Zusammengefasst
Das regionale öffentliche Eigentum kann mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen für private Zwecke genutzt werden. Der Antragsteller muss ein Formular ausfüllen. Die Nummer 1719 kann ihm den Weg zu der Dienststelle weisen, die den betreffenden Abschnitt verwaltet.
Die betreffenden Aktivitäten umfassen jegliche Nutzung, die über die gewöhnliche Nutzung des RAVeL hinausgeht: Durchführung von Arbeiten, Freizeit-, Sport- oder touristische Veranstaltungen, Aufbau eines Verkaufsstands usw.
In einigen Fällen ist diese Nutzung kostenpflichtig und erfordert die Zahlung einer Gebühr. In den folgenden Fällen müssen Sie jedoch nicht zahlen:
- Eine vorübergehende Nutzung;
- Eine Nutzung durch öffentliche Dienste, Einrichtungen öffentlichen Interesses und deren Lieferanten zu Zwecken der Netzverwaltung;
- Die Zugänge von Gebäuden zur Straße oder zum Weg;
- Das Aufstellen von Blumenkübeln, sofern sie keine Werbung tragen, keine Verletzungen, Verschmutzungen oder Schäden irgendwelcher Art bei Passanten verursachen und vom Begünstigten ständig gewartet, gereinigt und bei Bedarf ersetzt werden.
Im Detail
Um eine Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes zu beantragen (Veranstaltung, Plakatanschlag...), müssen Sie sich an die örtlich zuständige Direktion wenden (siehe Kontakte).
Die Nummer 1719 kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Direktion den RAVeL-Abschnitt verwaltet, der Gegenstand des Antrags ist.
Um Ihren Antrag zu prüfen, sendet Ihnen die zuständige Direktion ein Antragsformular zu, in dem Sie folgende Informationen angeben müssen:
- Name des Antragstellers (natürliche oder juristische Person);
- Wohnsitz oder Wohnort und, falls abweichend: Postversand- und Rechnungsadresse;
- Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse:
- Eine konkrete und genaue Beschreibung des Zwecks, für den die Genehmigung beantragt wird, und die Dauer (das Datum des Beginns und eventuell des Endes der Nutzung).
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie eine Genehmigung, in der unter anderem der zu zahlende Betrag angegeben ist. Nach der Genehmigung erhalten Sie innerhalb eines Monats eine Zahlungsaufforderung und haben einen Monat Zeit, um den fälligen Betrag zu begleichen.
- Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2012 zur Ausführung von Artikel 3, § 4 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes
- Ministerieller Erlass vom 3. Juni 2014 über den Genehmigungsantrag für die Benutzung der öffentlichen Straßennetze und zur Bestimmung des Begriffs von deren geringfügiger Inanspruchnahme