Eine Genehmigung beantragen, um einen Teil des öffentlichen Weges des RAVeL (Aktivitäten, Plakatanschlag, Markierung) oder Grundstücke neben dem RAVeL zu besetzen.

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Zusammengefasst

Das regionale öffentliche Eigentum kann mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen für private Zwecke genutzt werden. Der Antragsteller muss ein Formular ausfüllen. Die Nummer 1719 kann ihm den Weg zu der Dienststelle weisen, die den betreffenden Abschnitt verwaltet.

Die betreffenden Aktivitäten umfassen jegliche Nutzung, die über die gewöhnliche Nutzung des RAVeL hinausgeht: Durchführung von Arbeiten, Freizeit-, Sport- oder touristische Veranstaltungen, Aufbau eines Verkaufsstands usw.

In einigen Fällen ist diese Nutzung kostenpflichtig und erfordert die Zahlung einer Gebühr. In den folgenden Fällen müssen Sie jedoch nicht zahlen:

  • Eine vorübergehende Nutzung;
  • Eine Nutzung durch öffentliche Dienste, Einrichtungen öffentlichen Interesses und deren Lieferanten zu Zwecken der Netzverwaltung;
  • Die Zugänge von Gebäuden zur Straße oder zum Weg;
  • Das Aufstellen von Blumenkübeln, sofern sie keine Werbung tragen, keine Verletzungen, Verschmutzungen oder Schäden irgendwelcher Art bei Passanten verursachen und vom Begünstigten ständig gewartet, gereinigt und bei Bedarf ersetzt werden.

Im Detail

Prozedur

Um eine Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßennetzes zu beantragen (Veranstaltung, Plakatanschlag...), müssen Sie sich an die örtlich zuständige Direktion wenden (siehe Kontakte).

Die Nummer 1719 kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Direktion den RAVeL-Abschnitt verwaltet, der Gegenstand des Antrags ist.

Um Ihren Antrag zu prüfen, sendet Ihnen die zuständige Direktion ein Antragsformular zu, in dem Sie folgende Informationen angeben müssen:

  • Name des Antragstellers (natürliche oder juristische Person);
  • Wohnsitz oder Wohnort und, falls abweichend: Postversand- und Rechnungsadresse;
  • Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse:
  • Eine konkrete und genaue Beschreibung des Zwecks, für den die Genehmigung beantragt wird, und die Dauer (das Datum des Beginns und eventuell des Endes der Nutzung).

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie eine Genehmigung, in der unter anderem der zu zahlende Betrag angegeben ist. Nach der Genehmigung erhalten Sie innerhalb eines Monats eine Zahlungsaufforderung und haben einen Monat Zeit, um den fälligen Betrag zu begleichen.

Formulare

Online

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Kontakte

Dienste

1719 (für die deutschsprachigen Bürger)
1719
Straßendirektion Namur
Avenue Gouverneur Bovesse, 37
5100 Jambes
081320911
Straßendirektion Luxemburg
Place Didier, 45
6700 Arlon
063589211
Straßendirektion Mons
Rue du Joncquois, 118
7000 Mons
065359503
Straßendirektion Charleroi
Rue de l'Écluse, 22
6000 Charleroi
071654880
Straßendirektion Wallonisch-Brabant
Avenue de Veszprem, 3
1340 Ottignies-Louvain-la-Neuve
010430600
Straßendirektion Lüttich
Esplanade Simone Veil 1
4000 Liège
042297575
Straßendirektion Verviers
Rue Xhavée, 62
4800 Verviers
087323131
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3955
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