Sich als Beförderer, Einsammler, Makler oder Händler von anderen als gefährlichen Abfällen registrieren lassen

Zusammengefasst

In der Wallonie darf nur eine bei der Behörde registrierte Person andere als gefährliche Abfälle transportieren und einsammeln. Diese Registrierung wird vom ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (SPW LNU) und insbesondere von der Abteilung für Boden und Abfall (ABA) ausgestellt.

Unser Ziel? Die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen.

Registrierung von Gewerbetreibenden

Die Verpflichtung bezieht sich nur auf Tätigkeiten, die gewerblich ausgeübt werden. Während der gesamten Dauer Ihrer Registrierung müssen Sie eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen (siehe unten unter „Bedingungen“).

Sie müssen sich zusätzlich zu Ihrer Registrierung als Einsammler, Händler oder Makler als Abfallbeförderer registrieren lassen, wenn Sie selbst ungefährliche Abfälle transportieren. Wenn Sie einen Subunternehmer mit dem Transport beauftragen, muss dieser ebenfalls registriert sein.

Andere als gefährliche Abfälle

  • Hausmüll und ähnliche Abfälle
  • Krankenhausabfälle der Klasse B1: nicht-infektiöse Abfälle aus Krankenstationen, Sprechstunden, medizinisch-technischen Abteilungen sowie Abfälle aus medizinischen Labors
  • Inertabfälle (Erde, Mörtel, Ziegel, Zement, Beton, Fliesen, Flachglas usw.)
  • ungefährliche Abfälle aus Industrie und Landwirtschaft

Registrieren Sie sich

Um sich zu registrieren, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Lesen Sie die detaillierte Vorgehensweise unten.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Beförderer von anderen als gefährlichen Abfällen: natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig die Beförderung von Abfällen auf der Straße, auf Binnenwasserstraßen oder auf der Schiene durchführt
  • Einsammler von anderen als gefährlichen Abfällen: Jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Abfälle einsammelt

In diesem Ansatz werden Abfallmakler und -händler den Abfalleinsammlern gleichgestellt

Bedingungen

Verpflichtungen

  • Maßnahmen ergreifen, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und Schäden für die Umwelt zu vermeiden.
  • Sicherstellen, dass der Abfall nur zu geeigneten und zugelassenen Bereitstellungs-, Vorbehandlungs-, Beseitigungs- oder Verwertungsanlagen gebracht wird.
  • Die notwendigen Erklärungen über die Verbringung von Abfällen und im Hinblick auf die Zusatzsteuer während der Dauer ihrer Registrierung ausstellen.
Prozedur

Der Antrag auf Registrierung als Beförderer oder Einsammler anderer als gefährlicher Abfälle in der Wallonie erfolgt über das Online-Formular auf „Mein Bereich" (siehe Rubrik „Online-Formular“ unten).
 
Die Registrierung ist kostenlos. Der Antrag kann in Deutsch, Französisch, Niederländisch und Englisch gestellt werden.  

BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS: SCHRITTE

  • Ihr Antrag: Füllen Sie das Online-Formular aus (siehe Abschnitt „Online-Formular“ unten).
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags prüft die wallonische Verwaltung, ob der eingereichte Antrag die erforderlichen Angaben und Dokumente enthält.
    • Falls der Antrag nicht vollständig ist: Die Verwaltung gibt an, welche zusätzlichen Unterlagen oder Informationen benötigt werden.
    • Wenn der Antrag vollständig ist: Die Behörde nimmt die Registrierung des Antragstellers vor. Sie erhalten ein Einschreiben mit Rückschein, in dem Ihnen diese Registrierung mitgeteilt wird.

REGISTRIERUNG VERLÄNGERN

Diese Registrierung, die verlängert werden kann, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt.Reichen Sie Ihren Antrag auf Verlängerung einen Monat vor Ablauf der aktuellen Registrierung ein.

NICHTEINHALTUNG DER VERPFLICHTUNGEN

Das Nichteinhalten der Verpflichtungen führt ohne jegliche Gerichtsverfahren zur Löschung Ihrer Registrierung.
 

EINSPRUCHSVERFAHREN

Ein Einspruch kann vor dem Staatsrat eingelegt werden.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Direktion der Infrastrukturen der Abfallbewirtschaftung und -politik
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 145246
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