Eine Genehmigung beantragen, um einen Wasserlauf mit Fischen zu bevölkern

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Zusammengefasst

Planen Sie, Fische in einem Wasserlauf auszusetzen? Unabhängig davon, ob es sich um einen Fluss, einen Strom oder einen Bach handelt, ist eine Genehmigung für die Bevölkerung mit Fischen erforderlich. Beantragen Sie diese beim Fischereidienst des ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt). Dieses Verfahren ist kostenlos.

WIEDERBEVÖLKERUNG: EIN KONTROLLIERTER VORGANG

Das Einsetzen neuer Fische in ein Gewässer kann in bestimmten Situationen notwendig sein. Die häufigsten Fälle sind:

      • Freizeitfischerei

      • die Wiederherstellung einer Fischpopulation nach einer Verschmutzung oder einer Episode der Umweltschädigung

      • Forschungen oder Studien über das Verhalten von Fischen

Ob zur Ergänzung bestehender Fischpopulationen oder zur Schaffung bzw. Neugründung einer Population - das Einsetzen neuer Individuen hat Auswirkungen auf die Fischereibewirtschaftung des Wasserlaufes. Um das Gleichgewicht der Beziehungen zwischen Fischer/Fischen/Lebensraum zu erhalten, erfolgt die Wiederbevölkerung unter der Aufsicht des Fischereidienstes des ÖDW LNU.

BEANTRAGEN SIE EINE GENEHMIGUNG

Der Fischereidienst des ÖDW LNU stellt Genehmigungen für die Wiederbevölkerung in den Wasserläufen in der Wallonie aus.

ACHTUNG: Eine Genehmigung ist nur für die im Antragsformular angegebene Wiederbevölkerung gültig. In der Tat müssen Sie bereits in diesem Schritt angeben, welche Arten und Kategorien von Individuen Sie aussetzen wollen und wann Sie dies tun werden.

Benötigen Sie eine Genehmigung? Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten, der für die Überwachung des betroffenen Gewässers zuständig ist, und befolgen Sie das unten beschriebene Verfahren.

Achtung

Brauche ich eine Genehmigung, um meinen Teich zu besetzen?

  • Wenn Ihr Teich geschlossen ist und keinen Übergang zu einem nahegelegenen Fluss oder Kanal ermöglicht: Die Fische im Teich bleiben auf privatem Grund und es ist keine Genehmigung für die Wiederbevölkerung erforderlich.
  • Wenn Ihr Teich einen Durchgang aufweist, durch den die Fische aus dem Teich in einen Wasserlauf gelangen können: Es ist eine Genehmigung zur Wiederbevölkerung erforderlich.
  • Wenn Ihr Teich geschlossen ist und sich in einem Natura-2000-Gebiet befindet: Es ist eine Genehmigung für Eingriffe in Natura-2000-Gebieten erforderlich, die gemäß diesem Verfahren beantragt werden kann.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche oder juristische Person, die einen oder mehrere Fische in einem Wasserlauf in der Wallonie aussetzen möchte. Es kann sich handeln um:

  • Fischereivereine
  • Ingenieurbüros
  • Forschungszentren
  • Verwaltungen
  • Privatpersonen
Prozedur

1. Identifizieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten des ÖDW LNU, der für die Überwachung des Gewässers, das Sie wiederbevölkern möchten, zuständig ist, anhand Fischsortierungskarte (siehe auch „Kontakte“).

2. Füllen Sie das Antragsformular (siehe „Formulare“) aus und schicken Sie es per Post oder E-Mail an den Beamten, den Sie unter Punkt 1 identifiziert haben. Ihr Antrag muss mindestens 15 Tage vor dem geplanten Datum der Wiederbevölkerung bei ihm eingehen.

3. Der Fischereidienst des ÖDW LNU bewertet die Konformität Ihres Antrags und stellt gegebenenfalls die Erlaubnis zur Wiederbevölkerung aus. Diese wird Ihnen per Post oder per E-Mail zugeschickt.

4. Denken Sie daran, den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten 72 Stunden vor der eigentlichen Wiederbevölkerung zu informieren.

 

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Wavre
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Dinant
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Florenville
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Huy
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von La Roche
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Lüttich
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Malmedy
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Mons
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Namur
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Philippeville
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Saint-Hubert
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Thuin
Kontaktieren Sie den mit der Sortierung der Fische beauftragten Beamten von Tournai
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4017
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