In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
22 gefundene Resultate
- Die Wallonische Region ist für die Erhebung der Verkehrssteuer zuständig, der alle Dampf- oder Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger unterliegen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Fahrzeuge in zwei…
- Nach Einreichen eines Antrags kann die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (oder landwirtschaftlicher Flächen) durch Schenkung oder Erbschaft dem 0-%-Steuersatz unterliegen, wenn sie bestimmte…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen Die Schalter sind…
- Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen: A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…
- Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den fälligen Steuerbetrag zu bezahlen, können Sie Zahlungserleichterungen bei dem zuständigen Einnehmer beantragen, der als einziger befugt ist, diese zu gewähren.…
- Grundsätzlich wird die Steuer auf Spiele und Wetten auf alle Arten von Spielen und Wetten erhoben, d. h. auf Verrichtungen, bei denen die Teilnehmer eine Summe einsetzen, mit dem Risiko zu verlieren…