En bref
Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterrichten möchten, Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes oder des EU-Wirtschaftsraums sind und ein voll qualifizierter Lehrer im Sinne der europäischen Richtlinie 2005/36/EG sind, können Sie die Berufsanerkennung beim Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen.
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedslandes sind und Ihre Berufsqualifikation außerhalb der EU oder des EU-Wirtschaftsraums erhalten haben, beantragen Sie eine Gleichstellung Ihrer ausländischen Lehrbefähigung beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
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Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Gospertstraße 1
4700 Eupen
087/596 300
Mis à jour le
Démarche n° : 3273
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