Zusammengefasst
Jede Person, die Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates ist, auf den die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anwendbar ist, und die ihre Berufsqualifikationen als Begleiter in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien erhalten hat, kann ihre Berufsqualifikationen von der Verwaltung anerkennen lassen, um die Tätigkeit als Begleiter von Sondertransporten in der Wallonischen Region auszuüben.
Achtung
Die Nutzer können ihre Anfragen auf Französisch, Niederländisch und Englisch stellen. Die Verwaltung wird ihnen auf Französisch antworten.
Im Detail
Antrag auf eine Identifikationskarte
Die Identifikationskarte ist der Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um als Begleiter eines Sondertransports zu fungieren.
Lesen Sie die Erklärungen zum Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Erhalt einer Identifikationskarte.
Sie können Ihre Identifikationskarte über das Antragsformular beantragen. Die Dokumente sind per E-Mail an te@spw.wallonie.be zu senden.
Die Kosten für eine Identifikationskarte betragen 28 €.
14 Arbeitstage ab dem Tag, an dem das Formular eingegangen ist.
- Personalausweis oder Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Für Personen mit belgischer Staatsangehörigkeit: ein Auszug aus dem Strafregister (Modell 596.1-35): Dieses Modell ist für die Ausübung einer reglementierten Tätigkeit bestimmt (z. B. Taxifahrer, Privatdetektiv, Fußballsteward usw.). Sie müssen es im PDF-Format übermitteln.
Für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit: Laden Sie das Dokument „Ehrenwörtliche Erklärung“ von unserer Website herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es ein. - Eine Kopie der Bescheinigung über die berufliche Befähigung :Daraus geht eindeutig hervor, dass sich der Berufsbefähigungsnachweis auf die Begleitung von Sondertransporten bezieht ; Dies ermöglicht es, die Kontaktdaten der Regierung bzw. der von der Regierung benannten Stelle zu erhalten, die das Dokument ausgestellt hat.
- Das Datum, an dem dieser Nachweis ausgestellt wurde.
- Das Land, in dem die Bescheinigung über die berufliche Befähigung erworben wurde.
- Passfoto: Siehe „Ein gültiges Passfoto“ weiter unten.
- Führerschein
- 4. APRIL 2019. - Erlass über administrative Geldbußen im Bereich der Verkehrssicherheit
- 8. SEPTEMBER 2022. - Erlass der Wallonischen Regierung bezüglich der Begleitung von Sonderfahrzeugen
- 24. AUGUST 2023. - Ministerialerlass zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten der Gebühren und der Muster der Dokumente, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 8. September 2022 über die Begleitung von außergewöhnlichen Fahrzeugen genannt werden
Keine.