Eine koordinierte Stellungnahme des ÖDW LNU bei der Zentralen Anlaufstelle für öffentliche Kläranlagen beantragen

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Zusammengefasst

Als Interkommunale planen Sie den Bau einer öffentlichen Kläranlage, für die eine Globalgenehmigung erforderlich ist, und Sie ahnen, dass es bei der administrativen Bearbeitung Ihres Antrags Schwierigkeiten geben wird? 
Um diesen Schritt zu vereinfachen, beantragen Sie bei der Zentralen Anlaufstelle für öffentliche Kläranlagen eine koordinierte Stellungnahme des ÖDW LNU (Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt) zu Ihrem Vorentwurf für den Genehmigungsantrag. Das Verfahren ist kostenlos und wird von der Direktion für Oberflächengewässer koordiniert.
 


EINE VORHERIGE STELLUNGNAHME, UM HINDERNISSE ZU VERMEIDEN
 
Pläne für den Bau einer öffentlichen Kläranlage können durch Erwägungen behindert werden, insbesondere in Hinblick auf:

  • den Standort des Projekts
  • das Vorhandensein empfindlicher oder gefährdeter Gebiete in der Nähe oder unterhalb liegend (Natura-2000-Gebiet, Badegebiet usw.)
  • die Art des Aufnahmemilieus
  • eine spezifische Umweltherausforderung (z. B. Vorkommen seltener Arten)

Eine Globalgenehmigung für diese Art von Bau zu beantragen, kann sich daher schnell als langwierig und umständlich erweisen. Um proaktiv zu handeln und die von der Verwaltung erwarteten objektiven Elemente zu liefern, wenden Sie sich an die Zentrale Anlaufstelle für öffentliche Kläranlagen, um eine koordinierte Stellungnahme des ÖDW LNU zu Ihrem Vorentwurf des Genehmigungsantrags zu erhalten.

Diese Stellungnahme ermöglicht es Ihnen, vorab den Standpunkt der Verwaltung auf Ihr Projekt kennenzulernen, d. h.:

  • seine Zielsetzung
  • seine zu beachtenden Punkte
  • die Besteuerung, die sich aus Ihrem Projekt ergibt

Die in der koordinierten Stellungnahme enthaltenen Elemente helfen Ihnen, die Studie Ihres Bauvorhabens zu vervollständigen. So können Sie eine vollständige Antragsakte zusammenstellen, die die Bedenken der Behörden berücksichtigt.
 


DIE KOORDINIERTE STELLUNGNAHME: EINE REFERENZ FÜR ALLE
 
Indem der ÖDW LNU Ihnen eine von seiner Generaldirektorin unterzeichnete koordinierte Stellungnahme ausstellt, garantiert er Ihnen eine stabile Position gegenüber Ihrer Akte während des gesamten Prozesses, der zur Erteilung der Genehmigung führt. Diese Stellungnahme ist nämlich eine Referenz für alle Dienststellen des ÖDW LNU, die mit der Analyse Ihres Genehmigungsantrags in Bezug auf das Bauprojekt beauftragt sind. Sie bleibt gültig, solange die Elemente der Basisakte unverändert bleiben.

Holen Sie die koordinierte Meinung des ÖDW LNU zu Ihrem Vorprojekt für den Bau einer Kläranlage ein, indem Sie die unter „Verfahren“ erläuterten Richtlinien befolgen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede für die Klärung anerkannte Einrichtung (OAA) oder Interkommunale

Prozedur

1. Stellen Sie Ihre Antragsunterlagen zusammen

In der Rubrik „Nützliche Dokumente“ finden Sie die Mindestinformationen, die Sie für die Zusammenstellung Ihres Antrags auf Stellungnahme benötigen.
 

2. Leiten Sie Ihren Antrag auf Stellungnahme weiter

Sobald Ihre Akte vollständig ist, senden Sie sie per E-Mail an die Zentrale Anlaufstelle: sophie.meeus@spw.wallonie.be
 

3. Bearbeitung Ihres Antrags

Die Zentrale Anlaufstelle, die von der Direktion für Oberflächengewässer koordiniert wird, kümmert sich darum:

  • Ihren Antrag auf Stellungnahme an alle Instanzen des ÖDW LNU weiterzuleiten, die von Ihrer Akte betroffen sein könnten
  • deren Stellungnahme einzuholen und die Position des ÖDW LNU in Bezug auf Ihren Bauvorentwurf zu koordinieren
     

4. Ausstellung der koordinierten Stellungnahme

Eine koordinierte Stellungnahme des ÖDW LNU, die von der Generaldirektorin unterzeichnet wurde, wird Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail übermittelt. Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Antrag eine effektive Globalgenehmigung beifügen.

Diese Stellungnahme bleibt so lange gültig, bis Sie Ihre Globalgenehmigung offiziell einreichen und solange die Elemente, auf deren Grundlage die Stellungnahme erstellt wurde, unverändert bleiben. 

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Bei Fragen zur Zentralen Anlaufstelle für öffentliche Kläranlagen wenden Sie sich an die Direktion für Oberflächengewässer
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4184
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