En bref
Schulpflicht
Alle Kinder sind ab dem Schuljahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem sie fünf Jahre alt werden, schulpflichtig. Somit müssen sie einem Unterricht folgen bzw. den Kindergarten besuchen.
Die Schulpflicht endet an dem Tag, an dem der Schüler 18 Jahre alt wird. Der Schüler, der das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich abgeschlossen hat, unterliegt ebenfalls nicht mehr der Schulpflicht.
Unterrichtssprache
Deutsch ist die Unterrichtssprache in allen Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ausnahme: In den Grundschulen gibt es Abteilungen, in denen der Unterricht in französischer Sprache erfolgt, um die französischsprachige Minderheit zu schützen.
Französisch ist die erste Fremdsprache. In den französischsprachigen Abteilungen in den Grundschulen ist Deutsch die erste Fremdsprache.
Kostenfreier Zugang zum Unterricht
Artikel 24 §3 der belgischen Verfassung hält fest, dass der Zugang zum Unterricht bis zum Ende der Schulpflicht unentgeltlich ist.
Freie Schulwahl
In Belgien besteht freie Schulwahl. Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterscheidet drei Schulnetze:
- das freie subventionierte Unterrichtswesen (FSUW)
- das offizielle subventionierte Unterrichtswesen (OSUW)
- das Gemeinschaftsunterrichtswesen (GUW)
Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft legt den rechtlichen Rahmen für alle drei Schulnetze fest.
Bei den Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens handelt es sich um privatrechtliche Schulen, die von Organisationen oder privaten Personen organisiert und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventioniert werden. Im FSUW gibt es zurzeit einen Schulträger, der für zwei Regelgrundschulen, eine Fördergrundschule und fünf Sekundarschulen verantwortlich ist.
Die Schulen des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens sind öffentlich-rechtliche Schulen, die in der Regel von den Gemeinden organisiert und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventioniert werden. Im OSUW übernehmen die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Trägerschaft der Grundschulen. Die überwiegende Mehrheit der Grundschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist in kommunaler Trägerschaft.
Bei den Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens handelt es sich um öffentlich-rechtliche Schulen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert werden und Dotationen erhalten. Das GUW steht unter der direkten Trägerschaft des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das GUW besteht aus drei Grundschulen, vier Sekundarschulen und einer Förderschule mit drei Grundschulabteilungen sowie einer Sekundarabteilung.
Außerdem gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwei Teilzeitunterrichtzentren sowie die Möglichkeit, einer dualen mittelständischen Ausbildung sowie Meisterkursen an einem Zentrum für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (ZAWM) zu folgen.
Auf Grund der in Artikel 24 der belgischen Verfassung garantierten Freiheit des Unterrichtswesens haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, sich wahlweise für den Unterricht ihrer schulpflichtigen Kinder in einer Schule oder zu Hause zu entscheiden. Es bestehen klare Vorgaben in Bezug auf die Einschreibung sowie zu den Anforderungen an den Hausunterricht. Der Hausunterricht wird durch die Schulinspektion kontrolliert.