Einen Bohrplatz melden

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Zusammengefasst

Sie haben die vom ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) ausgestellte Zulassung als Bohrer erhalten? Vergessen Sie nicht, die Verwaltung über jeden Ihrer Bohrplätze vor deren Beginn zu informieren. Dies erfolgt per E-Mail mithilfe des dafür vorgesehenen Meldeformulars.


WARUM MAN BOHRPLÄTZE MELDEN SOLLTE

Die Voranmeldung eines Bohrplatzes ist eine Pflicht, der Sie als vom ÖDW LNU zugelassener Bohrer nachkommen müssen. Die Verwaltung berücksichtigt diese Informationen bei der Durchführung angekündigter oder unangekündigter Kontrollen.

Durch die Benachrichtigung der Verwaltung über Ihre Baustellen übermitteln Sie ihr auch Daten, mit denen sie die Wissensdatenbank des Unterbodens füttern kann. Diese ist sehr nützlich, um die für alle einsehbare Kartografie der wallonischen Böden auf WalOnMap zu bereichern und zu verbessern.


WELCHE BAUSTELLEN MELDEN ?

Sie müssen die Verwaltung über jeden Bohrplatz mit einem der folgenden Zwecke informieren:
      • Installation einer Grundwasserentnahmestelle
      • Installation von Erdwärmesonden
      • geologische Erkundung und Prospektion des Unterbodens
      • Einsetzen von Piezometern

Ihre Meldung muss mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten nach dem unten beschriebenen Verfahren bei der Verwaltung eingehen.

Im Detail

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Bei Fragen zum Meldeverfahren für Bohrplätze wenden Sie sich an die Direktion Grundwasser
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4096
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