Zusammengefasst
Sie möchten als Einzelperson einen Behindertenparkplatz beantragen?
Reichen Sie hierzu einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung ein. Ihr Dossier muss folgende Dokumente enthalten:
- Eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite);
- Eine Kopie Ihres Sonderparkausweises;
- Die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs Ihres Haushalts;
- Eine Kopie Ihres Führerscheins oder des Führerscheins der Person, die unter Ihrem Dach wohnt und Sie fährt;
- Ein Passfoto.
Wenn eines dieser Dokumente fehlt, ist Ihr Dossier nicht vollständig.
Sobald Ihre Unterlagen an die Gemeinde weitergeleitet wurden, trifft diese eine Entscheidung. Diese Entscheidung wird dem Öffentlichen Dienst der Wallonie zur Genehmigung vorgelegt.
Im Detail
Bedingungen
- Das Haus verfügt über keine Garage oder keinen privaten Parkplatz, der eine realistische Erreichbarkeit ermöglicht;
- Der Antragsteller besitzt ein Fahrzeug oder wird von einer bei ihm wohnenden Person gefahren;
- Der Besitz des besonderen Parkausweises ist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Parkplatz nicht privat ist. Das bedeutet, dass alle Personen, die die Bedingungen erfüllen, den Platz nutzen können, wenn er nicht bereits belegt ist.
rechtliche Grundlagen
Kontakte
Dienste
1719 (für die deutschsprachigen Bürger)
1719
die Rufnummer 1719 auf Deutsch (1718 auf Französisch) ist kostenlos und wochentags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Verwaltung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 146308
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