In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
11 gefundene Resultate
- Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen: A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne europäische Genehmigung oder ein umgebautes Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zunächst zur Genehmigung vorlegen, um seine…
- Die Zulassung als „Initiative für soziale Wirtschaft“ wird von der Wallonie einem ÖSHZ oder einer Gruppe von ÖSHZ, einer VoG oder einem Unternehmen für soziale Zwecke gewährt – mit dem Ziel, die…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug besonderer Bauart (Industrieausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Werkzeuganhänger) zulassen möchten, muss das Fahrzeug gemäß dem Königlichen…
- Die Homologation – auch als Abnahme bezeichnet – ist eine Erklärung zur Zulassung oder Zertifizierung einer zuständigen Behörde. Sie ist erforderlich, um zu garantieren, dass Fahrzeuge, Bestandteile…
- Wenn die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs beschädigt und/oder unleserlich ist, ist ein Neueinschlag der Nummer erforderlich. Die Verschlechterung und/oder Unleserlichkeit einer Fahrgestellnummer…