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Zusammengefasst
Sie sind Landwirt und halten Legehennen? Es gibt Kennzeichnungspflichten für Eier für den Verbraucher.
Hier sind einige Pflichten:
- Auf dem Ei selbst: Kennzeichnung des Produktionslandes, der Produktionsart und des Produzenten sowie des Produktionsdatums
- Auf der Verpackung: die Eierkategorie, das Gewicht, die Anzahl der Eier oder die Art der Produktion: von 0 bis 3 (Bio bis Bodenhaltung)
- Auf Transportverpackungen: Es wird von „Chargen“ gesprochen, auch hier gibt es Pflichten
- Es gibt Fristen für die Kennzeichnung von Eiern: innerhalb von 10 Tagen nach dem Legedatum. Es gibt auch ein Haltbarkeitsdatum
- Die Verpackung und Kennzeichnung von Eiern hängt von der letztendlichen Bestimmung dieser Eier ab. Zum Beispiel: Lebensmittelindustrie oder Verbraucher?
Ihre Eier können lose verkauft werden, wenn Sie die folgenden Informationen gut sichtbar und lesbar angeben:
- Qualitäts- und Gewichtskategorien
- Haltungsform
- Erklärung der Bedeutung des Erzeugercodes
- Mindesthaltbarkeitsdatum
Auf wallonischer Ebene ist es der ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ARNE), insbesondere die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW), die die Einhaltung der Rechtsvorschriften und der Kennzeichnungspflichten für Geflügel und Eier für die Qualitätsketten kontrolliert.
Die Feldkontrolleure überprüfen, z. B. ob die Produktion von Eiern mit der Kennzeichnung „Freilandhaltung“ eingehalten wird.
Zu den Einzelheiten der Kennzeichnung von Eiern lesen Sie die:
- EU-Verordnung vom 23. Juni 2008 (unten unter „Gesetzgebung“), um alle technischen Details über die Kennzeichnungspflicht von Eiern zu erfahren
- die Regeln für Vermarktungsnormen für Eier (siehe „Nützliche Links“)
Im Detail
Zielpublikum - Details
- Sie sind Legehennenhalter und produzieren Eier für den Verbraucher.
- Sie sind eine Sammel- oder Packstelle für Eier
rechtliche Grundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (vormals Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (vormals Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hinterhofgeflügel (zur Zucht)erordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (vormals Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hinterhofgeflügel (zur Zucht)
- Dekret der wallonischen Regierung vom 14. Juli 2016 über europäische Qualitätssysteme und fakultative regionale Qualitätsbedingungen (Nur auf Französisch verfügbar)
Formulare
Online
Downloads
Nützliche Links
Kontakte
Dienste
Bei Fragen zur Kennzeichnung von Eiern und Geflügelfleisch wenden Sie sich an die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4104