In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
24 gefundene Resultate
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen Die Schalter sind…
- Es gibt verschiedene Arten der Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs: bescheidene Wohnung Familie zu Lasten (z.B. Kinder zu Lasten – mindestens 2 Kinder – siehe Bedingungen) Personen mit…
- Bei Nichtbenutzung, Ertraglosigkeit oder Zerstörung einer Immobilie während des Steuerjahres wird dem Steuerpflichtigen (Eigentümer, Besitzer usw.) ein Erlass oder eine proportionale Ermäßigung des…
- Eine jährliche Verkehrssteuer wird auf Fahrzeuge erhoben, die zur Personen- oder Güterbeförderung auf der Straße eingesetzt werden. Je nach der Kategorie, zu der das Fahrzeug gehört, wird die Steuer…
- Sie möchten ein Würgehalsband für Ihren Hund verwenden, obwohl dies in der Wallonie verboten ist? Sie arbeiten beruflich mit Hunden und verwenden ein Elektrohalsband oder einen…
- Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen: A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…