Beantragung der Zulassung als Zertifizierungsstelle „Produkt von differenzierter Qualität“ - Qualität Plus

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Zusammengefasst

Sie möchten Produkte mit differenzierter Qualität kontrollieren und daher eine unabhängige Zertifizierungsstelle (UZS) für eine zugelassene Spezifikation werden?

In der Wallonie muss jeder Promoter eine UZS vorschlagen, wenn er einen Antrag auf Zulassung für eine Spezifikation für differenzierte Qualität - Qualität Plus stellt. Diese vorgeschlagene UZS muss ebenfalls zugelassen sein.

Interessiert? Beantragen Sie Ihre Zulassung beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU).

EINHALTUNG DER SPEZIFIKATION UND KONTROLLE

Wenn Sie eine in der Wallonie zugelassene Zertifizierungsstelle werden, können Sie dem Verbraucher und dem Erzeuger versichern, dass ein Produkt einer bestimmten Spezifikation entspricht.

Ihre Rolle als UZS besteht aus folgenden Aufgaben:

  • die Kontrollstelle für die Einhaltung der Spezifikation des Produkts von differenzierter Qualität sein, dessen Zertifizierer Sie sind
  • jeden neuen Antrag eines Erzeugers registrieren, der von der Verwendung einer Bezeichnung für Qualität Plus profitieren möchte, für die Sie die zugelassene UZS sind
  • das Zertifikat des Antragstellers bei der regelmäßigen Kontrolle verlängern (oder nicht)

Unsere Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt ist für die Aufsicht über die UZS zuständig.

STRENGE BEDINGUNGEN: ISO/CEI 17065

Das belgische Akkreditierungsbüro BELAC akkreditiert die UZS auf der Grundlage der Norm ISO/IEC 17065.  Insbesondere müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende personelle und technische Mittel zur Wahrnehmung der UZS-Rolle verfügen.  Informieren Sie sich über die Bedingungen in der untenstehenden Rubrik.

Sie werden für die Dauer der Gültigkeit der Spezifikation des Produkts von differenzierter Qualität zugelassen: drei Jahre mit der Möglichkeit, die Spezifikation zu überprüfen oder zu verlängern. Da es der Promoter ist, der Sie als UZS auswählt, kann dieser Promoter bei der Überarbeitung der Spezifikation entscheiden, zu wechseln und die Zertifizierung einer neuen UZS zu beantragen.

SIND SIE INTERESSIERT?

Werden Sie eine unabhängige Zertifizierungsstelle (UZS), indem Sie das untenstehende Zulassungsverfahren befolgen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Sie möchten in der Wallonie Produkte von differenzierter Qualität kontrollieren

Bedingungen

ISO-STANDARDS UND VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN

  • Die UZS ist nach der ISO-Norm 17065 für die Zertifizierung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen einer bestimmten Spezifikation akkreditiert. Ist dies nicht der Fall, erfüllt sie die folgenden Bedingungen:
    • sie ist im Sektor der Nahrungsmittelindustrie nach der Norm ISO 17065 im gleichen Sektorbereich akkreditiert
    • sie befindet sich im Prozess der Erweiterung der Akkreditierung für die Zertifizierung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen der genannten Spezifikation
    • sie wendet zum Zeitpunkt der Beantragung der Zulassung bereits die Anforderungen von ISO 17065 auf die Spezifikation an, auch wenn sie für die Spezifikation noch nicht gemäß ISO 17065 akkreditiert ist
  • Die UZS darf die für die Zertifizierung der Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Spezifikation erforderlichen Inspektionstätigkeiten nicht auslagern
  • Die UZS kann analytische Tätigkeiten auslagern

VERPFLICHTUNGEN DER UZS

  • mindestens einen Standort auf dem Gebiet der Wallonischen Region besitzen, an dem alle Unterlagen über die Kontrolle der Spezifikation eingesehen werden können
  • der DQTW unverzüglich jede Änderung der bei der Beantragung der Zulassung erforderlichen Informationen mitteilen
  • die Zertifizierung der Produkte unter der Bezeichnung nach den Vorschriften der entsprechenden Spezifikationen und nach dem bei der Beantragung der Zulassung vorgelegten Zertifizierungsverfahren sicherstellen
  • dem Betreiber, der sich ihrer Kontrolle unterstellt, die betreffende Produktspezifikation, ein Bewertungsschema für Nichtkonformitäten und ein diesbezügliches Sanktionsschema aushändigen
  • für jedes als für die Bezeichnung in Frage kommend anerkannte Produkt eine Konformitätsbescheinigung für die Betreiber ausstellen, die mit der Kontrolle in Ordnung sind
  • die DQTW unverzüglich informieren und die Konformitätsbescheinigung eines kontrollierten Unternehmers zurückziehen, wenn dieser die ihm obliegenden Anforderungen nicht mehr erfüllt
  • Im Fall, dass ein Unternehmer die UZS wechselt, übermittelt die erste UZS der nächsten Stelle unverzüglich alle für die Fortsetzung der Kontroll- und Zertifizierungstätigkeiten in Bezug auf den Betreiber erforderlichen Daten
  • bei Verzicht oder Entzug der Zulassung der von einem Betreiber benannten UZS alle Daten übermitteln, die für die Fortsetzung der Kontroll- und Zertifizierungstätigkeiten in Bezug auf diesen Betreiber erforderlich sind
  • jeder Person des DQTW Zugang zu ihren Räumlichkeiten und Dokumenten gewähren und alle angeforderten Informationen zur Verfügung stellen
  • per Spezifikation die Liste der Namen und Orte der Betreiber unter ihrer Kontrolle veröffentlichen
  • der DQTW bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres einen Jahresbericht über die am 31. Dezember abgeschlossenen Aktivitäten vorlegen. Im Bericht stehen u. a. folgende Informationen:
    • die Anzahl der Betreiber unter ihrer Kontrolle für die betreffende Spezifikation
    • die Liste der Betreiber unter Kontrolle
    • die individuellen Mengen, die pro Betreiber unter Kontrolle pro Produkt von differenzierter Qualität produziert werden
    • die Anzahl der im Kalenderjahr durchgeführten Kontrollen pro Betreiber
    • die festgestellten Nichtkonformitäten pro Betreiber
    • Korrekturmaßnahmen, die sich aus den festgestellten Nichtkonformitäten ergeben
    • die Liste des für die Kontrollen der betreffenden Spezifikation qualifizierten Personals

Die Zulassung kann ausgesetzt oder entzogen werden, wenn die Zertifizierungsstelle die Bedingungen nicht mehr erfüllt.

Prozedur

SCHRITT FÜR SCHRITT 

  1. !Ein Promoter schlägt Sie als UZS in seiner Antragsakte für differenzierte Qualität vor
  2. Sie stellen bei der DQTW einen Antrag auf Zulassung als UZS. Stellen Sie diesen Antrag per E-Mail
  3. Unsere Direktion bestätigt den Eingang Ihres Antrags innerhalb von 10 Tagen
  4. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, wenn wir zusätzliche Begründungen benötigen
  5. Wir legen dem für die Landwirtschaft zuständigen Minister innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihres Antrags einen begründeten Vorschlag zur Erteilung/Verweigerung der Zulassung vor
  6. VERLÄNGERTE FRIST: wenn sich die betreffende Spezifikation im Zulassungsverfahren befindet
  7. Wir teilen Ihnen die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung innerhalb von 10 Tagen nach der Entscheidung des Ministers mit

Der Antrag kann in Deutsch oder Französisch gestellt werden. Diese Formalität ist kostenlos.

INFOS, DIE SIE UNS LIEFERN MÜSSEN

Ihr Antrag umfasst:

  • den Namen und den Sitz der UZS
  • die Identifizierung der Standorte auf dem Gebiet der Wallonischen Region, an denen alle Unterlagen zur Kontrolle der Spezifikation eingesehen werden können
  • die Nachweise der Akkreditierung
  • die Identifizierung der für alle Aktivitäten der UZS verantwortlichen natürlichen Person
  • die Identifizierung der für die Zertifizierungstätigkeiten verantwortlichen Person
  • das Qualitätshandbuch der UZS
  • das allgemeine Kontrollschema, das auf dem der Produktspezifikation beigefügten Kontrollplan basiert und Inspektions-, Audit- und Analysemaßnahmen umfasst
  • die Audit-Kontrollliste
  • den analytischen Kontrollplan
  • das Zertifizierungsverfahren
  • die Definition von geringfügigen und größeren Nichtkonformitäten und die Maßnahmen, die nach der Feststellung der verschiedenen Arten von Nichtkonformitäten gegen jeden Betreiber ergriffen wurden
  • die Liste der gegen einen Betreiber, der die sich aus seiner Mitgliedschaft in der Spezifikation ergebenden Verpflichtungen nicht einhält, ergriffenen Maßnahmen gemäß einem verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Sanktionskatalog
Coût

Für diesen Vorgang fallen keine Gebühren an

Délais

EINSPRUCH
Das Schreiben, in dem Ihnen die Entscheidung mitgeteilt wird, informiert Sie über die praktischen Einspruchsmöglichkeiten.

Documents à fournir

Konsultieren Sie alle unterstützenden Dokumente im Abschnitt "Verfahren".

 

rechtliche Grundlagen
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Bei Fragen zur Zulassung als UZS wenden Sie sich an die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4120
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