Beantragung der Rückerstattung einer zusätzlichen Führerscheingebühr

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Zusammengefasst

In einigen Fällen wird von der anerkannten Führerscheinprüfstelle eine zusätzliche Gebühr verlangt. Diese zusätzliche Gebühr ist nämlich unter anderem von einem Bewerber zu entrichten, der ohne das Prüfungszentrum mindestens zwei Arbeitstage (Samstag nicht mitgerechnet) vor dem für die Prüfung festgelegten Termin zu benachrichtigen, nicht zu einer praktischen Prüfung erscheint, für die er sich angemeldet hat.

 

Gemäß Artikel 63, §2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein ist dieser Zuschlag für jede praktische Prüfung zu entrichten, die der Bewerber versäumt zu absolvieren. Der Bewerber kann jedoch von diesem Zuschlag befreit werden, wenn höhere Gewalt vorliegt, die vom ÖDW Mobilität und Infrastrukturen zu beurteilen ist.

Achtung

Der Kandidat zahlt die zusätzliche Gebühr an das Prüfungszentrum. Er kann jedoch später eine Rückerstattung beantragen, wenn er nachweisen kann, dass er aufgrund höherer Gewalt nicht an der Prüfung teilnehmen konnte.

Im Detail

Bedingungen

Die zusätzliche Gebühr kann in Fällen höherer Gewalt zurückerstattet werden, wenn der Kandidat, ohne das Prüfungszentrum mindestens zwei Werktage (Samstage nicht eingeschlossen) vor dem Prüfungstermin zu benachrichtigen, nicht zur Prüfung erschienen ist.

 

Gemäß Artikel 63, §2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein wird die zusätzliche Gebühr nicht erstattet, wenn der Kandidat zur praktischen Prüfung erschienen ist und diese aus einem der folgenden Gründe nicht ablegen durfte:

  1. Das Fahrzeug entsprach nicht den Vorschriften dieses Erlasses oder bot keine ausreichende Sicherheit;
  2. Die Anforderungen, die für einen vorläufigen Führerschein vorgesehen waren, wurden nicht erfüllt;
  3. Der Kandidat war nicht in der Lage, Auto zu fahren;
  4. Der Kandidat konnte keines der in den Artikeln 35, 36 und 37 aufgeführten Dokumente vorlegen oder wurde nicht von dem in Artikel 39, § 3 genannten Leiter oder Fahrschullehrer begleitet;
  5. Der Fahrer des Fahrzeugs der Klasse B (Folgefahrzeug bei der praktischen Prüfung für die Klasse A) war nicht in der Lage zu fahren oder das Fahrzeug bot keine ausreichende Sicherheit;
  6. Der in Artikel 38, § 2 genannte Bewerber verfügte nicht über die in diesem Artikel vorgesehene Ausrüstung;
  7. Der Bewerber war nicht ausreichend mit der Lage und der Bedienung der Bedienelemente des Fahrzeugs vertraut.

 

Die Gebühr für die theoretische Prüfung oder die praktische Prüfung wird in keinem Fall zurückerstattet.

Prozedur

Der Antrag auf Erstattung erfolgt bei der Direktion für die Regulierung des Straßentransports des ÖDW über die E-Mail-Adresse formation.conduite.automobile@spw.wallonie.be zusammen mit einem Formular Anhang 10 - Antrag auf Erstattung des Gebührenzuschlags, zu finden unter http://mobilite.wallonie.be/home/je-suis/une-ecole-de-conduite/formulaires.html

Dieses Formular muss vom Prüfungszentrum unterzeichnet und mit den erforderlichen Nachweisen (z. B. einem ärztlichen Attest) versehen werden, die den Fall höherer Gewalt belegen.

 

Im Falle höherer Gewalt weist die Verwaltung das Prüfungszentrum an, dem Kandidaten die Kosten zu erstatten.

Formulare

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Kontakte

Dienste

Cellule formation à la conduite pour la Wallonie
Boulevard du Nord 8
5000 - Namur
081/77.29.02 et 081/77.29.42
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4101
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