen
087/391 170

Verwaltung

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 142485
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