Zusammengefasst
Ihr Ingenieurbüro möchte Bohrungen im Boden und Unterboden durchführen, um dessen Beschaffenheit und Struktur zu beschreiben?
Werden Sie als Selbstständiger um die Durchführung von mit Piezometern ausgestatteten Bohrungen gebeten?
Plant Ihr Unternehmen Bohrungen für eine neue Grundwasserentnahme oder eine Erdwärmesonde?
Haben Sie Ihre Zulassung als Bohrer?
Diese ist nämlich verpflichtend, um in der Wallonie Bohrtätigkeiten im Boden und im Unterboden ausüben zu können. Beantragen Sie Ihre Zulassung beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt): Das Verfahren ist kostenlos und wird online abgewickelt.
DIE WASSERQUALITÄT SCHÜTZEN
Die meisten Bohrungen sind reguliert und bedürfen einer Umweltgenehmigung.
Denn tief in den Boden zu graben und Geräte (Piezometer, Sonden, Pumpen) in Bohrlöchern zu platzieren, sind Aktivitäten, die die Qualität unserer Grundwasserressourcen beeinträchtigen können, wenn sie falsch ausgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Professionalität eines Bohrers von entscheidender Bedeutung, um das Risiko einer Grundwasserverschmutzung zu vermeiden. Indem der ÖDW LNU Ihnen eine Zulassung als Bohrer gewährt, erkennt er an, dass Sie über das nötige Fachwissen und die Mittel verfügen, um Ihre Aufgaben gesetzeskonform zu erfüllen.
FÜR WELCHE ARTEN VON BOHRUNGEN GILT DIE ZULASSUNG?
Eine Zulassung als Bohrer ist für Bohrungen zu folgenden Zwecken erforderlich:
- Installation einer Grundwasserentnahmestelle
- Installation von Erdwärmesonden
- geologische Erkundung und Prospektion des Unterbodens
- Einsetzen von Piezometern
Die Zulassung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Ihren Antrag hin erneuert. Beginnen Sie dazu frühestens ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer aktuellen Zulassung mit der Erneuerung, sodass Ihre Unterlagen spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassung bei der Verwaltung eintreffen.
Zum Erhalt dieser Zulassung zu müssen Sie bestimmte Anforderungen an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung erfüllen. Während der gesamten Dauer der Zulassung müssen Sie eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen. In der Rubrik „Bedingungen“ finden Sie weitere Informationen zu diesen Aspekten.
WIE WIRD DIE ZULASSUNG ALS BOHRER BEANTRAGT BZW. ERNEUERT?
Sowohl für den Erstantrag wie für die Erneuerung einer laufenden Zulassung füllen Sie das Online-Formular wie im folgenden Verfahren erklärt aus.
Achtung
Wie wird eine Zulassung verlängert? Das Verfahren ist das gleiche wie bei einem Erstantrag. Folgen Sie dem hier beschriebenen Verfahren.
Im Detail
Jede natürliche oder juristische Person, die Bohrungen in Boden und Unterboden durchführt.
In diesem Abschnitt finden Sie die zur Beantragung einer Zulassung zu erfüllenden BEDINGUNGEN, die sich auf Folgendes beziehen:
- Ihre Eignung als antragstellender Bohrer und Ihre moralischen
- Garantien Garantie der Mittel
- erforderliche Kompetenzen
- Unparteilichkeitsgarantie
Darin werden auch die administrativen und betrieblichen PFLICHTEN behandelt, die Sie während des Zulassungszeitraums erfüllen müssen.
BEDINGUNGEN - PERSÖNLICHE EIGNUNG DES ANWÄRTERS UND MORALISCHE GARANTIEN
Bedingungen für Antragsteller:
- Sie sind nicht wegen Verstößen gegen regionale, föderale Umweltgesetze oder gegen gleichartige Gesetze eines anderen Mitgliedstaates verurteilt worden
- in den drei Jahren vor Ihrem Antrag wurde Ihnen die Zulassung nicht entzogen
Wenn Sie den Antrag als natürliche Person stellen, müssenSie außerdem folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaates
- Sie sind nicht zu einer noch wirksamen Entziehung der bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt worden.
Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person und Arbeitsgemeinschaft stellen, muss diese folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie muss nach belgischem Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates gegründet worden sein
- Sie muss ihre Hauptverwaltung oder ihren Hauptsitz in der EU haben
- Oder sie muss ihren Hauptsitz in der EU haben und Tätigkeiten ausüben, die in einer echten und dauerhaften Verbindung mit der Wirtschaft eines EU-Mitgliedsstaates stehen
- Sie muss als geschäftsführende Direktoren oder Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen, nur Personen einsetzen, die nicht zum Entzug ihrer bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt wurden und nicht wegen eines Verstoßes gegen regionale, föderale oder ähnliche Gesetze eines anderen Mitgliedsstaates verurteilt wurden.
BEDINGUNGEN - GARANTIEN DER MITTEL
- Sie verfügen über die notwendige Ausrüstung und die technischen Mittel, um Bohrungsaufträge auszuführen
- Sie verfügen über die finanziellen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Bohrtätigkeiten, für die Sie die Zulassung beantragen
- Sie müssen über einen Versicherungsvertrag verfügen oder sich verpflichten, einen Haftpflichtversicherungsvertrag für die Bohrtätigkeiten abzuschließen, für die Sie die Zulassung beantragen.
BEDINGUNGEN - ERFORDERLICHE KOMPETENZEN
- Sie müssen technische Fähigkeiten im Zusammenhang mit Bohrtätigkeiten nachweisen, insbesondere die Fähigkeit, Baumaschinen im Gelände zu fahren und zu handhaben, entweder durch:
- Erbringen eines Nachweises über eine Berufsausbildung für den beantragten Tätigkeitsbereich als Bohrer
- Angabe von mindestens fünf Referenzen für Bohrungen im betreffenden Tätigkeitsbereich, die in den zwei Jahren vor Ihrem Antrag auf Zulassung durchgeführt wurden (bei Verlängerung der Zulassung erforderliches Kriterium)
BEDINGUNGEN - UNPARTEILICHKEITSGARANTIE
- Sie befinden sich nicht in einer Situation, die Ihre Objektivität beeinträchtigen könnte
- Sie üben Ihre Aufgaben in völliger Objektivität gegenüber Ihren Kunden aus.
ADMINISTRATIVE VERPFLICHTUNGEN
- die Verwaltung unverzüglich über jede Änderung der im Zulassungsantrag angegebenen Elemente informieren
- Den mit der Überwachung beauftragten Beamten ermöglichen, die unter die Zulassung fallenden Tätigkeiten zu kontrollieren
- Übermittlung aller Informationen über die verwendeten Bohrtechniken und Ausrüstungen oder aller Unterlagen, anhand derer die Einhaltung der Zulassungsbedingungen überprüft werden kann, an die für die Überprüfung der Einhaltung der Zulassungsbedingungen zuständigen Beamten
BETRIEBSVERPFLICHTUNGEN
Unter den im Gesetz ausführlich beschriebenen Pflichten müssen Sie insbesondere:
- Die Bohrungen unter Einhaltung der entsprechenden Gesetze durchführen:
- in Bezug auf die Umweltgenehmigung
- in Bezug auf die geologische Speicherung von Kohlendioxid
- in Bezug auf die Bodenbewirtschaftung
- in Bezug auf die Bodenbewirtschaftung und -sanierung
- Meldung aller Bohrarbeiten bei der Direktion für Grundwasser mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten.
- Führung eines Arbeitstagebuchs am Ort der Bohrung, in dem die durchgeführten Arbeiten beschrieben werden
- Erstellung eines Abschlussberichts für den Inhaber der Umweltgenehmigung, in dessen Auftrag die Bohrarbeiten durchgeführt werden
- SOS Umwelt-Natur unverzüglich jeden Vorfall oder Unfall melden, der die Qualität des Grundwassers beeinträchtigen könnte (insbesondere bei Kontakt zweier unterirdischer Grundwasserleiter, Verlust von Bohrwerkzeugen oder -teilen im Bohrrohr oder bei Freisetzung von Gasen in die Atmosphäre).
- Ihren Kunden die besten verfügbaren Techniken entsprechend dem Zweck des Bauwerks, dem hydrogeologischen Kontext und der Lage des zu durchquerenden Geländes empfehlen.
- Ihren Kunden über Folgendes informieren:
- besondere Schutzmaßnahmen oder Verbote, wenn die geplante Bohrung in einer besonderen Schutzzone oder einem Schutzgebiet für die Wassergewinnung liegt
- mögliche mit der Bohrung verbundene Risiken
- Keine Schadstoffe in das Grundwasser einleiten
- Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser einhalten
- Sich über potenzielle unterirdische Leitungen am geplanten Bohrstandort informieren.
Während der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung werden Sie in die offizielle Liste der zugelassenen Bohrer aufgenommen. Diese Liste ist öffentlich und für jeden zugänglich.
Das Verfahren ist dasselbe für den Erstantrag und für die Verlängerung der Zulassung und erfolgt online. Führen Sie die folgenden Schritte aus.
1.MELDEN SIE SICH IN „MON ESPACE“ ALS UNTERNEHMEN AN
Klicken Sie dazu auf den unten in der Rubrik „Formulare“ verfügbaren Link. Sie werden zu „Mon Espace“ weitergeleitet, wo Sie sich anmelden und Ihren Antrag einreichen können.
Brauchen Sie Hilfe bei diesem Schritt? Lesen Sie die für Sie zutreffende Bedienungsanleitung (siehe unter „Nützliche Dokumente“).
2. FÜLLEN SIE DAS ZULASSUNGSANTRAGSFORMULAR ONLINE AUS
Das Online-Formular ist in französischer Sprache verfügbar. Achten Sie darauf, dass Sie:
- Alle Felder des Formulars ausfüllen
- Alle geforderten Beilagen einreichen
Sie können Ihren Antrag nämlich nur dann einreichen, wenn alle diese Elemente vorhanden sind.
Welche Dokumente werden von Ihnen verlangt?
- Wenn Sie eine juristische Person sind, eine Kopie Ihrer Satzung und ihrer Änderungen, wie sie im Belgischen Staatsblatt für das Äquivalent für ein anderes Land veröffentlicht wurden
- Eine Kopie des Diploms oder des Ausbildungsnachweises, der die berufliche Kompetenz Ihrer Struktur im Bereich des Bohrens belegt.
- Der Nachweis einer Versicherung gegen Berufsrisiken
- Ein Nachweis über eine Versicherung, die die mit der Bohraktivität verbundenen Risiken abdeckt
3. REICHEN SIE IHREN ANTRAG EIN
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, reichen Sie Ihren Antrag zur Weiterleitung an die Verwaltung ein. Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung.
4. VERFOLGUNG IHRES ANTRAGS UND ERTEILUNG DER ZULASSUNG
Gehen Sie zu „Mon Espace“, um den Fortschritt der Bearbeitung Ihrer Akte zu verfolgen. Sie wird von der Direktion für Grundwasser (DGW) des ÖDW LNU verwaltet.
Die Verwaltung hat 30 Tage Zeit, um Ihren Antrag zu analysieren und Ihnen über „Mon Espace“ mitzuteilen, ob er vollständig und zulässig ist.
Bei fehlenden Angaben werden Sie aufgefordert, Ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des ÖDW LNU online zu vervollständigen. Achtung: Nach Ablauf dieser Frist wird Ihre Akte als unzulässig betrachtet.
Nach der Übermittlung der Ergänzungen hat die Verwaltung erneut 30 Tage Zeit, um über die Zulässigkeit Ihrer Akte zu entscheiden. Ihre Entscheidung wird Ihnen über die Plattform „Mon Espace“ mitgeteilt.
Ihre Akte gilt als zulässig? Die Verwaltung hat dann 60 Tage Zeit, um über die Erteilung (oder Nicht-Erteilung) der Zulassung zu entscheiden. Sie teilt Ihnen ihre Entscheidung über „Mon Espace“ mit. Im positiven Fall wird Ihnen auf demselben Weg eine von der Generaldirektorin des ÖDW LNU unterzeichnete Zulassungsurkunde übermittelt.
EINSPRUCH
Sind Sie mit der Entscheidung der Verwaltung nicht einverstanden? Sie können Einspruch einlegen:
Wo? Bei der Umweltministerin per Brief an die Adresse rue d’Harscamp, 22, 5000 Namur
Wann? Innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Entscheidung der Verwaltung (oder nach Ablauf der Frist, in der sie hätte eintreten müssen). Die Ministerin bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage.
Möchten Sie von der Ministerin angehört werden? Geben Sie dies in Ihrem Schreiben an. Das Datum und der Ort der Anhörung werden Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Einspruchs per Post mitgeteilt. Die endgültige Entscheidung der Ministerin erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Anhörung.
Möchten Sie nicht von der Ministerin angehört werden? Sie entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Einspruchs.
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2018 über die Zulassung der Personen, die eine Bohrung durchführen oder für eine künftige Grundwasserentnahme, die Installation von geothermischen Sonden, die geologische Erfassung, die Prospektion oder die Installation von Piezometern bestimmte Brunnenanlagen ausstatten, und zur Änderung verschiedener Erlasse
- Ministerieller Erlass zur Festlegung des Formulars für den Antrag auf Zulassung der Personen, die eine Bohrung durchführen oder eine Brunnenanlage ausstatten für eine künftige Grundwasserentnahme, die Installation von geothermischen Sonden, die geologische Erkundung, die Prospektion oder die Installation von Piezometern, und des Formulars zur Ankündigung des Datums für den Beginn der Arbeiten (nur auf Französisch)
Formulare
Online
-
Antrag auf Zulassung, Verlängerung oder Aktualisierung einer Zulassung als Bohrer (nur auf Französisch)
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