Zusammengefasst
Im Zuge der sechsten Staatsreform wurde die Zuständigkeit für Messgeräte der gesetzlichen Metrologie, die im Rahmen der Straßenverkehrssicherheit eingesetzt werden, teilweise regionalisiert.
Dies soll Unternehmen helfen, die eine Bauartzulassung oder eine Genehmigung für die Verwendung einer Waage für die Straßenverkehrssicherheit beantragen möchten. Sie erfolgt bei der Abteilung für gesetzliche Metrologie des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, nachdem die 6. Staatsreform durchgeführt wurde und diese Zuständigkeit auf die Regionen, darunter die Wallonie, übertragen wurde.
Diese Messgeräte für das Wiegen von Fahrzeugen unterliegen der erstmaligen/periodischen Eichung, deren Prüfungen unter der Aufsicht der Abteilung für gesetzliche Metrologie durchgeführt werden müssen.
Achtung
Die Abteilung für gesetzliche Metrologie des FÖD Mobilität und Transportwesen begleitet die Unternehmen bei den folgenden Schritten:
- Erhalt einer Bauartzulassungsbescheinigung gemäß den Anforderungen des Königlichen Erlasses vom 10. Oktober 2010 im Fall von:
- Wiegesystemen für fahrende Fahrzeuge (WIM) mit hoher Geschwindigkeit (> 30 km/h) (siehe Schritt „Beantragen der Bauartzulassung (Hochgeschwindigkeits-WIM-System) / der Genehmigung zur Verwendung (Achslastwaage, ...) eines Fahrzeugwiegegerätes“);
- Geschwindigkeitsmessgeräten (siehe Vorgehen „Bauartzulassung für ein Geschwindigkeitsmessgerät beantragen“);
- Rollenprüfständen, die auch als Kurvimeter bezeichnet werden (siehe Schritt „Beantragen der Bauartzulassung eines Rollenprüfstandes für die Geschwindigkeitsmessung von Mopeds“);
- Eine Verwendungsgenehmigung gemäß dem K.E. vom 16. Oktober 2009 über die Verwendungsgenehmigungen von nicht geeichten Messsystemen erhalten
- festen Achslastwaagen;
- mobilen Achslastwaagen;
- Erhalt von Eichmarken für Messgeräte, die für den Bereich der Verkehrssicherheit relevant sind, die von der gesetzlichen Metrologie ausgestellt werden.
Die Abteilung für gesetzliche Metrologie kümmert sich ebenfalls um die folgenden Zuständigkeiten:
- Verwaltung der regionalen wallonischen gesetzlichen Regelungen im Bereich Messwesen;
- Die nicht delegierten Zuständigkeiten im Bereich der gesetzlichen Metrologie (Durchführung von Ersteichungen und regelmäßigen Eichungen, metrologische Prüfungen und Berichte...) sicherstellen;
- Erteilung von Zulassungen für akkreditierte Inspektionsstellen zur erstmaligen und regelmäßigen Überprüfung von Geschwindigkeitsmessern;
- Die Oberaufsicht über die an akkreditierte Stellen delegierten Kompetenzen im Bereich der gesetzlichen Metrologie sicherstellen:
- BELAC-Audits zur Akkreditierung oder Erneuerung der Akkreditierung von zugelassenen Stellen;
- Inspektionen und Kontrollen von Standorten und Ausrüstungen, die von anerkannten Organisationen überprüft wurden.
Im Detail
Wenn ein Unternehmen den Antrag auf Bauartgenehmigung oder je nachdem eine Verwendungsgenehmigung einreicht, muss dem Antrag ein Dossier beigefügt werden, das alle von den Vorschriften geforderten Elemente enthält, z. B. die von einer nach ISO NBN EN 17025 akkreditierten Stelle genehmigten Prüfberichte für das Wiegesystem, die Bedienungs-, Installations- und Schulungshandbücher in französischer Sprache mit der ebenfalls in französischer Sprache entwickelten Benutzeroberfläche und alle anderen technischen Dokumente, die für nützlich erachtet werden.
Um den Prozess für einen Antrag auf Bauartzulassung eines Hochgeschwindigkeits-Wiegesystems für fahrende Fahrzeuge (WIM) zu starten, verwenden Sie das beigefügte Formular und schicken Sie es per E-Mail an die Adresse cellule.metrologie.dgo1@spw.wallonie.be .
Um den Prozess zur Beantragung einer Genehmigung für die Verwendung eines Systems zum Wiegen fahrender Fahrzeuge (WIM) bei niedriger Geschwindigkeit oder einer Achslastwaage (stationär oder mobil) zu starten, können Sie sich auch direkt per E-Mail an diese Abteilung wenden, um das Antragsformular und weitere Informationen zu erhalten.
- Gesetzbuch für Wirtschaftsrecht - Buch VIII
- Königlicher Erlass vom 12. Oktober 2010 über die Genehmigung, Prüfung und Installation von Messinstrumenten, die zur Überwachung der Anwendung des Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei verwendet werden
- Königlicher Erlass vom 3. Dezember 2006 zum Schutz der Aufzeichnung, Verarbeitung und Übertragung von elektronischen Daten aus Messinstrumenten.
- Königlicher Erlass über Genehmigungen für die Verwendung von ungeeichten Messsystemen (HINWEIS: Abruf früherer Versionen ab 30.10.2009 und Aktualisierung ab 16. Oktober 2009
Formulare
Online
Downloads
Documents utiles
- Checkliste für die Zulassung von Waagen im Hochgeschwindigkeitsbetrieb (HS-WIM)
- Checkliste für die Zulassung von RADAR-Geschwindigkeitsmessern mit Induktionsschleife
- Rundschreiben über die Inbetriebnahme von Radargeräten in der Wallonie (2012)
- Check-list d'approbation des cinémomètre RADAR (nur auf Französisch verfügbar)
- Checkliste für die Zulassung von Geräten, die die Geschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke messen können