Eine Genehmigung für Handlungen, Arbeiten, Anlagen oder Aktivitäten in Natura-2000-Gebieten beantragen

Zusammengefasst

Liegt Ihr Grundstück in einem Natura-2000-Gebiet?

Sie möchten Bäume fällen, die an Wasserläufen stehen, aber das bedeutet, dass ein Drittel oder mehr dieser Bäume in den letzten 10 Jahren beseitigt wurden?

Für diese Handlungen auf einem Grundstück in einem Natura 2000-Gebiet ist eine vorherige GENEHMIGUNG bei der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) erforderlich.

 

DAS NATURA-NETZ 2000 ZUM SCHUTZ VON ARTEN UND BIOTYPEN

Die Natura-2000-Gebiete bilden das Natura-2000-Netz.

Ziel dieses Netzes ist es, eine Reihe von Artenpopulationen und Biotopen zu schützen, die auf europäischer Ebene als wichtig erachtet werden und für die ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden muss.

Es gibt drei Stufen von Schutzmaßnahmen, von der stärksten bis zur schwächsten, für alle Parzellen in allen Natura 2000-Gebieten:

  1. verbotene Handlungen, die einer Ausnahmeregelung unterliegen
  2. Handlungen, die einer Genehmigung unterliegen
  3. Handlungen, die einer Mitteilung unterliegen

Durch diese Bewirtschaftungsmaßnahmen werden Lebensräume und Arten geschützt, indem die Möglichkeit, bestimmte Handlungen durchzuführen, eingeschränkt wird.

 

ZU BEACHTENDE BEWIRTSCHAFTUNGSMASSNAHMEN

Als Eigentümer oder Bewohner eines Grundstücks in einem Natura 2000-Gebiet müssen Sie allgemeine Bewirtschaftungsmaßnahmen einhalten, die für alle Natura 2000-Gebiete gelten.

Besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen ebenfalls eingehalten werden. Sie sind spezifisch für die Bewirtschaftungseinheiten, die auf Ihrer Parzelle entsprechend der dort vorkommenden Lebensräume oder Arten kartografiert wurden:

  • spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen für aquatische Lebensräume
  • spezifische Managementmaßnahmen für offene Lebensräume (vom Typ Grasland)
  • spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen für Waldlebensräume

Die allgemeinen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die spezifischen Bewirtschaftungsmaßnahmen für die 14 Bewirtschaftungseinheiten werden im Bewirtschaftungsleitfaden Natura 2000 detailliert beschrieben.

Um die spezifischen Bewirtschaftungsmaßnahmen für Ihr Grundstück in einem Natura-2000-Gebiet zu identifizieren, konsultieren Sie die Kartografie der Natura-2000-Bewirtschaftungseinheiten auf dem Geoportal der Wallonie. Wie Sie die über das Geoportal der Wallonie kartografierten Natura 2000-Bewirtschaftungseinheiten anzeigen können, erfahren Sie in der Gebrauchsanweisung auf der Website von Natagriwal.

Achtung

Derzeit umfasst das Natura-2000-Netz 240 Gebiete mit einer Fläche von 220.944 ha (13 % des wallonischen Territoriums).

Sobald die Genehmigung erteilt wurde, müssen Sie mit den Handlungen, Arbeiten, Ausführungen oder Aktivitäten innerhalb von zwei Jahren beginnen (außer wenn in der offiziellen Entscheidung der ANF ein bestimmter Zeitraum genannt wird).

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Person, die dort Handlungen, Arbeiten, Anlagen oder Aktivitäten auf einer Parzelle durchführen möchte, die sich in einem Natura 2000-Gebiet befindet, nämlich:

  • Selbst nutzender
  • Eigentümer:
    • Inhaber eines Nießbrauchrechts
    • Inhaber eines Erbpachtrechts
    • Inhaber eines Baurechts
    • Inhaber eines Nutzungsrechts
    • Inhaber eines Wohnrechts
    • Inhaber eines Konzessionsrechts
    • Inhaber eines datierten Pachtvertrags über eine Immobilie in einem Natura-2000-Gebiet
    • Inhaber eines Pachtvertrags für eine Immobilie in einem Natura-2000-Gebiet
Bedingungen

Alle Bedingungen für die allgemeinen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die 14 spezifischen Bewirtschaftungseinheiten werden im Natura 2000-Bewitschaftungsleitfaden detailliert beschrieben.

 

Prozedur

ZUSAMMENFASSUNG, um Ihren ANTRAG auf GENEHMIGUNG einzureichen

1 - Füllen Sie das Genehmigungsformular aus

2- Fügen Sie Folgendes bei:

  • den Lageplan des Projekts auf einer IGN-Karte (Maßstab größer als 1/10.000)
  • die Mitteilung über die Umweltverträglichkeitsprüfung

3 - Reichen Sie das Formular und den Anhang bei der Regionaldirektion des ANF ein, die territorial für Ihre Parzelle zuständig ist

 

GENEHMIGUNGSANTRAG

Dieser erfolgt durch Ausfüllen des Formulars für den Antrag auf Genehmigung (siehe Rubrik „Formulare“) und durch Beifügen des Lageplans und der Umweltverträglichkeitsprüfung. Er umfasst:

  • die Identifizierung des Antragstellers
    • den Namen und Vornamen des Antragstellers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt
    • die Bezeichnung oder den Namen des Unternehmens, die Rechtsform, Anschrift des Unternehmenssitzes sowie den Namen, Vornamen und die Anschrift der Person, die zur Einreichung des Antrags bevollmächtigt ist
  • die Bezeichnung des betreffenden Gebiets und den Code des Natura-2000-Gebiets
  • den Gegenstand des Antrags
  • den Standort und die Präsentation des Projekts
  • den Lageplan auf einer IGN-Karte in einem Maßstab von mehr als 1/10000
  • die Mitteilung über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

SENDUNG DES ANTRAGS AN DIE ANF

  • per Einschreiben oder auf eine andere Weise, die Ihrer Absendung und dem Erhalt des Schriftstücks ein definitives Datum verleiht
  • an die Regionaldirektion der ANF, die territorial für Ihre Parzelle zuständig ist (siehe Rubrik „Kontakte“)

 

EMPFANG UND BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS DURCH DIE ANF

Die ANF nimmt Ihre Mitteilung zur Kenntnis und prüft sie auf Vollständigkeit.

Ihr Antrag auf GENEHMIGUNG ist UNVOLLSTÄNDIG: die ANF fordert Sie auf, die fehlenden Elemente nachzureichen (per Einschreiben oder auf eine andere Weise, die dem Versand und dem Erhalt des Schreibens ein definitives Datum verleiht).

Ihr Antrag auf GENEHMIGUNG ist VOLLSTÄNDIG:

  • die ANF entscheidet und versendet ihre Entscheidung innerhalb von 45 Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs des vollständigen Antrags
  • die Entscheidung wird an den Antragsteller sowie an die zuständige Erhaltungskommission gesendet. Sie enthält:
    • die möglichen Bedingungen
    • ggf. die Dauer, für die die Genehmigung gewährt wird. Die Aktivität oder die Arbeit muss innerhalb von 2 Jahren nach der offiziellen Entscheidung beginnen.

In dringenden Fällen, die vom Antragsteller ordnungsgemäß begründet werden müssen, kann die Frist für die Antwort der ANF auf 20 Tage verkürzt werden. Sie wird hingegen um 30 Tage verlängert, wenn eine Verträglichkeitsprüfungerforderlich ist.

Wenn Sie innerhalb von 45 Kalendertagen keine Antwort von der ANF erhalten haben, bedeutet dies, dass Ihr Genehmigungsantrag abgelehnt wurde.

 

EINSPRUCH EINLEGEN

Sie können über das Beschwerdeformular in der Rubrik „Formulare“ weiter unten eine Beschwerde beim Minister für Natur einreichen.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Wenn Sie Fragen zu Natura 2000, zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen, zur Identifizierung Ihrer Parzelle oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an einen Berater des VoG Natagriwal
Kontaktieren Sie die Direktion von Arlon der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Dinant der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Lüttich der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Malmédy der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Marche der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Bergen der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Namur der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Neufchateau der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 147262
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