In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.

Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

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12 gefundene Resultate
  • Jeder, der in Belgien wohnt, muss sein Fahrzeug in Belgien zulassen. Das Formular „Zulassungsantrag“ wird kostenlos ausgegeben von folgenden Stellen: Firma, die das Fahrzeug liefert…
  • Der Ökomalus ist ein Bestandteil der Inbetriebsetzungssteuer, der auf Grundlage der CO₂-Ausstoßes des Fahrzeugs berechnet wird. Er ist nur einmal bei der Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs…
  • Sie haben Fragen zu den verschiedenen Steuerangelegenheiten in der Wallonischen Region und möchten die praktischen Modalitäten der Sprechstunden für Steuerwesen in Ihrer Region, die Öffnungszeiten…
  • Die Kilometerabgabe ist eine Abgabe pro gefahrenen Kilometer für Kraftfahrzeuge (Lastkraftwagen) oder Gruppen von Gelenkfahrzeugen (Lastkraftwagen mit Anhänger oder Zugmaschinen mit Sattelanhängern…
  • ​Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen:   A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…
  • Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70  per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen während der…