Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
17 gefundene Resultate
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne europäische Genehmigung oder ein umgebautes Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zunächst zur Genehmigung…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug besonderer Bauart (Industrieausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Werkzeuganhänger) zulassen möchten, muss das Fahrzeug…
- Sie möchten Ihre Zufriedenheit oder Ihren Unmut über die Art und Weise, wie Ihre Anfrage bearbeitet wurde, oder über eine Dienststelle des FÖD Mobilität und Verkehrswesen zum Ausdruck bringen? Wir…
- Sie möchten dem Öffentlicher Dienst der Wallonie Mobilität und Infrastrukturen den Beginn oder das Ende einer Baustelle auf dem regionalen Straßennetz melden? Um…
- Der Schneeplan für Regionalstraßen ist jedes Jahr vom 15. Oktober bis 15. April in Kraft. Dieses System wird von der Cellule d'Action Routière (CAR) verwaltet, die sich aus…
- In der Wallonie wird der Räum- und Streudienst übernommen: von den Kommunen, wenn die Straßen der kommunalen Zuständigkeit unterliegen; vom Öffentlichen Dienst der Wallonie (ÖDW), wenn die Straßen…

