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Einen Bohrplatz melden

Zusammengefasst

Sie haben die vom ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) ausgestellte Zulassung als Bohrer erhalten? Vergessen Sie nicht, die Verwaltung über jeden Ihrer Bohrplätze vor deren Beginn zu informieren. Dies erfolgt per E-Mail mithilfe des dafür vorgesehenen Meldeformulars.


WARUM MAN BOHRPLÄTZE MELDEN SOLLTE

Die Voranmeldung eines Bohrplatzes ist eine Pflicht, der Sie als vom ÖDW LNU zugelassener Bohrer nachkommen müssen. Die Verwaltung berücksichtigt diese Informationen bei der Durchführung angekündigter oder unangekündigter Kontrollen.

Durch die Benachrichtigung der Verwaltung über Ihre Baustellen übermitteln Sie ihr auch Daten, mit denen sie die Wissensdatenbank des Unterbodens füttern kann. Diese ist sehr nützlich, um die für alle einsehbare Kartografie der wallonischen Böden auf WalOnMap zu bereichern und zu verbessern.


WELCHE BAUSTELLEN MELDEN ?

Sie müssen die Verwaltung über jeden Bohrplatz mit einem der folgenden Zwecke informieren:
      • Installation einer Grundwasserentnahmestelle
      • Installation von Erdwärmesonden
      • geologische Erkundung und Prospektion des Unterbodens
      • Einsetzen von Piezometern

Ihre Meldung muss mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten nach dem unten beschriebenen Verfahren bei der Verwaltung eingehen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche oder juristische Person, die in der Wallonie als Bohrer zugelassen ist.

Prozedur

1. ERGÄNZEN Sie das Bohrplatzmeldeformular (siehe „Formulare“).


2. SENDEN Sie das Dokument mindestens zwei Arbeitstage vor dem Beginn der Arbeiten an die Verwaltung, entweder :
     

• Per E-Mail: declaration.forage@spw.wallonie.be
     

• Per Post an:
            ÖDW LNU – Abteilung Umwelt und Wasser
            Avenue Prince de Liège, 15
            5100 Jambes

rechtliche Grundlagen
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Dezember 2018 über die Zulassung der Personen, die eine Bohrung durchführen oder für eine künftige Grundwasserentnahme, die Installation von geothermischen Sonden, die geologische Erfassung, die Prospektion oder die Installation von Piezometern bestimmte Brunnenanlagen ausstatten, und zur Änderung verschiedener Erlasse
  • Ministerieller Erlass zur Festlegung des Formulars für den Antrag auf Zulassung der Personen, die eine Bohrung durchführen oder eine Brunnenanlage ausstatten für eine künftige Grundwasserentnahme, die Installation von geothermischen Sonden, die geologische Erkundung, die Prospektion oder die Installation von Piezometern, und des Formulars zur Ankündigung des Datums für den Beginn der Arbeiten (nur auf Französisch)

Formulare

Downloads

  • Laden Sie das Bohrplatzmeldeformular herunter (.doc) - Nur auf Französisch verfügbar

Kontakte

Dienste

Bei Fragen zum Meldeverfahren für Bohrplätze wenden Sie sich an die Direktion Grundwasser
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Aktualisiert am 01/06/2026
Verwaltungsschritt Nr. 4096
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