Erfüllung der Kennzeichnungspflicht für Eier

Attention : les démarches en ligne sur Mon Espace ne sont pas encore possibles à l'heure actuelle, de même que l'accès à certains formulaires PDF.

Zusammengefasst

Sie sind Landwirt und halten Legehennen? Es gibt Kennzeichnungspflichten für Eier für den Verbraucher.

Hier sind einige Pflichten:

  • Auf dem Ei selbst: Kennzeichnung des Produktionslandes, der Produktionsart und des Produzenten sowie des Produktionsdatums
  • Auf der Verpackung: die Eierkategorie, das Gewicht, die Anzahl der Eier oder die Art der Produktion: von 0 bis 3 (Bio bis Bodenhaltung)
  • Auf Transportverpackungen: Es wird von „Chargen“ gesprochen, auch hier gibt es Pflichten
  • Es gibt Fristen für die Kennzeichnung von Eiern: innerhalb von 10 Tagen nach dem Legedatum. Es gibt auch ein Haltbarkeitsdatum
  • Die Verpackung und Kennzeichnung von Eiern hängt von der letztendlichen Bestimmung dieser Eier ab. Zum Beispiel: Lebensmittelindustrie oder Verbraucher?

Ihre Eier können lose verkauft werden, wenn Sie die folgenden Informationen gut sichtbar und lesbar angeben:

  • Qualitäts- und Gewichtskategorien
  • Haltungsform
  • Erklärung der Bedeutung des Erzeugercodes
  • Mindesthaltbarkeitsdatum

Auf wallonischer Ebene ist es der ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ARNE), insbesondere die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW), die die Einhaltung der Rechtsvorschriften und der Kennzeichnungspflichten für Geflügel und Eier für die Qualitätsketten kontrolliert.

Die Feldkontrolleure überprüfen, z. B. ob die Produktion von Eiern mit der Kennzeichnung „Freilandhaltung“ eingehalten wird.

Zu den Einzelheiten der Kennzeichnung von Eiern lesen Sie die:

  • EU-Verordnung vom 23. Juni 2008 (unten unter „Gesetzgebung“), um alle technischen Details über die Kennzeichnungspflicht von Eiern zu erfahren
  • die Regeln für Vermarktungsnormen für Eier (siehe „Nützliche Links“)

Im Detail

Formulare

Online

Downloads

Kontakte

Dienste

Bei Fragen zur Kennzeichnung von Eiern und Geflügelfleisch wenden Sie sich an die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4104
Zurück zu den Verwaltungsschritten