Zusammengefasst
Es gibt 2 Arten der Zulassung von Begleitern:
- Typ 1: Erlaubt die Begleitung eines Sondertransports, der nur ein Begleitfahrzeug erfordert;
- Typ 2: Erlaubt die Begleitung von Sondertransporten (mehrere Begleitfahrzeuge erforderlich).
Um ein zugelassener Begleiter zu werden:
- Typ 1: Sie müssen eine theoretische Eignungsprüfung ablegen;
- Typ 2: Sie müssen eine theoretische Eignungsprüfung ablegen UND ein Praktikum in einem anerkannten Begleitunternehmen absolvieren.
Das Praktikum
Personen, die die theoretische Prüfung bestanden haben, müssen ein Praktikum in einem anerkannten Begleitunternehmen absolvieren, um Begleiter des Typs 2 zu werden.
Dieses Praktikum umfasst:
- Fünf Stunden Beobachtung in der Fahrerkabine des Sonderfahrzeugs während eines Sondertransports, der eine Begleitung von mindestens zwei Begleitfahrzeugen erfordert. Das Ziel der Beobachtung ist:
- die Schwierigkeiten beim Führen eines Sondertransports zu verstehen und die verschiedenen Risiken zu erkennen, denen ein Sondertransport ausgesetzt ist;
- die verschiedenen Manöver des Fahrers zu beobachten;
- die Blicktechnik des Fahrers unter Berücksichtigung der toten Winkel zu üben.
- 10 Stunden tatsächliche Ausübung der Tätigkeit als Begleiter während eines Sondertransports, der eine Begleitung von mindestens zwei Begleitfahrzeugen unter der Aufsicht und an der Seite eines Begleitführers erfordert;
- Auf einer Gesamtstrecke von 100 Kilometern, mit Ausnahme von Autobahnen und Straßen, die in vier oder mehr Fahrstreifen unterteilt sind, von denen mindestens zwei für jede Fahrtrichtung reserviert sind, und wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 70 km/h beträgt, die Durchführung der Routenerkundung für mindestens einen Sondertransport, der eine Begleitung von mindestens zwei Begleitfahrzeugen erfordert.
Die Routenerkundung umfasst:
- Vorbereitung der Route;
- Kontrolle auf Baustellen und Hindernisse;
- Die Erkundung des Geländes mit Fotos und Messungen;
- Überprüfung der Antragsunterlagen;
- Die Erstellung von zusätzlichen Notizen für den Fahrer und die Begleiter des Konvois.
Der Praktikant führt ein Formular mit der Bezeichnung „Verlauf des Praktikums“, das an die Verwaltung weitergeleitet werden muss.
Im Detail
Antrag auf eine Identifikationskarte
Die Identifikationskarte ist der Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um als Begleiter eines Sondertransports zu fungieren.
Lesen Sie die Füllrichtlinie zur Beantragung einer Identifikationskarte.
Sie können Ihre Identifikationskarte über das Antragsformular beantragen. Die Dokumente sind per E-Mail an te@spw.wallonie.be zu senden.
Lesen Sie die Füllrichtlinie zum Antrag auf Austausch der Identifikationskarte
Die Kosten für eine Identifikationskarte betragen 29 €.
- 4. APRIL 2019. - Erlass über administrative Geldbußen im Bereich der Verkehrssicherheit
- 8. SEPTEMBER 2022. - Erlass der Wallonischen Regierung bezüglich der Begleitung von Sonderfahrzeugen
- 24. AUGUST 2023. - Ministerialerlass zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten der Gebühren und der Muster der Dokumente, die im Erlass der wallonischen Regierung vom 8. September 2022 über die Begleitung von außergewöhnlichen Fahrzeugen genannt werden