Zusammengefasst
Bei bestimmten behördlichen Schritten wie:
- dem Verkauf eines Grundstücks
- der Einreichung einer Bau-/Umweltgenehmigung
- dem Erhalt eines Schreibens von Ihrer Gemeindeverwaltung
oder durch direkte Konsultation der Bodenzustandsdatenbank (BDES) erfahren Sie, dass das Grundstück, das Ihnen gehört, in den Farben „Pfirsich“ oder „Lavendelblau“ aufgelistet ist. Diese Klassifizierung kann sich auf die mit Ihrer Parzelle verbundenen Verwaltungsschritte auswirken.
Sind Sie der Meinung, dass die in der BDES verfügbaren Informationen nicht korrekt sind? Beantragen Sie eine Berichtigung der Daten bei der Direktion für Bodenschutz des ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt). Der Vorgang ist kostenlos und wird online durchgeführt.
DIE BDES KONSULTIEREN: ERSTER SCHRITT
Wenn Ihre Parzelle als „lavendelblau“ oder „pfirsichfarben“ eingestuft ist, rufen Sie die kostenlose Bodenzustandsdatenbank auf, um die verfügbaren Informationen zu überprüfen. Die interaktive Karte der BDES zeigt Ihnen den potenziellen Verschmutzungszustand jeder Katasterparzelle.
Weitere Einzelheiten über den Inhalt und die Arbeitsweise der BDES finden Sie im Schritt „Die BDES konsultieren“.
„LAVENDELBLAUE“ PARZELLE: WELCHE PFLICHTEN?
Ihre Parzelle ist als „lavendelblau“ klassifiziert, weil der Verwaltung indikative Daten über die Möglichkeit eines Bodenverschmutzungsrisikos vorliegen. Diese Einstufung bringt keine besonderen Verpflichtungen mit sich.
„PFIRSICHFARBENE“ PARZELLE: WAS BEDEUTET DAS?
Die Farbe Pfirsich zeigt an, dass die Verwaltung über Informationen verfügt, die bestätigen, dass der Boden:
- verschmutzt ist
- verschmutzt wurde
- eine Aktivität beherbergt oder in der Vergangenheit beherbergte, die potenziell umweltschädlich ist oder ein Risiko für den Boden darstellt
Dies bedeutet entweder, dass:
- die Parzelle derzeit saniert wird oder aufgrund von Verschmutzung saniert wurde
- Schritte bei der Verwaltung bezüglich einer Bodenverschmutzung unternommen wurden
- je nach den im Bodendekret vorgesehenen Situationen Schritte erforderlich sein könnten
Eine als „pfirsichfarben“ eingestufte Parzelle bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Boden verschmutzt ist oder dass sofort Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Farbe zeigt jedoch an, dass die Parzelle den Beschränkungen unterliegt, die im Bodendekret festgelegt sind. So erfordern Anträge auf Bau- oder Umweltgenehmigungen besondere Aufmerksamkeit, da Verpflichtungen gelten könnten, wie z. B.:
- Durchführung von Bodenuntersuchungen
- Bei Bedarf Durchführung einer Sanierung
- Umsetzung der besonderen Maßnahmen, die in den bereits ausgestellten Bodenkontrollzertifikaten und Bescheinigungen vorgesehen sind
Beachten Sie, dass beim Verkauf einer Parzelle keine vorherige Bodenuntersuchung durchgeführt werden muss. Auch der Besitz oder Betrieb eines als „pfirsichfarben“ eingestuften Grundstücks führt an sich nicht zu einer Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Bodendekret.
Weitere Informationen zu den Schritten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der BDES finden Sie in der Übersichtstabelle unter „Nützliche Links“.
BEANTRAGEN SIE EINE BERICHTIGUNG VON DATEN IN DER BDES
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Informationen in der BDES nicht korrekt sind, beantragen Sie eine Berichtigung. Loggen Sie sich dazu in die BDES ein und befolgen Sie die unter „Verfahren“ beschriebenen Schritte.
Beachten Sie, dass sich die Anfechtung auf die verfügbaren Informationen beziehen muss und nicht auf die zugewiesene Farbe.
Im Detail
Die Wallonische Bodenzustandsdatenbank (BDES) ist für jeden zugänglich, der sich für den Zustand des Bodens in der Wallonie interessiert: Privatpersonen, Fachleute, öffentliche Einrichtungen.
- LOGGEN Sie sich in Ihr Benutzerkonto in der BDES ein.
- Sie haben noch kein Benutzerkonto? Erstellen Sie mithilfe des Vademekums - Authentifizierung in der BDES (siehe „Nützliche Dokumente“) kostenlos eines.
- GEBEN Sie Ihren Berichtigungsantrag EIN
- Nutzen Sie das Vademekum - Berichtigung von Informationen in der BDES (unter „Nützliche Dokumente“).
- Achtung: Ihr Einspruch muss sich auf eine oder mehrere Arten von Informationen beziehen, die für Ihre Parzelle verfügbar sind (Kontrollzertifikat, CCD, Bescheinigungen, Maßnahmen, Verfahren, Status Ihrer Parzelle im Inventar, Quelle).
- Denken Sie daran, Ihrem Antrag alle Ihnen zur Verfügung stehenden Dokumente beizufügen, die Ihr Vorhaben untermauern könnten.
- ÜBERTRAGEN Sie Ihre Beschwerde an die Direktion für Bodenschutz (DPS), indem Sie auf „Anfrage senden“ klicken.
- Sie erhalten innerhalb von 10 Tagen eine Empfangsbescheinigung
Die DPS wendet sich zur Analyse an die Quellendienste der umstrittenen Referenz. Sie übermittelt Ihnen ihre Entscheidung spätestens innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der Empfangsbestätigung.
Während des Verfahrens des Berichtigungsantrags behält die Parzelle ihre ursprünglichen Merkmale.