Beantragung einer Zulassung als unabhängige Zertifizierungsstelle (UZS) für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)

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Zusammengefasst

Sie sind ein Unternehmen und möchten die Konformität von Produkten mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.), einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) oder einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) in der Wallonie zertifizieren? 

Beantragen Sie eine Zulassung beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU).

In der Wallonie:

  • vor jeder Anerkennung einer Bezeichnung als g.U./g.g.A./g.t.S.: Jede Erzeugergemeinschaft, die eine neue Bezeichnung anerkennen lassen möchte, muss in ihren Antragsunterlagen eine oder mehrere unabhängige Zertifizierungsstellen (UZS) vorschlagen
  • im Anschluss an eine Anerkennung: Sie können sich als UZS bewerben. In den meisten Fällen wird nur eine einzige UZS, nämlich diejenige, die am Ende des Anerkennungsprozesses die Unterstützung der Erzeugergemeinschaft erhalten hat, für die Kontrolle der korrekten Anwendung der Produktspezifikation bestimmt. Der Zugang zur Zulassung bleibt jedoch offen und weitere UZS können sich jederzeit melden.

EINHALTUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION UND KONTROLLE

Wenn Sie eine anerkannte UZS werden, nehmen Sie am europäischen Qualitätssystem teil.

Sie haben also mehrere Rollen im Zertifizierungsprozess:

  • jeden neuen Antrag eines Erzeugers prüfen, der die Verwendung eines bereits bestehenden g.U.-, g.g.A.- oder g.t.S.-Gütesiegels nutzen möchte, für das Sie eine der zugelassenen UZS sind
  • die Kontrollstelle für die Einhaltung der Spezifikation des betreffenden Produkts sein. Sie überprüfen, ob der Erzeuger diese Spezifikation einhält
  • das Zertifikat des Antragstellers bei der regelmäßigen Kontrolle verlängern (oder nicht)

Unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU).

  • lässt UZS zu
  • beaufsichtigt die UZS
  • überprüft die Einhaltung der Etikettierungsvorschriften auf wallonischem Gebiet und unterstützt dabei den FÖD Wirtschaft

STRENGE BEDINGUNGEN

Als UZS müssen Sie strenge Bedingungen erfüllen. Beispielsweise müssen Sie die Norm ISO/IEC 17065 einhalten und nachweisen, dass Sie über ausreichende personelle und technische Mittel verfügen.

Lesen Sie die Bedingungen im Detail in der untenstehenden Rubrik. 

VERLÄNGERBARE ZULASSUNG FÜR 10 JAHRE

Die UZS wird für eine Dauer von höchstens zehn Jahren zugelassen. Die Zulassung kann verlängert werden. 

Derzeit sind in der Wallonie mehrere UZS zugelassen:

  • TerraCert SRL ist die Zertifizierungsstelle für 7 Produkte, darunter z. B. Ardenner Butter (g.U.) und die regionale Speise Escavèche de Chimay (g.g.A.). Finden Sie auf ihrer Website (siehe nützliche Links unten) die zertifizierten Erzeuger nach Produkt.
  • das Comité du Lait ASBL ist die Zertifizierungsstelle für Heumilch (g.t.S.), Kuhmilch, Ziegenmilch und Schafsmilch

Für Weine wenden Sie sich bitte an unsere Direktion.

Die maximale Zertifizierungsgebühr, die Sie für Ihre Arbeit berechnen können, ist im ministeriellen Erlass angegeben, der mit dem Produkt verbunden ist, das Sie zertifizieren.

WELCHE PRODUKTE KANN ICH ZERTIFIZIEREN?

  • landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (g.U. und g.t.S.)
  • Weine (g.U. und g.g.A.)
  • Spirituosen (g.g.A.)
  • aromatisierte Weine (g.g.A.)

SIND SIE INTERESSIERT?

Werden Sie eine unabhängige Zertifizierungsstelle (UZS), indem Sie das untenstehende Zulassungsverfahren befolgen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Möchten Sie die Qualitätsprodukte in der Wallonie kontrollieren (Gütesiegel: g.U., g.g.A., g.t.S.)

Bedingungen

ISO-STANDARDS UND VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN

  • Die UZS ist nach der ISO/IEC-Norm 17065 für die Zertifizierung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen einer bestimmten Spezifikation akkreditiert. Ist dies nicht der Fall, erfüllt sie die folgenden Bedingungen:
    • sie ist im Sektor der Nahrungsmittelindustrie nach der Norm ISO 17065/IEC im gleichen Sektorbereich akkreditiert
    • sie befindet sich im Prozess der Erweiterung der Akkreditierung für die Zertifizierung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen der genannten Spezifikation
    • sie wendet zum Zeitpunkt der Beantragung der Zulassung bereits die Anforderungen von ISO/CEI 17065 auf die Spezifikation an, auch wenn sie für die Spezifikation noch nicht gemäß der Norm ISO/IEC 17065 akkreditiert ist
  • Die UZS darf die für die Zertifizierung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Spezifikation erforderlichen Inspektionstätigkeiten nicht auslagern (eine Ausnahmeregelung besteht nur für Weinerzeugnisse).
  • Die UZS kann die Analysetätigkeiten an jedes externe Labor delegieren, sofern sie die Anforderungen der Norm ISO/IEC 17065 erfüllt. Dieses Labor muss für die durchzuführenden Analysen nach der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert sein.

VERPFLICHTUNGEN DER UZS:

  • der DQTW unverzüglich jede Änderung der bei der Beantragung der Zulassung erforderlichen Informationen mitteilen
  • die Zertifizierung der Produkte unter der Bezeichnung nach den Vorschriften der entsprechenden Spezifikationen und nach dem bei der Beantragung der Zulassung vorgelegten Zertifizierungsverfahren sicherstellen
  • dem Betreiber, der sich ihrer Kontrolle unterstellt, die betreffende Produktspezifikation, ein Bewertungsschema für Nichtkonformitäten und ein diesbezügliches Sanktionsschema sowie die für die Zertifizierung gültigen Tarife aushändigen
  • für jedes Produkt, das als bezeichnungsfähig anerkannt wurde, eine Konformitätsbescheinigung an die Betreiber ausstellen, die positiv kontrolliert wurden.
  • die Verwaltung unverzüglich informieren und die Konformitätsbescheinigung zurückziehen, wenn ein kontrollierter Betreiber die ihm obliegenden Anforderungen nicht mehr erfüllt
  • im Fall, dass ein Unternehmer die UZS wechselt, übermittelt die erste UZS der nächsten Stelle unverzüglich alle für die Fortsetzung der Kontroll- und Zertifizierungstätigkeiten in Bezug auf den Betreiber erforderlichen Daten
  • im Falle des Verzichts einer UZS auf die Zulassung oder des Entzugs der Zulassung einer UZS übermittelt diese UZS der von einem Betreiber benannten UZS alle Daten, die für die Kontinuität der Kontroll- und Zertifizierungstätigkeiten in Bezug auf diesen Betreiber erforderlich sind
  • jeder Person der Behörde Zugang zu ihren Räumlichkeiten und Dokumenten gewähren und alle angeforderten Informationen zur Verfügung stellen
  • der DQTW bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres einen Jahresbericht über die am 31. Dezember abgeschlossenen Aktivitäten vorlegen. Im Bericht stehen u. a. folgende Informationen:
    • die Anzahl der Betreiber unter ihrer Kontrolle für die betreffende Spezifikation
    • die Liste der Betreiber unter Kontrolle
    • die individuellen Mengen, die pro Betreiber unter Kontrolle pro Bezeichnung produziert werden
    • die Anzahl der im Kalenderjahr durchgeführten Kontrollen pro Betreiber
    • die festgestellten Nichtkonformitäten pro Betreiber
    • Korrekturmaßnahmen, die sich aus den festgestellten Nichtkonformitäten ergeben

Die Zulassung kann ausgesetzt oder entzogen werden, wenn die Zertifizierungsstelle die Bedingungen nicht mehr erfüllt.

RECHT, AUF IHRE ZULASSUNG ZU VERZICHTEN

Wie gehe ich vor? Kontaktieren Sie uns und stellen Sie Ihren Antrag mindestens drei Monate, bevor der Verzicht wirksam wird.

Prozedur

Der Antrag kann in Deutsch oder Französisch gestellt werden. Diese Formalität ist kostenlos.

SCHRITT FÜR SCHRITT

  1. Eine Erzeugergemeinschaft schlägt Sie in ihren Antragsunterlagen für eine g.U., g.g.A. oder g.t.S. als UZS vor
     ODER Sie bewerben sich um die Zertifizierung eines bereits anerkannten Produkts
  2. Sie stellen bei der DQTW einen Antrag auf Zulassung als UZS. Stellen Sie diesen Antrag per E-Mail
  3. Unsere Direktion bestätigt den Eingang Ihres Antrags innerhalb von 10 Tagen.
  4. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, wenn wir zusätzliche Begründungen benötigen.
  5. Wir unterbreiten dem Landwirtschaftsminister innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags einen begründeten Vorschlag zur Erteilung/Verweigerung der Zulassung
  6. VERLÄNGERTE FRIST, wenn die Bezeichnung, zu der die betreffende Produktspezifikation gehört, im Anerkennungsverfahren ist
  7. Wir teilen Ihnen die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung innerhalb von 10 Tagen nach der Entscheidung des Ministers mit.

INFOS, DIE SIE UNS LIEFERN MÜSSEN

Ihr Antrag umfasst:

  • den Namen und den Sitz der UZS
  • die Identifizierung der Standorte auf dem Gebiet der Wallonischen Region, an denen alle Unterlagen zur Kontrolle der Spezifikation eingesehen werden können
  • die Nachweise der Akkreditierung
  • die Identifizierung der für alle Aktivitäten der UZS verantwortlichen natürlichen Person
  • die Identifizierung der für die Zertifizierungstätigkeiten verantwortlichen Person
  • das Qualitätshandbuch der UZS
  • das allgemeine Kontrollschema, das auf dem der Produktspezifikation beigefügten Kontrollplan basiert und Inspektions-, Audit- und Analysemaßnahmen umfasst
  • die Audit-Kontrollliste
  • den analytischen Kontrollplan
  • das Zertifizierungsverfahren
  • die Definition von geringfügigen und größeren Nichtkonformitäten und die Maßnahmen, die nach der Feststellung der verschiedenen Arten von Nichtkonformitäten gegen jeden Betreiber ergriffen wurden
  • die Liste der Maßnahmen, die gegen einen Betreiber, der die Verpflichtungen, die sich aus seiner Zustimmung des Lastenhefts ergeben, nicht einhält, nach einem verhältnismäßigen und nicht-diskriminierenden Sanktionsschema ergriffen werden
  • die Höchsttarife für die Zertifizierungsgebühren, die für die Marktteilnehmer gelten werden

EINSPRUCH

Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Verweigerung, die Aussetzung oder den Entzug der Zulassung beim Landwirtschaftsminister Widerspruch einlegen.

Voie de recours

Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Verweigerung, die Aussetzung oder den Entzug der Zulassung beim Landwirtschaftsminister Widerspruch einlegen.

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Bei Fragen zur Zulassung als UZS wenden Sie sich an die Direktion für Qualität und Tierwohl
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4202
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