Zusammengefasst
Sie möchten Produkte als Bio-Produkte auf den Markt bringen?
In der Wallonie müssen vorab mehrere Schritte befolgt werden:
- sein Unternehmen bei der Zentralen Datenbankbank der Unternehmen (ZDU) registrieren
- einen Vertrag über die Unterkontrollstellung mit einer der für die von Ihrer Tätigkeit betroffenen Produktkategorie zugelassenen Kontrollstellen (KS) abschließen
- seine Aktivitäten im Bereich der biologischen Erzeugung bei der Verwaltung (ÖDW LNU) anmelden
- die Bio-Richtlinien einhalten (EU-Verordnung und ergänzende regionale Bestimmungen)
- eine Zertifizierung Ihrer biologischen Produktion bei Ihrer KS erhalten
EIN OBLIGATORISCHES ZERTIFIKAT
Um auf die Biologischen Produktionsmethoden verweisen zu können, müssen Sie über ein Zertifikat verfügen, das von der Kontrollstelle (KS) ausgestellt wurde, mit der Sie einen Vertrag haben. Dieses Dokument bescheinigt, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen für Bio erfüllt.
Wenn Sie eine Tätigkeit in der Primärproduktion (Landwirtschaft oder Aquakultur) ausüben, müssen Sie außerdem das Ende einer Umstellungsperiode für Land und Tiere abwarten, bevor die daraus gewonnenen Produkte als biologisch bezeichnet werden können.
Die Kosten für diesen Schritt sind nicht pauschal. Sie hängen davon ab, wie wichtig Ihre Tätigkeit ist.
Nach der Meldung Ihrer Aktivitäten im ökologischen Landbau bei der Verwaltung hat Ihre Kontrollstelle 30 Arbeitstage Zeit, um den Feldbesuch durchzuführen. Wenn alles den Vorgaben entspricht, erhalten Sie dann Ihr Zertifikat.
Sobald Sie Ihr Zertifikat erhalten haben, werden Sie in regelmäßigen Abständen von Ihrer Kontrollstelle überprüft. Bei Einhaltung Ihrer Verpflichtungen wird Ihr Zertifikat erneuert.
EINE ZERTIFIZIERUNG NACH TÄTIGKEITSART/PRODUKTKATEGORIE
Die Zertifizierung ist spezifisch für die Arten von Tätigkeiten und die Produktkategorien, die für Ihre Tätigkeit im biologischen Landbau relevant sind.
So wird das Zertifikat eines Büffelzüchters, der Käse herstellt und einen Hofladen betreibt, Folgendes angeben:
- 3 Arten von Aktivitäten: Produktion, Zubereitung und Verkauf
- 2 Produktkategorien: unverarbeitete Tiere und tierische Erzeugnisse sowie verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
IHR ANSPRECHPARTNER: IHRE ZUGELASSENE KONTROLLSTELLE (KS)
In der Wallonie gibt es mehrere zugelassene Bio-Zertifizierungsstellen:
- BE-BIO-01 Certisys
- BE-BIO-02 TÜV NORD Integra
- BE-BIO-03 FoodChain ID Certification
- BE-BIO-05 Comité du Lait (tierische und pflanzliche Primärproduktion und Verarbeitung)
- BE-BIO-06 CertiOne
Diese Einrichtungen sind Ihre Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Bio-Zertifizierung.
Unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt lässt diese Kontrollstellen zu und beaufsichtigt ihre Tätigkeit. Wir sorgen dafür, dass der Rechtsrahmen in der Wallonie einheitlich angewendet wird.
Achtung
Sind Sie eine Verkaufsstelle? Einzelhändler, die nur vorverpackte und gekennzeichnete ökologische Erzeugnisse direkt an Verbraucher oder Endverbraucher verkaufen, sind von der Zertifizierungs- (und Melde-)Pflicht ausgenommen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- keine andere Tätigkeit im biologischen Landbau ausüben
- die Produkte nicht anderswo als in der Verkaufsstelle lagern
- keine Online-Verkäufe tätigen
- keine dieser Aktivitäten an Unterauftragnehmer vergeben
Im Detail
Alle Unternehmen, natürliche oder juristische Personen, die in der Wallonie eine Tätigkeit im Bereich der biologischen Produktion ausüben möchten.
Die betroffenen Aktivitäten sind:
- Geschäftssitz
- Primärproduktion (Landwirtschaft oder Aquakultur)
- Zubereitung (Verarbeitung, Verpackung oder Etikettierung)
- Verteilung
- Lagerung
- Einfuhr
- Ausfuhr
- Verkauf an Verbraucher oder Endnutzer
- Gaststättengewerbe
- Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Oktober 2022 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Februar 2010 über die biologischen Produktionsmethoden und die Kennzeichnung der biologischen Erzeugnisse